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Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

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Im Falle des grenzüberschreitenden Handels von Geflügelgülle/mist muss eine Bestätigung vorliegen,dass dieses/r aus einem Gebiet stammt, in dem keinerlei Beschränkungen wegen dem Ausbruch <strong>der</strong>Newcastle-Krankheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geflügelpest vorliegen und es muss eine Veterinärbescheinigung beiliegen.Der Handel mit Equidengülle o<strong>der</strong> -mist unterliegt keinen Veterinärbedingungen.4.3.3.2 Aufbringung von KompostArtikel 22 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 verbietet das Ausbringen an<strong>der</strong>er organischer Düngemittelund Bodenverbesserungsmittel als Gülle auf Weideland. Eine Aufbringung von Kompost aus tierischenNebenprodukten ist somit nach dieser Bestimmung verboten.Sonst enthält die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 keine speziellen Einschränkungen auf die Anwendungvon Kompost als organisches Dünge- o<strong>der</strong> Bodenverbesserungsmittel.Diese Bestimmung folgt dem Grundsatz, demzufolge Fleisch- und Knochenmehl als Futtermittel verbotenwurden und man über den Umweg <strong>der</strong> Düngung von Flächen, die beweidet werden, ein möglichesSchließen des Keimkreislaufes nicht ermöglichen wollte.WartefristNach eingehenden Diskussionen und entsprechenden Stellungnahmen, unter an<strong>der</strong>em auch aus Österreich,wählte die Kommission den Weg einer Erklärung, in <strong>der</strong> sie <strong>der</strong> Aufbringung von Kompost (beiVerarbeitung von Material <strong>der</strong> Kategorie 3 und Wirtschaftsdünger, inkl. Magen- und Darminhalt, Milchund Kolostrum) auf Weideland bei Einhaltung einer 3-wöchigen Frist zwischen Aufbringen und Beweidungzustimmt. Diese Maßnahme soll vorübergehend gelten, bis sich <strong>der</strong> wissenschaftliche Ausschusshierüber eine Meinung gebildet hat. Es ist <strong>der</strong>zeit nicht bekannt bis wann <strong>der</strong> wissenschaftliche Ausschuss<strong>der</strong> EFSA eine harmonisierte Vorgangsweise, die dann in eine entsprechende Durchführungsbestimmungmündet, vorschlagen wird.– 63 –

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