13.07.2015 Aufrufe

Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

5.1 Materialübernahme – AnlieferungsbereichDie Materialübernahme in Verbindung mit <strong>der</strong> Eingangskontrolle und <strong>der</strong> kurzfristigen Zwischenlagerung<strong>der</strong> übernommenen Materialien ist die erste Tätigkeit im Verantwortungsbereich des Kompostherstellers.Beson<strong>der</strong>es Augenmerk ist neben einer zügigen Verarbeitung auf die qualitative Eingangskontrolle imSinne <strong>der</strong> KompostVo zu legen, um die Voraussetzungen für die Herstellung gleichbleibend hoherQualität und die Nachvollziehbarkeit von Herkunft und Qualität <strong>der</strong> verarbeiteten Materialien zugewährleisten.5.1.1 Beschreibung <strong>der</strong> HauptfunktionenIm Anlieferungsbereich erfolgt• die Übernahme <strong>der</strong> zur <strong>Kompostierung</strong> angelieferten Abfälle,• evtl. <strong>der</strong>en Zwischenlagerung bis zur weiteren Verarbeitung,• die Identifikation <strong>der</strong> Abfallarten im Sinne <strong>der</strong> KompostVo, BGBl. II Nr. 292/2001 sowie dieEingangskontrolle gemäß ÖNORM S 2201,• die Identifikation und evtl. Ausson<strong>der</strong>ung bzw. Rückweisung von Fehlchargen undStörstoffen, insbeson<strong>der</strong>e, wenn keine eigenen Einrichtungen zur Störstoffabscheidung imweiteren Verfahrensablauf vorgesehen sind,• die Übernahme von Hilfs- und Zuschlagsstoffen,• die Mengenregistrierung (Masse in Tonnen); bei Kleinmengen (< 5 m³ pro Lieferung) vonprivaten Haushalten und ähnlichen Einrichtungen auch Schätzung <strong>der</strong> Masse aus demangelieferten Volumen (Anlage 6, Z. 1(c) KompostVo)5.1.2 Technisch-bauliche Grundsysteme, VerfahrenstypenDie Übernahme bzw. evtl. Zwischenlagerung erfolgt• auf einem geson<strong>der</strong>t ausgewiesenen Bereich <strong>der</strong> befestigten – im Fall von verholztenMaterialien auch unbefestigten – Fläche mit o<strong>der</strong> ohne Überdachung,• in einem Flachbunker mit seitlicher baulicher Begrenzung mittels bewehrter Betonwände,• in Tiefbunkern mit folgenden Ausführungsvarianten – nur empfohlen bei kontinuierlicherEntnahme zur weiteren Aufbereitung (Vorabsiebung, Störstoffabtrennung,Homogenisierung, Abmischung zur Kompostausgangscharge etc.)o offen mit o<strong>der</strong> ohne Überdachungo wenn gekapselt, mit Luftabsaugung und Abluftreinigung (Biofilter).5.1.3 Technisch-bauliche Ausstattung des Übernahmebereiches und von Zwischenlagerflächen• Wenn die Anlage nicht ständig besetzt ist, sind beim Eingang zumindest ein versperrbaresTor o<strong>der</strong> ein Schranken und ein Schild mit den Öffnungszeiten sowie ein Hinweis auf dieUnzulässigkeit von Anlieferungen außerhalb dieser Zeit anzubringen.• Eigene Wiegeeinrichtung bei Anlagen > 6.000 t Input/Jahr. Von dieser Verpflichtungausgenommen sind Anlagen, die ausschließlich organische Abfälle aus dem Garten- undGrünflächenbereich gemäß Anlage 1 Kompostverordnung (BGBl. I Nr. 292/2001) mit den– 76 –

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!