Anfor<strong>der</strong>ungen für die Zwischenlagerung von Kompost-Ausgangsmaterialien sind in Abschnitt 5.1beschrieben. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Aufzeichnungen über Zwischenlager sind <strong>der</strong> Fachinformationzur Kompostverordnung des BMLFUW zu entnehmen 7 .2.1.2 Materialübernahme und Durchführung <strong>der</strong> Hauptrotte auf offenem Boden ohneBasisabdichtung sowie ohne gesicherte Ableitung von Oberflächen- undProzesswässernGrundsätzlich hat die Materialübernahme, die Materialaufbereitung und die Hauptrotte auf befestigten,flüssigkeitsdichten Flächen entsprechend den Mindestanfor<strong>der</strong>ungen in Abschnitt 5.1 bis 5.3 zu erfolgen.Ausgenommen von dieser Anfor<strong>der</strong>ung ist die <strong>Kompostierung</strong> von organischen Abfällen aus dem GartenundGrünflächenbereich gemäß Anlage 1 Teil 1, Kompostverordnung (BGBl. I Nr. 292/2001) mit denNummern 102, 103, 104, 105 (neu: 92102, 92103, 92104, 92105 8 ) und getrennt gesammelte organischeFriedhofsabfälle (Nr. 116; neu 92116). Weiters ausgenommen sind Ernterückstände, Stroh, Reben,verdorbenes Saatgut, Stallmist, überlagerte Feldfrüchte u.ä. sofern diese aus dem eigenen Betriebstammen. Dies gilt bis zu einer Verarbeitungsmenge von maximal 300 m³ pro Jahr und Betrieb. Dabeidürfen an einem <strong>Stand</strong>ort nicht mehr als 100 m³ zugleich gelagert bzw. kompostiert werden. Diedetaillierten Voraussetzungen hierfür sind in Abschnitt 5.3 dargelegt.2.1.3 Trockenstabilisierung von Rohkomposten durch mangelnde Befeuchtung und„Trocknen“ in zwangsbelüfteten SystemenVielfach werden in geschlossenen Intensivrotteverfahren (zB in <strong>der</strong> Boxenkompostierungen) zumAustragszeitpunkt das Rottegut über die Bewässerungs- und Belüftungssteuerung auf unter 55 °Cgekühlt und zugleich auf hohe TM-Gehalte (> 60 % in <strong>der</strong> Frischmasse) eingestellt. Dies geschieht imwesentlichen um das Material für einen maschinellen Austrag zu konditionieren. Nach einerGesamtverweildauer im Reaktor von 7 bis 14 Tagen ist, wie die Erfahrung zeigt, die Wahrscheinlichkeithoch, dass das Rottegut noch nicht für eine weiterführende, geordnete Hauptrotte o<strong>der</strong> gar die Nachrottestabilisiert ist. Meist liegt lediglich eine Trockenstabilisierung vor.Die Folge ist, dass bei anschließen<strong>der</strong> Befeuchtung und weiterer Rotte in offenen Mieten die für dieIntensivrotte typischen Geruchsemissionen auftreten.Das eigentliche Prozessziel <strong>der</strong> geschlossenen Intensivrotte, mit Abluftdesodorierung über den Biofilter,ist die Herstellung eines geruchsstoffarmen Zwischenproduktes (biologischer Abschluss <strong>der</strong> Intensivrotte,gleichzusetzen dem ersten Abschnitt einer zweistufigen Hauptrotte).Wird dieses Verfahrensziel nicht erreicht, so entspricht das Hauptrotteverfahren definitionsgemäß nichtdem <strong>Stand</strong> <strong>der</strong> <strong>Technik</strong>. (Siehe auch Abschnitt 4.1 Geruchsemissionen).Untersuchungen von Stabilitätsparametern (zB respirometrische Methoden, nie<strong>der</strong>e Carbonsäuren)zeigen, dass unter günstigen Rahmenbedingungen (C/N-Verhältnis, Feuchtigkeitssteuerung,Strukturstabilität und ausreichen<strong>der</strong> Luftdurchsatz) nach einer Behandlungszeit von 14–28 Tagen imgeschlossenen Hauptrottereaktor eine ausreichende Stabilität für die Überführung zu einer offenenNachrotte erreicht werden kann. Zum heutigen Zeitpunkt kann jedoch ein obligat einzuhaltendesStabilitätskriterium noch nicht festgelegt werden.7 BMLFUW, 2002. Fachinformation zur Kompostverordnung (BGBl.II 292/2001). Leitfaden zum Herstellen, Inverkehrbringen,und zur Anwendung des Produktes Kompost gemäß Kompostverordnung. [Teil 1: für Komposthersteller,die nicht mehr als 150 m³ Kompost mittel Direktabgabe in Verkehr bringen „Landwirtschaftliche <strong>Kompostierung</strong>“; Teil 2:Für Komposthersteller, die mehr als 150 m³ Kompost abgeben und ausschließlich Materialien <strong>der</strong> Anlage 1 Teil 1 („BiogeneAbfälle“) sowie Zuschlagstoffe verarbeiten]. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt undWasserwirtschaft, Wien; http://www.lebensministerium.at/umwelt/8 neue Schlüsselnummern gemäß Novelle zur Abfallverzeichnisverordnung 2005– 10 –
Entsprechend ist aber auch in offenen Mietensystemen eine Trockenstabilisierung durch eine adäquateBewässerungstechnik zu vermeiden.2.1.4 „Überhitzung“ organischer Materialien bei > 70 °CDie Selbsterwärmung des Rottegutes im Zuge des exothermen aeroben Stoffabbaus muss im Sinneeines emissionsarmen Betriebes und <strong>der</strong> Qualitätsbildung (günstiges Milieu für den mikrobiellen Abbauund den Aufbau von Huminstoffen) bewusst gesteuert werden. Höhere Temperaturen als 55/60 °C übereinen längeren Zeitraum hinaus, als er für die thermische Hygienisierung erfor<strong>der</strong>lich ist, sindprozesshemmend. Ab ca. 65 °C engt sich das biologische Artenspektrum deutlich ein. Dies verlangsamtdie Abbaugeschwindigkeit und führt zur Bildung von unerwünschten Stoffwechselprodukten, welche sehrgeruchsintensiv sein können. Neben <strong>der</strong> Gefahr <strong>der</strong> partiellen o<strong>der</strong> vollständigen Trockenstabilisierungvon Rottegut wird auch die Bildung von humusstoffreichen Aggregaten unterbunden.Verfahren, bei denen Temperaturen über 70 °C über längere Perioden systematisch angestrebt undaufrechterhalten werden, entsprechen nicht dem <strong>Stand</strong> <strong>der</strong> <strong>Technik</strong> <strong>der</strong> <strong>Kompostierung</strong>.2.1.5 Zugabe von Frischmaterial nach Abschluss <strong>der</strong> HauptrotteIn <strong>der</strong> Praxis wurde immer wie<strong>der</strong> im fortgeschrittenen Rottestadium frisches organischesAusgangsmaterial wie zB Stroh, Sägespäne, trockener Pferdemist meist zum Ausgleich vonFeuchtigkeitsüberschuss o<strong>der</strong> zur Korrektur eines nicht günstig verlaufenden Prozesses zugesetzt. Diesentspricht nicht dem Ziel eines kontinuierlich verlaufenden Rotteprozesses, bei dem sämtlicheeingebrachte Rohstoffe sich in <strong>der</strong> annähernd gleichen Rottephase hinsichtlich Abbau, Stabilisierungbzw. Humifizierung befinden. Als ausgleichende Zusätze nach Abschluss <strong>der</strong> Hauptrotte kommen imBedarfsfall nur Siebrückstand, Altkompost, o<strong>der</strong> sonstige mineralische Zuschlagstoffe (unter Beachtung<strong>der</strong> zulässigen Höchstmenge gemäß KompostVo) in Frage. An<strong>der</strong>e Beimengungen in einemRottestadium, in dem eine thermische Hygienisierung gemäß Abschnitt 4.3 nicht mehr gesichert werdenkann, entspricht nicht dem <strong>Stand</strong> <strong>der</strong> <strong>Technik</strong>.– 11 –