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Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

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2 „Materiallagerungen“ sowie Vorbehandlungsverfahren, die vom<strong>Stand</strong> <strong>der</strong> <strong>Technik</strong> <strong>der</strong> <strong>Kompostierung</strong> abzugrenzen sindEine ordnungsgemäße Rotteführung im Sinne <strong>der</strong> <strong>Kompostierung</strong> wird hier von einer nichtordnungsgemäßen Lagerung und <strong>der</strong> Vorbehandlung organischer Materialien abgegrenzt.2.1 Auszuschließende „Verfahren“, die keine Vorbehandlung bzw.ordnungsgemäße <strong>Kompostierung</strong> im Sinne des <strong>Stand</strong>es <strong>der</strong> <strong>Technik</strong>darstellen2.1.1 Lagerung bzw. Behandlung von organischen MaterialienNicht dem <strong>Stand</strong> <strong>der</strong> <strong>Technik</strong> entspricht:• Die Zwischenlagerung nicht verholzter organischer Materialien ohne Aufbereitung undAbmischung am Tag <strong>der</strong> Anlieferung (innerhalb von 24 Stunden) zur Erzielung einerverfahrensseitig optimierten Zusammensetzung und Strukturierung <strong>der</strong>Kompostausgangscharge. Siehe Abschnitt 5.1 und 5.2.o Nicht verholzte organische Materialien umfassen: biogene Abfälle aus Haushalten(„Biotonne“) auch mit einem hohen Anteil an organischen Abfällen aus dem Garten- undGrünflächenbereich (Grünschnitt), frischer und getrockneter Grasschnitt (Heu), sämtlicheMistarten auch mit hohem Stroh- o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>em Einstreuanteil (ausgenommenen jene,die im Zuge <strong>der</strong> Entmistung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb auf <strong>der</strong>Düngersammelstätte/Feldmiete gelagert werden) und sonstige Abfälle, die bei <strong>der</strong>Lagerung ohne adäquate Aufbereitung und Abmischung zu Geruchs- und erhöhtensonstigen gasförmigen Emissionen führen können.Ausgenommen hiervon sind: verholzte und holzähnliche Materialien wie Stroh, trockenesLaub und sonstige trockene reaktionsarme, lagerfähige Materialien mit einem C/N-Verhältnis> ca. 50:1 6 );• Ungeordnetes Aufschichten, Lagern und Rotten beliebiger Materialien ohne gezielteHomogenisierung sowie biologische und mechanische Materialkonditionierung sämtlicherAusgangsmaterialien zur Erzielung einheitlicher Rottebedingungen in einer Kompostcharge(siehe 5.2 Materialaufbereitung bzw. 2.2.2 Vorlagerungsmethoden).• Eine Rottezeit von weniger als 6 Wochen, ausgenommen die folgenden Voraussetzungenwerden erfüllt und nachvollziehbar dokumentiert:o Im Falle einer offenen o<strong>der</strong> eingehausten Mietenkompostierung mit natürlicher Belüftungo<strong>der</strong> Zwangsbelüftung:⇒ intensive homogenisierende, wendende Bearbeitung mit einer Umsetzhäufigkeit inden ersten 3 - 4 Wochen von 3 bis 5 mal / Woche;⇒ geringe Mietenhöhe (< 1,5 m)⇒ beson<strong>der</strong>s sorgfältige Materialmischung in <strong>der</strong> Kompostausgangscharge (Aufsetzen)o Im Falle <strong>der</strong> Vorschaltung einer 1 – 3 -wöchigen Rotte in einem geschlossenen,zwangsbelüfteten Reaktor (Box, Tunnel):⇒ mindestens 1 mal pro Woche mechanisches Bewegen des Materials im Reaktor⇒ Umsetzhäufigkeit mindestens 3 mal pro Woche nach dem Auslagern aus demRottereaktor:6 Als Orientierung zu den C/N-Verhältnissen verschiedener Ausgangsmaterialien dient die Tabelle A1 im Tabellenanhang– 9 –

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