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Stand der Technik der Kompostierung - Wuapaa

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5.3.2 Wesentliche Funktionen• Abbau/Umbau <strong>der</strong> leicht abbaubaren organischen Substanzen• die Herstellung eines geruchsarmen Rotteprodukts in 1 o<strong>der</strong> 2 Verfahrensstufen• temperaturbedingte Hygienisierung gemäß Abschnitt 4.3 durch Maßnahmen, diegewährleisten, dass das gesamte Material <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Temperatur (> 55 °C) über dienotwendige Zeit ausgesetzt ist• Minimierung <strong>der</strong> Emission von klimarelevanten Gasen (siehe Abschnitt 4.5) und Geruch(Abschnitt 4.1)5.3.3 Mögliche Emissionen• Geruch auf Grund <strong>der</strong> beim Abbau entstehenden Stoffwechselprodukte• Flüssige Emissionen (zB Prozess-, Kondens- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser)• Staub- und Keimemissionen im Zuge <strong>der</strong> Materialmanipulation• Sonstige gasförmige Emissionen• Lärm durch Belüftungs- und Umsetzaggregate• Materialverfrachtung im Zuge <strong>der</strong> Manipulation5.3.4 Baulich-technische Ausstattung• Maschinelle Einrichtungen für Beschickung, Entnahme und Manipulation• Bodenbeschaffenheit <strong>der</strong> Hauptrottefläche:Variante A – Bodenabdichtungo flüssigkeitsdichte Basisabdichtung <strong>der</strong> Hauptrotteflächen einschließlich erfor<strong>der</strong>licherAbwassererfassung, ausgenommen Variante BVariante B – Hauptrotte auf offenem Mutterboden von organischen Abfällen aus dem Gartenund Grünflächenbereich bis zu einer Verarbeitungsmenge von maximal 300 m³ pro Jahr undBetrieb. Dabei dürfen an einem <strong>Stand</strong>ort nicht mehr als 100 m³ zugleich gelagert bzw.kompostiert werden. Die Voraussetzungen hierfür sind im einzelnen:o Zulässige Materialien:⇒ Organische Abfälle aus dem Garten- und Grünflächenbereich gemäß Anlage 1 Teil 1Kompostverordnung (BGBl. I Nr. 292/2001) mit den Nummern 102, 103, 104, 105(neu: 92102, 92103, 92104, 92105 35 ), getrennt gesammelte organischeFriedhofsabfälle (Nr. 116; neu 9216) sowie Ernterückstände, Stroh, Reben,verdorbenes Saatgut, Stallmist, überlagerte Feldfrüchte u.ä. sofern diese aus demeigenen Betrieb stammen,o Das Kompostiergut in <strong>der</strong> Hauptrotte ist durch Abdeckung mit einem luftdurchlässigenund wasserableitenden Kompostvlies vor Nie<strong>der</strong>schlägen zu schützen.o Der <strong>Stand</strong>ort muss jedenfalls einer Einzelfallbeurteilung unterzogen werden. Diegrundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an den <strong>Stand</strong>ort sind:⇒ Das Gelände soll eine leichte Neigung aufweisen (ca. 3 %) keine Mulde⇒ Mindestabstand vom nächsten Oberflächengewässer: > 50 m unter Beachtung <strong>der</strong>hydrogeologischen Situation⇒ Mindestabstand von nächster Quell/Brunnenfassung: > 50 m unter Beachtung <strong>der</strong>hydrogeologischen Situation35 neue Schlüsselnummern gemäß Novelle zur Abfallverzeichnisverordnung 2005– 87 –

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