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ECHO Top500 Tirol 2016

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top 500 | INTERVIEW<br />

Effiziente Lösungen<br />

Außergerichtliche Lösungen. Rechtsanwalt Hermann Holzmann über die<br />

Möglichkeiten der Diversion, der Mediation und den Nutzen für die Mandanten.<br />

<strong>ECHO</strong>: Sie haben in den vergangenen<br />

Jahren den Ruf erworben, sehr erfolgreich<br />

Streitigkeiten, sowohl zivilrechtliche als auch<br />

strafrechtliche, außergerichtlich zu lösen. Wie<br />

gehen Sie in solchen Fällen vor?<br />

Hermann Holzmann: Meine Klienten<br />

verlangen von meiner Kanzlei effiziente Lösungen.<br />

Solche Lösungen findet man nicht<br />

unbedingt in einem Prozess. Es gibt wirksame<br />

Wege vor der Inanspruchnahme eines<br />

Gerichts. Im Zivilrecht versuchen wir die<br />

Streitparteien an einen Tisch zu bringen.<br />

Das ist meist effizienter, zeitsparender und<br />

auch kostenschonender als ein Prozess. Im<br />

Strafrecht gibt es seit dem Jahr 2000 auch im<br />

Erwachsenenstrafrecht die Möglichkeit der<br />

Diversion. Das bedeutet, dass unter bestimmten<br />

Umständen ein Strafverfahren ohne förmliche<br />

Durchführung beendet werden kann.<br />

Der Vorteil liegt auf der Hand: Es erfolgt kein<br />

Schuldspruch, keine formelle Verurteilung<br />

und auch kein Eintrag im Strafregister. Die<br />

Eintragung über die Diversion wird lediglich<br />

justizintern für zehn Jahre gespeichert. Zudem<br />

erspart sich der Angeklagte einen öffentlichen<br />

Auftritt vor Gericht. Die Diversion ist verbunden<br />

mit Geldleistungen und/oder gemeinnützigen<br />

Leistungen. Natürlich gibt es auch Fälle,<br />

in denen die Zuhilfenahme eines Gerichts<br />

notwendig und ein Prozess zielführender ist.<br />

Rechtsanwalt Hermann Holzmann: „Meine<br />

Klienten erwarten von meinen Mitarbeitern und<br />

mir effiziente Lösungen.“<br />

<strong>ECHO</strong>: Können Sie uns erörtern, wie Sie die<br />

Streitparteien in Zivilrechtssachen „an einen<br />

Tisch“ bringen?<br />

Holzmann: Nahezu alle zivilrechtlichen<br />

Streitigkeiten sind mit Emotionen und auch<br />

mit geldwerten Interessen verbunden. Keiner<br />

will nachgeben, nachgeben klingt wie verlieren.<br />

Bevor ein Rechtsanwalt konsultiert wird<br />

sind die Streitparteien oft schon in sprichwörtliche<br />

„Schützengräben“ verschanzt und alle<br />

Türen scheinen verschlossen. Hier kann und<br />

muss ein Rechtsanwalt als objektiver Streitschlichter<br />

fungieren. Wir ermitteln hier den Sachverhalt,<br />

besprechen mit den Klienten die Spielräume<br />

möglicher Lösungsansätze und gehen<br />

proaktiv auf die Gegenseite zu. Wir zeigen den<br />

Parteien auf, dass Nachgeben nicht gleich Verlieren<br />

bedeutet. Der Streit verblendet die Parteien<br />

oft dermaßen, dass sie ohne fremde Hilfe<br />

gar nicht mehr erkennen, in welchen Punkten<br />

sie leicht nachgeben könnten, ohne einen objektiven<br />

Nachteil zu erleiden. Wir stellen auch<br />

immer wieder fest, dass ein Rechtsanwalt oft<br />

erst viel zu spät konsultiert wird. Ein rechtzeitiges<br />

Erstgespräch kann viele Kosten und auch<br />

Nerven sparen.<br />

<strong>ECHO</strong>: Ist es nicht sinnvoller, gleich einen<br />

Richter als „objektiven Streitschlichter“ fungieren<br />

zu lassen und einen Prozess zu führen?<br />

Holzmann: Ein Prozess sollte die ultima<br />

ratio sein, weil für jede Streitpartei Risiken<br />

bezüglich des Ergebnisses bestehen. Ein seriöser<br />

Rechtsanwalt kann vor einem Prozess<br />

keine absoluten Aussagen zu seinem Ausgang<br />

treffen. Wir können einschätzen, mit welcher<br />

Wahrscheinlichkeit ein gewisser Prozessausgang<br />

zu erwarten ist, und tun dann auch alles<br />

dafür, dass das gewünschte Ergebnis erzielt<br />

werden kann. Zudem ist es auch eine Zeitfrage,<br />

denn komplexe zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten<br />

dauern oft mehrere Jahre. Und<br />

natürlich trägt man im Zivilprozess auch ein<br />

erhebliches Kostenrisiko. Deshalb ist es klug,<br />

prozessvorbeugend zu agieren. Wenn aber<br />

natürlich alle vermittelnden Wege versperrt<br />

sind und die Chancen gut stehen, lohnt sich<br />

der Weg zu Gericht allemal.<br />

<strong>ECHO</strong>: Können Sie uns Beispiele aus Ihrem<br />

beruflichen Alltag nennen?<br />

Holzmann: Zwei abstrakte Beispiele aus<br />

jüngster Zeit: Zwei österreichische Verlagshäuser<br />

haben sich wegen wettbewerbsrechtlicher<br />

Divergenzen über zwei Jahre lang mit<br />

Klagen und einstweiligen Verfügungen eingedeckt.<br />

Die Kosten wuchsen, die Streitwerte<br />

waren schwindelerregend, die Lage war festgefahren.<br />

Eine Streitpartei hat sich in dieser<br />

Situation an unsere Kanzlei gewendet. Die<br />

Gegenseite war zu keinerlei Gesprächen bereit.<br />

Wir haben die Prozessstrategie geändert,<br />

eine einstweilige Verfügung wurde erfolgreich<br />

erlassen, und wir haben mit einer neuen, erfolgversprechenden<br />

Klage gedroht. Darauf erklärte<br />

sich die Gegenseite zu Gesprächen bereit.<br />

Binnen weniger Monate war ein für beide<br />

Seiten zufriedenstellender Vergleich unterfertigt<br />

und in allen anhängigen Prozessen wurde<br />

ewiges Ruhen vereinbart. Man sieht hier, dass<br />

es in festgefahrenen Situationen manchmal<br />

erst auch prozessuale Erfolge benötigt, um<br />

dann in Gespräche einsteigen zu können. Vor<br />

kurzer Zeit wandte sich auch eine bekannte<br />

Unternehmerfamilie in einer versicherungsrechtlichen<br />

Angelegenheit an unsere Kanzlei.<br />

Die Versicherung weigerte sich, einen statt-<br />

Fotos: Friedle<br />

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<strong>ECHO</strong> TOP 500 UNTERNEHMEN <strong>2016</strong>

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