LVR-Psychiatrie-Report 2020 - Empowerment und Partizipation
Das Schwerpunktthema des LVR-Psychiatrie-Reports 2020 lautet Empowerment und Partizipation. Empowerment bedeutet, unsere Patient*innen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist, Patient*innen partizipativ und möglichst umfänglich in Entscheidungsprozesse zum Beispiel über Behandlungsmöglichkeiten einzubeziehen.
Das Schwerpunktthema des LVR-Psychiatrie-Reports 2020 lautet Empowerment und Partizipation. Empowerment bedeutet, unsere Patient*innen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist, Patient*innen partizipativ und möglichst umfänglich in Entscheidungsprozesse zum Beispiel über Behandlungsmöglichkeiten einzubeziehen.
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DER <strong>LVR</strong>-KLINIKVERBUND<br />
Qualität verbessern <strong>und</strong><br />
Patientenzufriedenheit steigern<br />
_Beschwerdemanagement im <strong>LVR</strong>-Klinikverb<strong>und</strong><br />
Beschwerden sind nie erfreulich, geben aber unmittelbare<br />
Rückmeldungen über die Leistungsprozesse innerhalb der<br />
Organisationen. Ein eigenes Beschwerdemanagement ist vor<br />
diesem Hintergr<strong>und</strong> zentral. Das wird auch durch den Beschluss<br />
des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses (GBA) zur<br />
Ein führung eines „Klinischen Risikomanagements“ untermau<br />
ert: Beschwerden können dabei helfen, mögliche Feh lerquel<br />
len aufzudecken <strong>und</strong> abzustellen, um so die Sicherheit<br />
der Patient*innen zu erhöhen. Die Weiterentwicklung der<br />
Ver sorgungsangebote <strong>und</strong> -prozesse der <strong>LVR</strong>-Kliniken hängt<br />
daher wesentlich auch von der Berücksichtigung der im <strong>LVR</strong>-<br />
Klinikverb<strong>und</strong> eingehenden Beschwerden ab.<br />
Damit ein Beschwerdewesen funktioniert, muss die Zugangsschwelle<br />
zum Beschwerdemanagement möglichst niedrig<br />
sein. Patient*innen müssen frühzeitig dazu ermutigt werden,<br />
unterschiedliche Möglichkeiten zur Beschwerde zu nutzen.<br />
Eine hohe Anzahl an Beschwerden gilt in den <strong>LVR</strong>-Kliniken<br />
vor diesem Hintergr<strong>und</strong> nicht ausschließlich als Ausdruck unzufriedener<br />
Patient*innen, sondern auch als Zeichen für ein<br />
gut funktionierendes Verfahren.<br />
Interne Beschwerden im Jahr 2019<br />
Im Jahr 2019 haben 475 Personen Beschwerden beim internen<br />
Beschwerdemanagement der <strong>LVR</strong>-Kliniken bzw. bei der<br />
unabhängigen Beschwerdestelle eingereicht, die eindeutig<br />
dem Krankenhausbereich der <strong>LVR</strong>-Kliniken zuzuordnen waren.<br />
Die meisten Beschwerden kamen mit r<strong>und</strong> 75 Prozent<br />
von Patient*innen. Beschwerden von Angehörigen waren die<br />
zweitgrößte Gruppe mit ca. 14 Prozent. Die aktuellen Auswertungen<br />
zeigen, dass die Beschwerdeführenden im Jahr 2019<br />
häufiger weiblich als männlich waren. Die Schwerpunkte der<br />
Beschwerdegründe lagen im Jahr 2019 zum einen im Bereich<br />
von Unterbringung <strong>und</strong> Service (32 Prozent), zum Beispiel in<br />
Bezug auf die Ausstattung der Klinik oder die Verpflegung.<br />
Bausteine des Beschwerdesystems<br />
der <strong>LVR</strong>-Kliniken<br />
Internes Beschwerdemanagement der Kliniken, das in den regelmäßigen<br />
Zertifizierungen nach KTQ überprüft <strong>und</strong> be wertet wird<br />
Ehrenamtliche Ombudspersonen in den Kliniken als unab hängige<br />
Ansprechpartner*innen für die Patient*innen<br />
Eine unabhängige Beschwerdestelle gem. § 5 KHG NRW, die<br />
seit dem 01.03.2010 durch die Geschäftsstelle für Anregungen<br />
<strong>und</strong> Beschwerden im Rahmen des zentralen Beschwerdemanagements<br />
des <strong>LVR</strong> (ZBM) wahrgenommen wird<br />
Zum anderen resultierten Beschwerden aus Erfahrungen mit<br />
dem behandelnden Personal (24 Prozent) oder aus Unzufriedenheit<br />
mit der Behandlung (20 Prozent).<br />
Alle Beschwerden werden von den Klinikvorständen zur Kenntnis<br />
genommen <strong>und</strong> in den Kliniken innerhalb intern gesetzter<br />
Fristen beantwortet. Zur Aufklärung <strong>und</strong> Bearbeitung bieten<br />
die verantwortlichen ärztlichen <strong>und</strong> /oder pflegerischen Mitar<br />
beiter*innen persönliche Gespräche an. Beschwerden, die<br />
beim Zentralen Beschwerdemanagement eingehen, werden<br />
nach Rücksprache mit der Klinik innerhalb von 15 Tagen mit<br />
einem schriftlichen Antwortschreiben oder einem Telefonat<br />
mit der Person, die sich beschwert hat, beantwortet. Jede Beschwer<br />
de wird darauf geprüft, ob Ver bes se rungs maß nahmen<br />
notwendig sind. So können bei spiels weise Mängel in der Ausstat<br />
tung der Klinik durch Neuanschaffun gen oder Ab lauf ko r-<br />
rek turen be ho ben oder Prozesse im Rahmen der Behandlung<br />
angepasst werden.<br />
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