LVR-Psychiatrie-Report 2020 - Empowerment und Partizipation
Das Schwerpunktthema des LVR-Psychiatrie-Reports 2020 lautet Empowerment und Partizipation. Empowerment bedeutet, unsere Patient*innen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist, Patient*innen partizipativ und möglichst umfänglich in Entscheidungsprozesse zum Beispiel über Behandlungsmöglichkeiten einzubeziehen.
Das Schwerpunktthema des LVR-Psychiatrie-Reports 2020 lautet Empowerment und Partizipation. Empowerment bedeutet, unsere Patient*innen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist, Patient*innen partizipativ und möglichst umfänglich in Entscheidungsprozesse zum Beispiel über Behandlungsmöglichkeiten einzubeziehen.
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DER <strong>LVR</strong>-KLINIKVERBUND<br />
Bedeutende Chance auf mehr Teilhabe<br />
<strong>und</strong> Selbstbestimmung<br />
_Änderungen durch das B<strong>und</strong>esteilhabegesetz <strong>2020</strong><br />
Mit dem Inkrafttreten des B<strong>und</strong>esteilhabegesetzes (BTHG) im<br />
Dezember 2016 wurde ein weitreichender <strong>und</strong> über mehrere<br />
Jahre angesetzter Reformprozess der Leistungen für Menschen<br />
mit Behinderungen in Deutschland begonnen. Teil ha be<br />
sowie Selbstbestimmung von Menschen mit Behin de rungen<br />
im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sol len durch<br />
das BTHG in Deutschland gestärkt <strong>und</strong> die Mög lich kei ten da -<br />
zu weiterentwickelt werden.<br />
Wesentliche Kernelemente dieses Reformprozesses betreffen<br />
die Abteilungen für Soziale Rehabilitation an den <strong>LVR</strong>-Kliniken<br />
mit ihren Angeboten der Eingliederungshilfe <strong>und</strong> stellen einen<br />
bedeutenden Systemwechsel für alle Leistungserbringer dar.<br />
Im Rahmen der inzwischen abgeschlossenen Verhandlungen<br />
des Landesrahmenvertrags NRW nach § 131 SGB IX, der konkrete<br />
Vereinbarungen zur Umsetzung der verschiedensten<br />
neuen gesetzlichen Regelungen definiert, wurde ein neues<br />
Leis tungs- <strong>und</strong> Vergütungssystem der Eingliederungshilfeleistungen<br />
für Volljährige beschlossen.<br />
Ganzheitliche Bedarfsermittlung<br />
Die damit geschaffene neue Eingliederungshilfe soll die Leitideen<br />
des BTHG abbilden – die Ermöglichung von Teilhabe <strong>und</strong><br />
Selbstbestimmung sowie eine personenzentrierte Leistungsgestaltung,<br />
die die individuellen Bedarfe eines Menschen mit<br />
Behinderung berücksichtigt.<br />
Hierzu werden in den kommenden Jahren alle Angebote auf<br />
die neue Systematik umgestellt werden müssen – dies betrifft<br />
die Angebote des stationären Wohnens, das Ambulant Betreute<br />
Wohnen in Wohngemeinschaften <strong>und</strong> Einzelwohnungen<br />
sowie die tagesstrukturierenden Angebote in den Abteilungen<br />
für Soziale Rehabilitation.<br />
Im Kontext der Frage nach Perspektiven einer qualitativen<br />
Weiterentwicklung in der Versorgung von Menschen mit psychischen<br />
Erkrankungen stellen die BTHG-bedingten Prozesse<br />
eine bedeutende Chance dar, deren Umsetzung aber auch<br />
mit deutlichen Herausforderungen verb<strong>und</strong>en ist.<br />
Die Internetseite www.bthg.lvr.de informiert über<br />
wichtige Neuerungen r<strong>und</strong> um das B<strong>und</strong>esteilhabegesetz<br />
– aufgeteilt nach Themen für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche <strong>und</strong><br />
Themen für Erwachsene.<br />
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