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LVR-Psychiatrie-Report 2020 - Empowerment und Partizipation

Das Schwerpunktthema des LVR-Psychiatrie-Reports 2020 lautet Empowerment und Partizipation. Empowerment bedeutet, unsere Patient*innen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist, Patient*innen partizipativ und möglichst umfänglich in Entscheidungsprozesse zum Beispiel über Behandlungsmöglichkeiten einzubeziehen.

Das Schwerpunktthema des LVR-Psychiatrie-Reports 2020 lautet Empowerment und Partizipation. Empowerment bedeutet, unsere Patient*innen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist, Patient*innen partizipativ und möglichst umfänglich in Entscheidungsprozesse zum Beispiel über Behandlungsmöglichkeiten einzubeziehen.

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DER <strong>LVR</strong>-KLINIKVERBUND<br />

Bedeutende Chance auf mehr Teilhabe<br />

<strong>und</strong> Selbstbestimmung<br />

_Änderungen durch das B<strong>und</strong>esteilhabegesetz <strong>2020</strong><br />

Mit dem Inkrafttreten des B<strong>und</strong>esteilhabegesetzes (BTHG) im<br />

Dezember 2016 wurde ein weitreichender <strong>und</strong> über mehrere<br />

Jahre angesetzter Reformprozess der Leistungen für Menschen<br />

mit Behinderungen in Deutschland begonnen. Teil ha be<br />

sowie Selbstbestimmung von Menschen mit Behin de rungen<br />

im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sol len durch<br />

das BTHG in Deutschland gestärkt <strong>und</strong> die Mög lich kei ten da -<br />

zu weiterentwickelt werden.<br />

Wesentliche Kernelemente dieses Reformprozesses betreffen<br />

die Abteilungen für Soziale Rehabilitation an den <strong>LVR</strong>-Kliniken<br />

mit ihren Angeboten der Eingliederungshilfe <strong>und</strong> stellen einen<br />

bedeutenden Systemwechsel für alle Leistungserbringer dar.<br />

Im Rahmen der inzwischen abgeschlossenen Verhandlungen<br />

des Landesrahmenvertrags NRW nach § 131 SGB IX, der konkrete<br />

Vereinbarungen zur Umsetzung der verschiedensten<br />

neuen gesetzlichen Regelungen definiert, wurde ein neues<br />

Leis tungs- <strong>und</strong> Vergütungssystem der Eingliederungshilfeleistungen<br />

für Volljährige beschlossen.<br />

Ganzheitliche Bedarfsermittlung<br />

Die damit geschaffene neue Eingliederungshilfe soll die Leitideen<br />

des BTHG abbilden – die Ermöglichung von Teilhabe <strong>und</strong><br />

Selbstbestimmung sowie eine personenzentrierte Leistungsgestaltung,<br />

die die individuellen Bedarfe eines Menschen mit<br />

Behinderung berücksichtigt.<br />

Hierzu werden in den kommenden Jahren alle Angebote auf<br />

die neue Systematik umgestellt werden müssen – dies betrifft<br />

die Angebote des stationären Wohnens, das Ambulant Betreute<br />

Wohnen in Wohngemeinschaften <strong>und</strong> Einzelwohnungen<br />

sowie die tagesstrukturierenden Angebote in den Abteilungen<br />

für Soziale Rehabilitation.<br />

Im Kontext der Frage nach Perspektiven einer qualitativen<br />

Weiterentwicklung in der Versorgung von Menschen mit psychischen<br />

Erkrankungen stellen die BTHG-bedingten Prozesse<br />

eine bedeutende Chance dar, deren Umsetzung aber auch<br />

mit deutlichen Herausforderungen verb<strong>und</strong>en ist.<br />

Die Internetseite www.bthg.lvr.de informiert über<br />

wichtige Neuerungen r<strong>und</strong> um das B<strong>und</strong>esteilhabegesetz<br />

– aufgeteilt nach Themen für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche <strong>und</strong><br />

Themen für Erwachsene.<br />

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