10.11.2020 Aufrufe

LVR-Psychiatrie-Report 2020 - Empowerment und Partizipation

Das Schwerpunktthema des LVR-Psychiatrie-Reports 2020 lautet Empowerment und Partizipation. Empowerment bedeutet, unsere Patient*innen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist, Patient*innen partizipativ und möglichst umfänglich in Entscheidungsprozesse zum Beispiel über Behandlungsmöglichkeiten einzubeziehen.

Das Schwerpunktthema des LVR-Psychiatrie-Reports 2020 lautet Empowerment und Partizipation. Empowerment bedeutet, unsere Patient*innen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist, Patient*innen partizipativ und möglichst umfänglich in Entscheidungsprozesse zum Beispiel über Behandlungsmöglichkeiten einzubeziehen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DER <strong>LVR</strong>-KLINIKVERBUND<br />

Verbindliche Mindestpersonalvorgabe<br />

Was heißt das?<br />

Mindestpersonalvorgaben definieren die absolute Untergrenze<br />

von Personal, das eine Einrichtung einsetzen muss. Mindestvorgaben<br />

sind keine Anhaltszahlen. Sie sichern eine angemessene<br />

Personalausstattung, die nicht unterschritten werden darf.<br />

Wie wird sie berechnet?<br />

Die Einrichtungen berechnen die Mindestpersonalvorgaben für<br />

jede Berufsgruppe differenziert nach Erwachsenen-, Kinder<strong>und</strong><br />

Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik. Basis sind<br />

vorgegebene Minutenwerte pro Berufsgruppe <strong>und</strong> Woche je<br />

Patient*in <strong>und</strong> die von den Kliniken 14-tägig vorzunehmende<br />

Eingruppierung der sich zu dieser Zeit auf Station befindlichen<br />

Patient*innen in die Behandlungsbereiche sowie die Anzahl der<br />

Behandlungstage.<br />

Wann gilt sie als erfüllt?<br />

Die so berechneten Mindestpersonalvorgaben müssen von den<br />

Kliniken bis 2024 stufenweise erfüllt werden: <strong>2020</strong> <strong>und</strong> 2021<br />

zu 85 Prozent, 2022 <strong>und</strong> 2023 zu 90 Prozent <strong>und</strong> erst ab 2024 zu<br />

100 Prozent. Die Einhaltung der Vorgaben haben die Einrichtungen<br />

auf zwei Ebenen nachzuweisen:<br />

• Durchschnittlich pro Quartal auf Einrichtungsebene,<br />

standort bezogen <strong>und</strong> differenziert nach Erwachsenen<strong>und</strong><br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik.<br />

Dieser Nach weis wird im Falle einer Nichterfüllung des<br />

Umsetzungsgrads sanktioniert.<br />

• Monatlich auf Stationsebene differenziert nach Erwachsenen<strong>und</strong><br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik.<br />

Dieser Nachweis ist insbesondere zur Strukturabfrage <strong>und</strong><br />

damit zur Weiterentwicklung der Richtlinie gedacht.<br />

Was passiert, wenn sie nicht erfüllt wird?<br />

Die Kliniken dürfen Patient*innen nur behandeln, wenn sie<br />

genug Personal einsetzen können, um die Mindestvorgaben<br />

einzuhalten. Bei Unterschreitung der quartalsdurchschnittlichen<br />

Mindest vorgaben entfällt ab 2021 der Vergütungsanspruch des<br />

Kran kenhauses, eine genaue Ausgestaltung steht hier noch aus.<br />

Darüber hinaus werden dezentrale, wohnortnahe Strukturen<br />

mangels flexibler Personaleinsatzplanung systematisch zum<br />

Risiko für Kliniken, da die sanktionsbehafteten Mindestvorgaben<br />

eine Differenzierung je Standort fordern <strong>und</strong> damit ein<br />

weiterer erforderlicher Ausbau dieser Strukturen verhindert<br />

bzw. erschwert wird.<br />

Erhöhter Dokumentationsaufwand<br />

Das kleinteilige stationsbezogene Nachweisverfahren erhöht<br />

den Dokumentations- <strong>und</strong> Bürokratieaufwand enorm. Um diesen<br />

Aufwand zu bewältigen, werden Fach kräfte der unmittelbaren<br />

Patientenbehandlung entzogen. Die Folge: weiter steigender<br />

Personalbedarf in Zeiten von Fachkräftemangel.<br />

Unverhältnismäßige Folgen<br />

bei Nichteinhaltung der Mindestvorgabe<br />

Die Sanktionierung für eine unterschrittene Mindestvorgabe<br />

besteht im Wegfall des Vergütungsanspruchs, dessen konkrete<br />

Höhe der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss noch definieren<br />

muss. Einrichtungen, die ab 2021 die Mindestvorgabe unterschreiten,<br />

dürfen ihrer regionalen Pflichtversorgung nicht<br />

mehr vollständig nachkommen.<br />

Weiterentwicklung der Richtlinie<br />

Der GB-A hat sich verpflichtet, die PPP-RL kontinuierlich weiterzuentwickeln<br />

auf Basis von Daten, die die Kliniken verpflichtend<br />

nachweisen müssen (siehe Infokasten). Zukunftsfähig<br />

wird das Modell, wenn es gelingt, Inhalte <strong>und</strong> Vorgaben<br />

soweit nachzubessern, dass die medizinischen <strong>und</strong> versorgungspolitischen<br />

Fortschritte der <strong>Psychiatrie</strong> berücksichtigt<br />

werden, inklusive gesellschaftspolitischer Normen, die auf<br />

die Selbstbestimmung der Patient*innen ausgerichtet sind.<br />

81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!