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LVR-Psychiatrie-Report 2020 - Empowerment und Partizipation

Das Schwerpunktthema des LVR-Psychiatrie-Reports 2020 lautet Empowerment und Partizipation. Empowerment bedeutet, unsere Patient*innen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist, Patient*innen partizipativ und möglichst umfänglich in Entscheidungsprozesse zum Beispiel über Behandlungsmöglichkeiten einzubeziehen.

Das Schwerpunktthema des LVR-Psychiatrie-Reports 2020 lautet Empowerment und Partizipation. Empowerment bedeutet, unsere Patient*innen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist, Patient*innen partizipativ und möglichst umfänglich in Entscheidungsprozesse zum Beispiel über Behandlungsmöglichkeiten einzubeziehen.

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Mehr Personal für psychiatrische<br />

<strong>und</strong> psychosomatische Kliniken<br />

_Richtlinie zur Personalausstattung in <strong>Psychiatrie</strong> <strong>und</strong> Psychosomatik<br />

Psychiatrische <strong>und</strong> psychosomatische Kliniken sind seit dem<br />

1. Januar <strong>2020</strong> verpflichtet, Mindestvorgaben für die Personalausstattung<br />

einzuhalten. Das hat der Gesetzgeber 2016<br />

im Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung <strong>und</strong> Vergütung<br />

für psychiatrische <strong>und</strong> psychosomatische Leistungen<br />

(Psych-VVG) beschlossen.<br />

Wie diese verbindlichen Mindestvorgaben für die Ausstattung<br />

der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung<br />

erforderlichen therapeutischen Personal konkret aussehen<br />

<strong>und</strong> einzuhalten sind, hat der Gemeinsame B<strong>und</strong>esausschuss<br />

(G-BA) in der Qualitätsrichtlinie zur Personalausstattung <strong>Psychiatrie</strong><br />

<strong>und</strong> Psychosomatik (PPP-RL) festgelegt. Ausreichende<br />

Per sonalausstattung ist ein wesentliches Merkmal von<br />

Qualität im Krankenhaus <strong>und</strong> soll über Mindestvorgaben sichergestellt<br />

werden, möglichst evi denzbasiert sein <strong>und</strong> zu<br />

einer leitliniengerechten Behandlung beitragen.<br />

»Die aktuelle Richtlinie zur Personalausstattung<br />

verfehlt den gesetzlichen Auftrag,<br />

die qualitative Versorgung in der <strong>Psychiatrie</strong><br />

durch eine angemessene Personalausstattung<br />

weiterzuentwickeln <strong>und</strong> an die<br />

zeitgemäßen Bedarfe moderner<br />

Versorgungskonzepte anzupassen.«<br />

Stefan Thewes, Leiter Fachbereich<br />

„Wirtschaftliche Steuerung“ des <strong>LVR</strong>-Dezernats<br />

Klinikverb<strong>und</strong> <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong> Heilpädagogischer Hilfen<br />

Die PPP-RL orientiert sich dabei stark an der bis dato gültigen<br />

<strong>Psychiatrie</strong>-Personalverordnung (Psych-PV), da diese bisher<br />

der einzige Standard ist, der empirisch hergeleitete Personalzahlen<br />

für alle Berufsgruppen vorgibt. Anders als in der<br />

Psych-PV, die ein Instrument zur Personalbemessung darstellte<br />

<strong>und</strong> Basis für Budgetverhandlungen war, werden mit<br />

der neuen Qualitätsrichtlinie erstmals verbindliche personelle<br />

Mindestvorgaben eingeführt.<br />

Veraltete Anforderungen an die Personalausstattung<br />

Primärer Kritikpunkt an der Richtlinie ist, dass sie vorerst<br />

keine Weiterentwicklung der psychiatrischen <strong>und</strong> psychosomatischen<br />

Versorgung bewirkt. Dies lässt sich bereits daran<br />

ablesen, dass die 1990 – 1991 entwickelten Regelaufgaben der<br />

beteiligten Berufsgruppen weitgehend übernommen <strong>und</strong> nur<br />

in wenigen Punkten pauschal angepasst wurden. Auch die für<br />

die Berechnung der Mindestvorgaben erforderlichen Minutenwerte<br />

je Patient <strong>und</strong> Berufsgruppe (siehe Infokasten) wurden<br />

nur leicht modifiziert übernommen. Sie bilden damit nicht den<br />

Personalbedarf heu tiger Versorgungskonzepte ab. Die „Sicherstellung<br />

einer leitliniengerechten Versorgung“ liegt in der Verantwortung<br />

der Verhandlungspartner vor Ort.<br />

Rückschritt für innovative Modellvorhaben<br />

<strong>und</strong> Therapieangebote<br />

Die PPP-RL ist auf einem starren Stationsbezug aufgebaut,<br />

der die Weiterentwicklung einer modernen, sozialräumlich<br />

ori entierten <strong>Psychiatrie</strong> behindert <strong>und</strong> einen Rückschritt impliziert.<br />

Erfolgreiche Modellvorhaben wie „DynaLive“ der <strong>LVR</strong>-<br />

Klinik Bonn, die auf eine individuelle Behandlung von Patient*innen<br />

in ihrem Lebensumfeld zugeschnitten sind, <strong>und</strong> damit<br />

stationsunabhängig arbeiten, werden dadurch behindert.<br />

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