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Inhaltsverzeichnis - Naturschutzzentrum Kleve

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zulässig, so dass Störungen hierdurch ein geringeres Ausmaß haben als z.B. durch den Besucher- und<br />

Schiffs- bzw. Bootsverkehr (s.o.). Insofern wird eine Verschärfung der Schutzgebietsverordnung derzeit<br />

nicht als notwendig und den Naturschutzzielen zuträglich angesehen, so lange es beim jetzigen<br />

Umfang der jagdlichen Aktivitäten bleibt.<br />

Die beobachteten nicht ordnungsgemäßen jagdlichen Aktivitäten betrafen einerseits den oben und im<br />

Arbeitsbericht 2000 beschriebenen Vorgang und andererseits das „Ausschießen“ von Rabenvögelhorsten<br />

(auch während der Brutzeit) sowie Treibjagden eines Jagdpächters in zu kurzen Abständen.<br />

Bei ersterem werden versehentlich auch nicht jagdbare Vögel geschossen (bei einer Waldohreule im<br />

Jahr 2001 beobachtet) und im Winter die rastenden Gänse sowie andere Arten erheblich gestört. Auch<br />

die Treibjagden in kurzen Abständen führen zu einer zu hohen Störungsfrequenz. Die der Naturschutzgebietsverordnung<br />

nicht entsprechenden jagdlichen Aktivitäten sind allerdings auch nicht durch<br />

eine entsprechende Verschärfung der Bestimmungen in der Schutzgebietsverordnung regelbar. Stattdessen<br />

sollte versucht werden, in einem gemeinsamen Gespräch mit den Jagdpächtern, der Unteren<br />

Landschafts- und der Jagdbehörde, der Ornithologischen Kartierungsgemeinschaft sowie dem <strong>Naturschutzzentrum</strong><br />

nochmals auf die Störungsanfälligkeit des Gebietes, der hier vorkommenden Arten und<br />

auf die Schutzgebietsverordnung hinzuweisen.<br />

Zur Bejagung von Raben- und Saatkrähe ist anzumerken, dass bisher seitens der Ornithologischen<br />

Kartierungsgemeinschaft nachhaltig bestandsgefährdende Auswirkungen dieser Rabenvögel weder auf<br />

Niederwild noch auf Wiesen- und Wasservögel festgestellt wurden. Eine Bejagung ist demnach aus<br />

Sicht des Naturschutzes nicht notwendig.<br />

2.13.1.5 Fachliche Begleitung der Planungen zur Banndeichsanierung im<br />

Bereich Brienen-Griethhausen<br />

Die beratenden Tätigkeiten für dieses Verfahren wurden in den Jahren 1999 und 2000 durchgeführt.<br />

Darüber hinausgehend fanden im Jahr 2001 keine Arbeiten des <strong>Naturschutzzentrum</strong>s statt.<br />

2.13.2 Monitoring<br />

2.13.2.1 Ornithologische Kartierung<br />

Auch im Jahr 2001 wurde die Kartierung der Brutvögel im NSG Salmorth per Werkvertrag an die<br />

Ornithologische Kartierungsgemeinschaft vergeben und wie in den Vorjahren nach den SOVON-Kriterien<br />

(VAN DIJK 1996) durchgeführt. Auf eine gezielte Nachsuche nach Nestern wurde aus Naturschutzgründen<br />

verzichtet, mit Ausnahme der Horste von Greifvögeln, Eulen und Rabenvögeln. Der<br />

Bericht liegt dem <strong>Naturschutzzentrum</strong> vor und die Daten wurden in das Geoinformationssystem eingefügt.<br />

Die zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse im vorliegenden Bericht wurde den Darstellungen<br />

für die anderen Gebiete angepasst, um einen einfacheren Vergleich zu ermöglichen.<br />

Die Ergebnisse der Wasser- und Wiesenvogelkartierung sind in Tabelle 14 und den Abbildungen 15<br />

und 16 dargestellt. In Tabelle 14 sind der Übersichtlichkeit halber nur die Kartierungsergebnisse aus<br />

den Jahren 1995 bis 2001 gezeigt, in den Abbildungen 15 und 16 die Ergebnisse seit Beginn der methodisch<br />

standardisierten Untersuchungen im Jahr 1990. Die Lage der Brutreviere der Wasser- und<br />

Wiesenvögel ist in den Karten 23-25 im Anhang II dargestellt (Karte 23: Limikolen und Rallen,<br />

Karte 24: Stelzen, Lerchen und Ammern, Karte 25: Schwäne, Gänse, Enten und Taucher).<br />

Arbeitsbericht 2001 des <strong>Naturschutzzentrum</strong>s im Kreis <strong>Kleve</strong>

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