Inhaltsverzeichnis - Naturschutzzentrum Kleve
Inhaltsverzeichnis - Naturschutzzentrum Kleve
Inhaltsverzeichnis - Naturschutzzentrum Kleve
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
56<br />
zulässig, so dass Störungen hierdurch ein geringeres Ausmaß haben als z.B. durch den Besucher- und<br />
Schiffs- bzw. Bootsverkehr (s.o.). Insofern wird eine Verschärfung der Schutzgebietsverordnung derzeit<br />
nicht als notwendig und den Naturschutzzielen zuträglich angesehen, so lange es beim jetzigen<br />
Umfang der jagdlichen Aktivitäten bleibt.<br />
Die beobachteten nicht ordnungsgemäßen jagdlichen Aktivitäten betrafen einerseits den oben und im<br />
Arbeitsbericht 2000 beschriebenen Vorgang und andererseits das „Ausschießen“ von Rabenvögelhorsten<br />
(auch während der Brutzeit) sowie Treibjagden eines Jagdpächters in zu kurzen Abständen.<br />
Bei ersterem werden versehentlich auch nicht jagdbare Vögel geschossen (bei einer Waldohreule im<br />
Jahr 2001 beobachtet) und im Winter die rastenden Gänse sowie andere Arten erheblich gestört. Auch<br />
die Treibjagden in kurzen Abständen führen zu einer zu hohen Störungsfrequenz. Die der Naturschutzgebietsverordnung<br />
nicht entsprechenden jagdlichen Aktivitäten sind allerdings auch nicht durch<br />
eine entsprechende Verschärfung der Bestimmungen in der Schutzgebietsverordnung regelbar. Stattdessen<br />
sollte versucht werden, in einem gemeinsamen Gespräch mit den Jagdpächtern, der Unteren<br />
Landschafts- und der Jagdbehörde, der Ornithologischen Kartierungsgemeinschaft sowie dem <strong>Naturschutzzentrum</strong><br />
nochmals auf die Störungsanfälligkeit des Gebietes, der hier vorkommenden Arten und<br />
auf die Schutzgebietsverordnung hinzuweisen.<br />
Zur Bejagung von Raben- und Saatkrähe ist anzumerken, dass bisher seitens der Ornithologischen<br />
Kartierungsgemeinschaft nachhaltig bestandsgefährdende Auswirkungen dieser Rabenvögel weder auf<br />
Niederwild noch auf Wiesen- und Wasservögel festgestellt wurden. Eine Bejagung ist demnach aus<br />
Sicht des Naturschutzes nicht notwendig.<br />
2.13.1.5 Fachliche Begleitung der Planungen zur Banndeichsanierung im<br />
Bereich Brienen-Griethhausen<br />
Die beratenden Tätigkeiten für dieses Verfahren wurden in den Jahren 1999 und 2000 durchgeführt.<br />
Darüber hinausgehend fanden im Jahr 2001 keine Arbeiten des <strong>Naturschutzzentrum</strong>s statt.<br />
2.13.2 Monitoring<br />
2.13.2.1 Ornithologische Kartierung<br />
Auch im Jahr 2001 wurde die Kartierung der Brutvögel im NSG Salmorth per Werkvertrag an die<br />
Ornithologische Kartierungsgemeinschaft vergeben und wie in den Vorjahren nach den SOVON-Kriterien<br />
(VAN DIJK 1996) durchgeführt. Auf eine gezielte Nachsuche nach Nestern wurde aus Naturschutzgründen<br />
verzichtet, mit Ausnahme der Horste von Greifvögeln, Eulen und Rabenvögeln. Der<br />
Bericht liegt dem <strong>Naturschutzzentrum</strong> vor und die Daten wurden in das Geoinformationssystem eingefügt.<br />
Die zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse im vorliegenden Bericht wurde den Darstellungen<br />
für die anderen Gebiete angepasst, um einen einfacheren Vergleich zu ermöglichen.<br />
Die Ergebnisse der Wasser- und Wiesenvogelkartierung sind in Tabelle 14 und den Abbildungen 15<br />
und 16 dargestellt. In Tabelle 14 sind der Übersichtlichkeit halber nur die Kartierungsergebnisse aus<br />
den Jahren 1995 bis 2001 gezeigt, in den Abbildungen 15 und 16 die Ergebnisse seit Beginn der methodisch<br />
standardisierten Untersuchungen im Jahr 1990. Die Lage der Brutreviere der Wasser- und<br />
Wiesenvögel ist in den Karten 23-25 im Anhang II dargestellt (Karte 23: Limikolen und Rallen,<br />
Karte 24: Stelzen, Lerchen und Ammern, Karte 25: Schwäne, Gänse, Enten und Taucher).<br />
Arbeitsbericht 2001 des <strong>Naturschutzzentrum</strong>s im Kreis <strong>Kleve</strong>