Ausgabe 06/2023
| Der Optimist: Coverinterview mit Michael Schmidt | Zu Tisch mit … Jasmin Soravia | Immobuilien & Insolvenzen| Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Michael Pisecky, Hans Jörg Ulreich, Philipp Kaufmann., Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview mit Anton Bondi | Wein & Immobilien | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Nachhaltige Infrastruktur.
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Zum Autor<br />
ÖVI Präsident Georg Flödl ist geschäftsführender Partner<br />
von Funk Immobilien, seit langem in unterschiedlichen<br />
Funktionen in der Immobilienbranche tätig und<br />
Mitbegründer der ÖVI Young Professionals.<br />
Totgesagte leben länger?<br />
Kommentar: Georg Flödl<br />
Diese Hoffnung hegt man, wenn man an die Aktivitäten rund um<br />
das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) denkt. In wie vielen internen<br />
Besprechungen und politischen Terminen haben sich die Branchenverbände<br />
der Immobilienwirtschaft gemeinsam mit Wohnrechtsexperten<br />
in den vergangenen Jahren den Kopf zerbrochen, um die Umsetzung<br />
der Dekarbonisierung im Gebäudebereich zu unterstützen?<br />
Mit der überraschenden Absage des Gesetzesprojekts EWG ist ein ambitioniertes<br />
Klimaprojekt gleichsam von heute auf morgen abgedreht<br />
worden. Der Gesetzgebungsprozess hatte sich über zwei Jahre hingezogen,<br />
die Immobilienwirtschaft hatte von Beginn an klar gemacht,<br />
welche wohnrechtlichen Begleitgesetze erforderlich sind, damit die<br />
angepeilten Ziele erreicht werden können.<br />
Doch die „Zehn Gebote“ des EWG (von Stilllegung bis Zentralisierung)<br />
sind nun sprichwörtlicher Schnee von gestern. Ein lachendes<br />
und ein weinendes Auge: Die überzogene Zentralisierungspflicht ist<br />
gottlob vom Tisch, doch das Kind ist mit dem Bade ausgeschüttet.<br />
Freiwilligkeit ist nun angesagt: Die Fördertöpfe sollen im Rahmen des<br />
Erneuerbare-Wärme-Pakets aufgefüllt werden. Doch ist das ausreichend?<br />
Die Vertreter des Klimaministeriums argumentieren damit,<br />
dass die wohnrechtlichen Rahmenbedingungen ja bekannt seien,<br />
und an denen möge man sich orientieren. Immobilientreuhändern<br />
ist jedoch bewusst, dass die aktuellen wohnungseigentumsrechtlichen<br />
Voraussetzungen nicht ausreichen, um sinnvolle Lösungen zu<br />
ventilieren. Wenn die Umrüstung auf ein zentrales Heizsystem nicht<br />
Angelegenheit der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung<br />
ist, sondern eine Verfügungsmaßnahme, dann wird es abstimmungstechnisch<br />
schwierig, da Einstimmigkeit erforderlich ist. Derzeit liegt<br />
bei dezentralen Heizungsanlagen die Verantwortung für die Erhaltung<br />
beim jeweiligen Wohnungseigentümer (Verfügung nach § 16<br />
WEG).<br />
Die Eigentümergemeinschaft kann zwar schon jetzt die Errichtung<br />
einer zentralen Anlage als außerordentliche Verwaltungsmaßnahme<br />
beschließen, die Entscheidung, sich an das zentrale System anzuschließen,<br />
wird aber als Verfügung zu werten sein. Das trifft auch<br />
auf die Aufrechterhaltung der Gasinfrastruktur zu, falls einzelne<br />
weiterhin an ihrer Gasheizung beziehungsweise am Kochen mit dem<br />
Gasherd festhalten wollen. Vertreter von Netzbetreibern weisen<br />
jetzt schon darauf hin, welche Kostenexplosionen aus diesem Titel<br />
auf die Eigentümer (und Mieter?) zukommen werden. Der Gesetzgeber<br />
macht es sich allzu leicht, wenn er sagt, die wohnrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen wären ja bekannt. Fördertöpfe allein werden<br />
nicht ausreichen, um hier etwas zu bewegen! Der Wohnrechtsgesetzgeber<br />
ist aufgerufen, im WEG und MRG zu justieren, wenn die<br />
ökologischen Ziele ernst gemeint sind. Die Branche ist bereit dafür.<br />
Fotos: Stephan Huger, Adobe Stock<br />
64 ImmoFokus