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Ausgabe 06/2023

| Der Optimist: Coverinterview mit Michael Schmidt | Zu Tisch mit … Jasmin Soravia | Immobuilien & Insolvenzen| Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Michael Pisecky, Hans Jörg Ulreich, Philipp Kaufmann., Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview mit Anton Bondi | Wein & Immobilien | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Nachhaltige Infrastruktur.

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Zum Autor<br />

ÖVI Präsident Georg Flödl ist geschäftsführender Partner<br />

von Funk Immobilien, seit langem in unterschiedlichen<br />

Funktionen in der Immobilienbranche tätig und<br />

Mitbegründer der ÖVI Young Professionals.<br />

Totgesagte leben länger?<br />

Kommentar: Georg Flödl<br />

Diese Hoffnung hegt man, wenn man an die Aktivitäten rund um<br />

das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) denkt. In wie vielen internen<br />

Besprechungen und politischen Terminen haben sich die Branchenverbände<br />

der Immobilienwirtschaft gemeinsam mit Wohnrechtsexperten<br />

in den vergangenen Jahren den Kopf zerbrochen, um die Umsetzung<br />

der Dekarbonisierung im Gebäudebereich zu unterstützen?<br />

Mit der überraschenden Absage des Gesetzesprojekts EWG ist ein ambitioniertes<br />

Klimaprojekt gleichsam von heute auf morgen abgedreht<br />

worden. Der Gesetzgebungsprozess hatte sich über zwei Jahre hingezogen,<br />

die Immobilienwirtschaft hatte von Beginn an klar gemacht,<br />

welche wohnrechtlichen Begleitgesetze erforderlich sind, damit die<br />

angepeilten Ziele erreicht werden können.<br />

Doch die „Zehn Gebote“ des EWG (von Stilllegung bis Zentralisierung)<br />

sind nun sprichwörtlicher Schnee von gestern. Ein lachendes<br />

und ein weinendes Auge: Die überzogene Zentralisierungspflicht ist<br />

gottlob vom Tisch, doch das Kind ist mit dem Bade ausgeschüttet.<br />

Freiwilligkeit ist nun angesagt: Die Fördertöpfe sollen im Rahmen des<br />

Erneuerbare-Wärme-Pakets aufgefüllt werden. Doch ist das ausreichend?<br />

Die Vertreter des Klimaministeriums argumentieren damit,<br />

dass die wohnrechtlichen Rahmenbedingungen ja bekannt seien,<br />

und an denen möge man sich orientieren. Immobilientreuhändern<br />

ist jedoch bewusst, dass die aktuellen wohnungseigentumsrechtlichen<br />

Voraussetzungen nicht ausreichen, um sinnvolle Lösungen zu<br />

ventilieren. Wenn die Umrüstung auf ein zentrales Heizsystem nicht<br />

Angelegenheit der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung<br />

ist, sondern eine Verfügungsmaßnahme, dann wird es abstimmungstechnisch<br />

schwierig, da Einstimmigkeit erforderlich ist. Derzeit liegt<br />

bei dezentralen Heizungsanlagen die Verantwortung für die Erhaltung<br />

beim jeweiligen Wohnungseigentümer (Verfügung nach § 16<br />

WEG).<br />

Die Eigentümergemeinschaft kann zwar schon jetzt die Errichtung<br />

einer zentralen Anlage als außerordentliche Verwaltungsmaßnahme<br />

beschließen, die Entscheidung, sich an das zentrale System anzuschließen,<br />

wird aber als Verfügung zu werten sein. Das trifft auch<br />

auf die Aufrechterhaltung der Gasinfrastruktur zu, falls einzelne<br />

weiterhin an ihrer Gasheizung beziehungsweise am Kochen mit dem<br />

Gasherd festhalten wollen. Vertreter von Netzbetreibern weisen<br />

jetzt schon darauf hin, welche Kostenexplosionen aus diesem Titel<br />

auf die Eigentümer (und Mieter?) zukommen werden. Der Gesetzgeber<br />

macht es sich allzu leicht, wenn er sagt, die wohnrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen wären ja bekannt. Fördertöpfe allein werden<br />

nicht ausreichen, um hier etwas zu bewegen! Der Wohnrechtsgesetzgeber<br />

ist aufgerufen, im WEG und MRG zu justieren, wenn die<br />

ökologischen Ziele ernst gemeint sind. Die Branche ist bereit dafür.<br />

Fotos: Stephan Huger, Adobe Stock<br />

64 ImmoFokus

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