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Ausgabe 06/2023

| Der Optimist: Coverinterview mit Michael Schmidt | Zu Tisch mit … Jasmin Soravia | Immobuilien & Insolvenzen| Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Michael Pisecky, Hans Jörg Ulreich, Philipp Kaufmann., Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview mit Anton Bondi | Wein & Immobilien | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Nachhaltige Infrastruktur.

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ungsverwalter überwacht. Nur Geschäfte, die<br />

nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb<br />

gehören, bedürfen der Zustimmung des<br />

Sanierungsverwalters.<br />

In beiden Verfahrenstypen gilt jedoch in der<br />

Regel der Grundsatz, dass der Insolvenzverwalter<br />

von beidseitig noch nicht (zur Gänze)<br />

erfüllten Verträgen zurücktreten kann (im<br />

Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung<br />

benötigt der Schuldner dafür die Zustimmung<br />

des Sanierungsverwalters). Dies gilt jedoch<br />

zum Beispiel nicht für Bestandverträge<br />

(Mietverträge), hinsichtlich der der Schuldner<br />

Bestandgeber (Vermieter) ist; diese werden<br />

unverändert fortgeführt.<br />

Schicksal des Bauvertrags<br />

Im Kern wird es bei der Insolvenz des Projektentwicklers<br />

also um das Schicksal des Bauvertrags<br />

gehen. Sofern das Bauunternehmen<br />

nicht schon vor der Insolvenz den Rücktritt<br />

vom Vertrag erklärt hat, hat der Insolvenzverwalter<br />

in unserem Beispiel die Möglichkeit,<br />

entweder den Vertrag fortzuführen oder<br />

den Rücktritt zu erklären.<br />

Die Entscheidung des Insolvenzverwalters,<br />

ob er vom Bauvertrag zurücktritt oder diesen<br />

erfüllt, wird in der Praxis von einer Reihe von<br />

Faktoren abhängen:<br />

- Wie weit ist der Baufortschritt gediehen?<br />

- Wie ist der Stand der Vorverwertung?<br />

Wie wahrscheinlich sind Rücktrittsrechte<br />

von Mietern oder Käufern vor<br />

allem wegen Verzugs?<br />

- Lässt sich das Bauvorhaben mit dem/<br />

den bestehenden Bauunternehmen<br />

fortführen?<br />

- Und nicht zuletzt die Frage nach der Finanzierung:<br />

Wie lässt sich die Fertigstellung<br />

finanziell bewerkstelligen?<br />

Ganz nüchtern betrachtet ist für die Frage, ob<br />

das Unternehmen fortgeführt werden oder<br />

der Betrieb eingestellt werden soll, allein<br />

ausschlaggebend, in welchem der beiden<br />

Szenarien die Gläubiger am besten befriedigt<br />

werden können.<br />

Der Insolvenzverwalter muss nun schnell die<br />

Lage sondieren: In unserem Szenario ist zwar<br />

kein lebendes Unternehmen betroffen, allerdings<br />

ist zu berücksichtigen, dass ein Stillstand<br />

auf Baustellen und die Unterbrechung von<br />

Bauabläufen verheerende Auswirkungen auf<br />

den Bauzustand und nachgelagerte Gewährleistungsansprüche<br />

nach sich ziehen können.<br />

Sofern nicht mit dem bestehenden Bauunternehmen<br />

weitergearbeitet werden kann, kann<br />

72 ImmoFokus

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