Ausgabe 06/2023
| Der Optimist: Coverinterview mit Michael Schmidt | Zu Tisch mit … Jasmin Soravia | Immobuilien & Insolvenzen| Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Michael Pisecky, Hans Jörg Ulreich, Philipp Kaufmann., Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview mit Anton Bondi | Wein & Immobilien | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Nachhaltige Infrastruktur.
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ungsverwalter überwacht. Nur Geschäfte, die<br />
nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb<br />
gehören, bedürfen der Zustimmung des<br />
Sanierungsverwalters.<br />
In beiden Verfahrenstypen gilt jedoch in der<br />
Regel der Grundsatz, dass der Insolvenzverwalter<br />
von beidseitig noch nicht (zur Gänze)<br />
erfüllten Verträgen zurücktreten kann (im<br />
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung<br />
benötigt der Schuldner dafür die Zustimmung<br />
des Sanierungsverwalters). Dies gilt jedoch<br />
zum Beispiel nicht für Bestandverträge<br />
(Mietverträge), hinsichtlich der der Schuldner<br />
Bestandgeber (Vermieter) ist; diese werden<br />
unverändert fortgeführt.<br />
Schicksal des Bauvertrags<br />
Im Kern wird es bei der Insolvenz des Projektentwicklers<br />
also um das Schicksal des Bauvertrags<br />
gehen. Sofern das Bauunternehmen<br />
nicht schon vor der Insolvenz den Rücktritt<br />
vom Vertrag erklärt hat, hat der Insolvenzverwalter<br />
in unserem Beispiel die Möglichkeit,<br />
entweder den Vertrag fortzuführen oder<br />
den Rücktritt zu erklären.<br />
Die Entscheidung des Insolvenzverwalters,<br />
ob er vom Bauvertrag zurücktritt oder diesen<br />
erfüllt, wird in der Praxis von einer Reihe von<br />
Faktoren abhängen:<br />
- Wie weit ist der Baufortschritt gediehen?<br />
- Wie ist der Stand der Vorverwertung?<br />
Wie wahrscheinlich sind Rücktrittsrechte<br />
von Mietern oder Käufern vor<br />
allem wegen Verzugs?<br />
- Lässt sich das Bauvorhaben mit dem/<br />
den bestehenden Bauunternehmen<br />
fortführen?<br />
- Und nicht zuletzt die Frage nach der Finanzierung:<br />
Wie lässt sich die Fertigstellung<br />
finanziell bewerkstelligen?<br />
Ganz nüchtern betrachtet ist für die Frage, ob<br />
das Unternehmen fortgeführt werden oder<br />
der Betrieb eingestellt werden soll, allein<br />
ausschlaggebend, in welchem der beiden<br />
Szenarien die Gläubiger am besten befriedigt<br />
werden können.<br />
Der Insolvenzverwalter muss nun schnell die<br />
Lage sondieren: In unserem Szenario ist zwar<br />
kein lebendes Unternehmen betroffen, allerdings<br />
ist zu berücksichtigen, dass ein Stillstand<br />
auf Baustellen und die Unterbrechung von<br />
Bauabläufen verheerende Auswirkungen auf<br />
den Bauzustand und nachgelagerte Gewährleistungsansprüche<br />
nach sich ziehen können.<br />
Sofern nicht mit dem bestehenden Bauunternehmen<br />
weitergearbeitet werden kann, kann<br />
72 ImmoFokus