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Ausgabe 06/2023

| Der Optimist: Coverinterview mit Michael Schmidt | Zu Tisch mit … Jasmin Soravia | Immobuilien & Insolvenzen| Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Michael Pisecky, Hans Jörg Ulreich, Philipp Kaufmann., Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview mit Anton Bondi | Wein & Immobilien | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Nachhaltige Infrastruktur.

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Immobilienprojekte<br />

in der Krise<br />

Worst-Case-Szenario.. Vor uns bäumt sich ein bedrohlicher Tsunami an Immobilienprojekten auf, die in eine<br />

veritable Krise zu schlittern drohen. Es ist leider (wieder) an der Zeit, sich mit insolvenzrechtlichen Themen<br />

intensiv zu beschäftigen.<br />

Autor: Mark Krenn<br />

H<br />

ohe Zinsen, steigende Baukosten<br />

und nicht zuletzt die<br />

KIM-Verordnung setzen der<br />

Immobilienwirtschaft stark<br />

zu. Ungeachtet dieses toxischen Mixes hielten<br />

sich negative Schlagzeilen in Grenzen<br />

und regierte das Prinzip der Hoffnung darauf,<br />

dass alles nicht so schlimm werden möge. Damit<br />

dürfte es jetzt endgültig vorbei sein. Vor<br />

uns bäumt sich ein bedrohlicher Tsunami an<br />

Immobilienprojekten auf, die in eine veritable<br />

Krise zu schlittern drohen. Es ist leider<br />

(wieder) an der Zeit, sich mit insolvenzrechtlichen<br />

Themen bei Immobilienprojekten<br />

intensiv zu beschäftigen.<br />

Insolvenz des Projektentwicklers<br />

Ein typisches und in vielerlei Hinsicht problematisches<br />

Insolvenz-Szenario besteht darin,<br />

dass der Entwickler eines Projekts während<br />

der Errichtungsphase insolvent wird. Ein finanzieller<br />

Engpass führt zunächst dazu, dass<br />

der Bauherr die laufenden Baukosten nicht<br />

mehr finanzieren kann und das Bauunternehmen<br />

in der Folge die Arbeiten einstellt. Der<br />

Entwickler (=Schuldner) beantragt schließlich<br />

die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

bei Gericht. Welche Auswirkungen hat dies<br />

auf das Bauprojekt, also dessen Realisierung<br />

und anschließende Verwertung?<br />

Führen wir uns zunächst vor Augen, welche<br />

Rechtsverhältnisse bei einer typischen<br />

Projektentwicklung – im Wesentlichen – bestehen:<br />

Jedenfalls wird ein Finanzierungsvertrag<br />

bestehen, mit dem der Ankauf der<br />

Liegenschaft und in der Folge die Errichtung<br />

des Bauvorhabens finanziert werden soll(te).<br />

Weiters wird ein Bau- beziehungsweise Generalunternehmervertrag<br />

bestehen, um das<br />

Bauvorhaben zu errichten. Im Idealfall bestehen<br />

hinsichtlich der Verwertung bereits entweder<br />

Bestandverträge und/oder Kaufverträge.<br />

Dem aufmerksamen Leser wird sich an<br />

dieser Stelle die Frage aufdrängen, wie es in so<br />

einem Umfeld eigentlich zu Zahlungsschwierigkeiten<br />

des Bauherrn kommen kann: Denn<br />

üblicherweise wird ja das Bauunternehmen<br />

nach Baufortschritt aus der Finanzierung bezahlt.<br />

Die Gründe können mannigfaltig sein<br />

(zum Beispiel zusätzlich abreifende Anleihen,<br />

die zu bedienen sind, Nichtleistung von<br />

Nachschusspflichten des Projektentwicklers<br />

bei steigenden Baukosten, um die vereinbarte<br />

LTC-ratio [„loan-to-cost“: Verhältnis<br />

von Kredit zu Baukosten] aufrechterhalten<br />

zu können, Verzug mit Zinszahlungen [vor<br />

allem bei variablen Zinsen] et cetera), sollen<br />

aber nicht Thema dieses Beitrags sein.<br />

Welche Rechtswirkungen hat nun die Eröffnung<br />

der Insolvenz auf den Projektentwickler,<br />

dessen Vermögen und dessen Rechtsverhältnisse?<br />

Grundsätzlich übernimmt der Insolvenzverwalter<br />

ab Insolvenzeröffnung das Ruder,<br />

der Schuldner ist von weiteren Verfügungen<br />

ausgeschlossen. Lediglich beim „Sanierungsverfahren<br />

mit Eigenverwaltung“ darf der<br />

Schuldner die „gewöhnlichen“ Geschäfte<br />

selber fortführen und wird hierbei vom Sanie-<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>06</strong>|<strong>2023</strong><br />

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