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Ausgabe 06/2023

| Der Optimist: Coverinterview mit Michael Schmidt | Zu Tisch mit … Jasmin Soravia | Immobuilien & Insolvenzen| Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Michael Pisecky, Hans Jörg Ulreich, Philipp Kaufmann., Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview mit Anton Bondi | Wein & Immobilien | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Nachhaltige Infrastruktur.

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schleuderung, die unentgeltlichen Verfügungen,<br />

die Begünstigung sowie – besonders relevant<br />

– die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit<br />

des Vertragspartners.<br />

Die Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht<br />

betrifft Handlungen des Schuldners,<br />

die mit der Absicht erfolgten, Gläubiger zu<br />

benachteiligen. Bei der Verschleuderung<br />

liegt ein objektives Missverhältnis zwischen<br />

Leistung und Gegenleistung vor. Unentgeltliche<br />

Verfügungen, wie Schenkungen, sind anfechtbar,<br />

wenn sie in den letzten zwei Jahren<br />

vor Insolvenzeröffnung vorgenommen wurden.<br />

Bei der Begünstigung erhält der Gläubiger<br />

eine Sicherstellung oder Befriedigung,<br />

die ihm zu diesem Zeitpunkt nicht zustand<br />

oder die in Kenntnis der Begünstigungsabsicht<br />

erlangt wurde.<br />

In der Praxis ist die Insolvenzanfechtung besonders<br />

relevant, da Schuldner oft versuchen,<br />

bestimmte Gläubiger, wie Banken oder das<br />

Finanzamt, möglichst lange zu befriedigen.<br />

Eine erfolgreiche Anfechtung kann für die betroffenen<br />

Käufer gravierende Auswirkungen<br />

haben, da sie möglicherweise das Eigentum<br />

an der Immobilie verlieren und mit ihrer Forderung<br />

auf Rückzahlung des Kaufpreises nur<br />

noch Insolvenzgläubiger sind. Bei allzu guten<br />

Schnäppchen ist daher besondere Vorsicht<br />

geboten, um nicht hinterher eine unliebsame<br />

Überraschung zu erleben.<br />

Resümee<br />

Die Insolvenz des Projektentwicklers während<br />

der Bauphase stellt einen Sonderfall<br />

dar, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob<br />

das Unternehmen des Schuldners fortgeführt<br />

werden kann. Sofern die Gläubiger mitspielen<br />

und es sich im Prinzip um ein gutes und<br />

solides Bauprojekt handelt, sollte es zum<br />

Beispiel bei „Forward Deals“ jedoch möglich<br />

sein, eine Lösung zu finden. Im Rahmen einer<br />

BTVG-Abwicklung dürfte jedoch die Insolvenz<br />

des Bauträgers verheerende Auswirkungen<br />

für Wohnungskäufer haben. Auch<br />

wenn der Kaufpreis zumindest teilweise treuhändig<br />

gesichert ist, wird im privaten Bereich<br />

die Kapitaldecke für konstruktive Lösungen<br />

bereits ausgereizt sein.<br />

Mag. Mark Krenn<br />

CERHA HEMPEL<br />

Mag. Mark Krenn ist Rechtsanwalt<br />

und Partner bei CERHA HEMPEL<br />

und leitet dort die Immobilienpraxis<br />

für Österreich und Osteuropa.<br />

Wie klappt Nachhaltigkeit<br />

in der Immobilienbranche?<br />

Nachhaltige Ansätze und Lösungen liegen voll im<br />

Trend. Diese Entwicklung macht auch vor der Real-<br />

Estate-Branche keinen Halt – denn der Sektor ist<br />

einer der wesentlichen CO2-Emittenten.<br />

Entsprechend fordern Öffentlichkeit, Investoren und<br />

Politik Anpassungen in den Geschäfts modellen<br />

der Immobilienunternehmen.<br />

Sind Sie bereit?<br />

www.pwc.at/real-estate<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>06</strong>|<strong>2023</strong><br />

„PwC“ bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter pwc.com/structure.<br />

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