Ausgabe 06/2023
| Der Optimist: Coverinterview mit Michael Schmidt | Zu Tisch mit … Jasmin Soravia | Immobuilien & Insolvenzen| Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Michael Pisecky, Hans Jörg Ulreich, Philipp Kaufmann., Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview mit Anton Bondi | Wein & Immobilien | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Nachhaltige Infrastruktur.
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schleuderung, die unentgeltlichen Verfügungen,<br />
die Begünstigung sowie – besonders relevant<br />
– die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit<br />
des Vertragspartners.<br />
Die Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht<br />
betrifft Handlungen des Schuldners,<br />
die mit der Absicht erfolgten, Gläubiger zu<br />
benachteiligen. Bei der Verschleuderung<br />
liegt ein objektives Missverhältnis zwischen<br />
Leistung und Gegenleistung vor. Unentgeltliche<br />
Verfügungen, wie Schenkungen, sind anfechtbar,<br />
wenn sie in den letzten zwei Jahren<br />
vor Insolvenzeröffnung vorgenommen wurden.<br />
Bei der Begünstigung erhält der Gläubiger<br />
eine Sicherstellung oder Befriedigung,<br />
die ihm zu diesem Zeitpunkt nicht zustand<br />
oder die in Kenntnis der Begünstigungsabsicht<br />
erlangt wurde.<br />
In der Praxis ist die Insolvenzanfechtung besonders<br />
relevant, da Schuldner oft versuchen,<br />
bestimmte Gläubiger, wie Banken oder das<br />
Finanzamt, möglichst lange zu befriedigen.<br />
Eine erfolgreiche Anfechtung kann für die betroffenen<br />
Käufer gravierende Auswirkungen<br />
haben, da sie möglicherweise das Eigentum<br />
an der Immobilie verlieren und mit ihrer Forderung<br />
auf Rückzahlung des Kaufpreises nur<br />
noch Insolvenzgläubiger sind. Bei allzu guten<br />
Schnäppchen ist daher besondere Vorsicht<br />
geboten, um nicht hinterher eine unliebsame<br />
Überraschung zu erleben.<br />
Resümee<br />
Die Insolvenz des Projektentwicklers während<br />
der Bauphase stellt einen Sonderfall<br />
dar, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob<br />
das Unternehmen des Schuldners fortgeführt<br />
werden kann. Sofern die Gläubiger mitspielen<br />
und es sich im Prinzip um ein gutes und<br />
solides Bauprojekt handelt, sollte es zum<br />
Beispiel bei „Forward Deals“ jedoch möglich<br />
sein, eine Lösung zu finden. Im Rahmen einer<br />
BTVG-Abwicklung dürfte jedoch die Insolvenz<br />
des Bauträgers verheerende Auswirkungen<br />
für Wohnungskäufer haben. Auch<br />
wenn der Kaufpreis zumindest teilweise treuhändig<br />
gesichert ist, wird im privaten Bereich<br />
die Kapitaldecke für konstruktive Lösungen<br />
bereits ausgereizt sein.<br />
Mag. Mark Krenn<br />
CERHA HEMPEL<br />
Mag. Mark Krenn ist Rechtsanwalt<br />
und Partner bei CERHA HEMPEL<br />
und leitet dort die Immobilienpraxis<br />
für Österreich und Osteuropa.<br />
Wie klappt Nachhaltigkeit<br />
in der Immobilienbranche?<br />
Nachhaltige Ansätze und Lösungen liegen voll im<br />
Trend. Diese Entwicklung macht auch vor der Real-<br />
Estate-Branche keinen Halt – denn der Sektor ist<br />
einer der wesentlichen CO2-Emittenten.<br />
Entsprechend fordern Öffentlichkeit, Investoren und<br />
Politik Anpassungen in den Geschäfts modellen<br />
der Immobilienunternehmen.<br />
Sind Sie bereit?<br />
www.pwc.at/real-estate<br />
<strong>Ausgabe</strong> <strong>06</strong>|<strong>2023</strong><br />
„PwC“ bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter pwc.com/structure.<br />
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