Abendmahl - Kindergottesdienst in der Pfalz
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<strong>Abendmahl</strong> verbunden ist?“<br />
„Und was geschieht, wenn Ungetaufte am <strong>Abendmahl</strong> teilnehmen?“<br />
Ich werbe darum, dass wir diese Stimmen ernst nehmen – und sie behutsam und konstruktiv<br />
e<strong>in</strong>beziehen auf dem Weg zu e<strong>in</strong>er lebendigen und theologisch verantworteten <strong>Abendmahl</strong>spraxis<br />
<strong>in</strong> unserer Kirche. Wenn ich im Folgenden noch e<strong>in</strong>mal auf den Inhalt des Gesetzesentwurfes<br />
e<strong>in</strong>gehe, will ich mich bewusst den genannten Anfragen stellen.<br />
9<br />
§ 1 Abs. 1 des Gesetzesentwurfes lautet:<br />
„Wer getauft ist, ist zur Feier des <strong>Abendmahl</strong>s e<strong>in</strong>geladen.“<br />
Die Taufe, sie begründet die vollgültige Gliedschaft am Leib Christi, ungeachtet des Lebensalters<br />
bzw. vorhandener o<strong>der</strong> nicht vorhandener kognitiver Fähigkeiten. Gibt es nur e<strong>in</strong>e<br />
Taufe, durch die wir Christus zugeeignet werden (vgl. Eph 4, 5; 1. Kor 12, 13), verbieten sich<br />
Trennungsl<strong>in</strong>ien zwischen Getauften e<strong>in</strong>erseits und <strong>Abendmahl</strong>sberechtigten an<strong>der</strong>erseits.<br />
Dem Ja zur Säugl<strong>in</strong>gstaufe entspricht die generelle Zulassung aller Getauften zum <strong>Abendmahl</strong>.<br />
Deshalb ist <strong>der</strong> altkirchlichen Regel wie<strong>der</strong> Geltung zu verschaffen, die lautet: „Die<br />
Taufe eröffnet den Zugang zum <strong>Abendmahl</strong>“. Die Geme<strong>in</strong>de <strong>der</strong> Getauften und die <strong>Abendmahl</strong>sgeme<strong>in</strong>de,<br />
sie s<strong>in</strong>d identisch!<br />
Durch das Sakrament des Altars wird die Kirche als „Leib Christi“ aufgebaut und gestärkt<br />
(vgl. 1. Kor 10, 16f.). Deshalb kann und darf die Teilnahme am <strong>Abendmahl</strong> „ke<strong>in</strong>em getauften<br />
Menschen verweigert werden. We<strong>der</strong> fehlende körperliche und geistige Gesundheit noch<br />
mangelnde Bildung, Entwicklung o<strong>der</strong> Moralität können e<strong>in</strong> Grund se<strong>in</strong>, Menschen von <strong>der</strong><br />
Feier des <strong>Abendmahl</strong>s auszuschließen“ (so <strong>der</strong> Heidelberger Theologieprofessor Michael<br />
Welker <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Buch: „Was geht vor beim <strong>Abendmahl</strong>?“, S. 152).<br />
Steht hier ganz das Geschenk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft mit Christus und untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> im Vor<strong>der</strong>grund,<br />
so macht es erst recht ke<strong>in</strong>en S<strong>in</strong>n, gerade denen das <strong>Abendmahl</strong> zu verweigern, die<br />
nicht nur „wie die K<strong>in</strong><strong>der</strong>“ (Mt 18, 3), son<strong>der</strong>n wirklich K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>d. Das öffentliche E<strong>in</strong>treten<br />
Jesu für sie – dass er K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> die Mitte stellt, sie segnet und ihnen das Gottesreich zuspricht<br />
(vgl. Mk 10, 14) – steht beispielhaft für die Bed<strong>in</strong>gungslosigkeit des Heils, das <strong>in</strong> Wort und<br />
Sakrament gewährt wird.<br />
Dass die Teilnahme von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n am <strong>Abendmahl</strong> sich allerd<strong>in</strong>gs nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em re<strong>in</strong> emotionalen<br />
Erlebnis erschöpfen darf, verbietet das Herrenmahl selbst. Wie jede sakramentale Handlung,<br />
so ruft auch das <strong>Abendmahl</strong> nach Deutung und verstehendem Begreifen. Dies aber<br />
wächst mit <strong>der</strong> Teilnahme am <strong>Abendmahl</strong> selbst. Es ist grundsätzlich auf je<strong>der</strong> Altersstufe <strong>in</strong><br />
je angemessener Weise möglich. Deshalb <strong>der</strong> vorgeschlagene Gesetzestext:<br />
„K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>d ihrem Alter entsprechend auf die Feier des <strong>Abendmahl</strong>s vorzubereiten“<br />
(§ 1 Abs. 2).<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong> lernen das Wesen <strong>der</strong> Religion gewissermaßen von außen nach <strong>in</strong>nen; orientiert an<br />
Zeiten, Formen und Rhythmen, an Texten, Ritualen und Melodien. Vor allem aber vermittelt<br />
durch Personen, durch Vorbil<strong>der</strong> im Glauben, denen man anmerkt, dass ihnen die Geschichten<br />
und Figuren ihrer Religion wichtig s<strong>in</strong>d.<br />
Primärer Ort <strong>der</strong> religiösen Sozialisation ist nach wie vor die Familie. Hier geben Eltern, Paten,<br />
ältere Geschwister u. a. den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n Anteil an <strong>der</strong> eigenen Glaubenspraxis. Sie führen sie<br />
auch durch ihr eigenes Verhalten an das <strong>Abendmahl</strong> heran. In <strong>der</strong> Regel s<strong>in</strong>d sie es, die deshalb<br />
den <strong>in</strong>dividuellen Zeitpunkt des ersten <strong>Abendmahl</strong>sgangs ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong> mitbestimmen. In<br />
vielen Geme<strong>in</strong>den haben Eltern durch das Mitbr<strong>in</strong>gen ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong> zum <strong>Abendmahl</strong> die heutige<br />
Diskussion mit angestoßen.<br />
Freilich! Die Rolle <strong>der</strong> Familie darf bei <strong>der</strong> Weitergabe des christlichen Glaubens nicht überschätzt<br />
werden. So sehr Eltern für ihre K<strong>in</strong><strong>der</strong> im Blick auf Glauben und Religion die ersten<br />
Materialdienst 2007 „Auf das <strong>Abendmahl</strong> vorbereiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de“