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Protokoll Parteitag Bonn Verantwortung - SPD

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AUSSPRACHE<br />

ten gibt. Ich glaube, es war jedem und jeder, die hier gesprochen haben,<br />

anzumerken, daß sich niemand die Antworten einfach gemacht hat: weder<br />

dort, wo mit moralischen Argumenten gearbeitet wurde, noch dort,<br />

wo mit politischen oder auch mit juristischen Argumenten gearbeitet<br />

wurde.<br />

Ich selbst – laßt mich das sehr deutlich sagen – halte die Entscheidung<br />

des Bundestages und der Bundesregierung für richtig. Ich halte die Politik,<br />

die jetzt betrieben wird, für richtig. Ich halte sie moralisch deshalb<br />

für richtig, weil es nicht genügt, den Opfern zu helfen, wenn man die<br />

Möglichkeit hat, den Tätern in den Arm zu fallen.<br />

Ich halte sie politisch deshalb für richtig, weil sich Milosevic nicht<br />

durchsetzen darf; übrigens nicht nur deshalb, weil sonst Nachahmern<br />

Tür und Tor geöffnet würden, sondern auch deshalb – laßt mich das<br />

jetzt juristisch argumentierend sagen –, weil das ein vernichtender<br />

Schlag gegen die Geltung von Menschenrechten und die Geltung von<br />

Recht wäre.<br />

Ihr müßt euch nicht nur anschauen, was der Generalsekretär der UNO<br />

gesagt hat, was die Flüchtlingskommissarin der Vereinten Nationen gesagt<br />

hat oder was die Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen<br />

gesagt hat, sondern schaut euch auch an, was die Chefankläger<br />

und die Vorsitzenden des Internationalen Gerichtshofes für Jugoslawien<br />

gesagt haben. Dann wißt ihr, um was es hier geht.<br />

Ich bin aber auch der Auffassung – eigentlich wird von Juristen erwartet,<br />

daß sie auch über solche Dinge mit der gebotenen Kühle reden, aber<br />

ihr merkt, es fällt mir schwer –, daß es juristische Schranken gegen das<br />

Vorgehen und gegen die Politik der Bundesregierung nicht ernsthaft<br />

gibt. Es gibt sie aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht, weil – das werdet<br />

ihr bereits wissen – die PDS, die im Bundestag nicht zugestimmt hat,<br />

beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt hat und mit ihrem<br />

Antrag zurückgewiesen wurde.<br />

Es gibt sie aber auch aus völkerrechtlicher Sicht viel weniger, als manche<br />

dieses zu fürchten scheinen.<br />

Natürlich gibt es beide Prinzipien, die schon von Henning Voscherau<br />

vorgetragen wurden. Es gibt zum einen das Prinzip der Ächtung der<br />

Verletzung von Menschenrechten. Um es weniger kompliziert auszu-<br />

104 PROTOKOLL PARTEITAG BONN 1999 ■

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