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Protokoll Parteitag Bonn Verantwortung - SPD

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Geschäftsordnung<br />

1. Stimmberechtigte Mitglieder sind laut § 15 Organisationsstatut die von den Bezirken<br />

gewählten Delegierten und die Mitglieder des Parteivorstandes. Die Mitglieder<br />

des Gewerkschaftsrates haben auf dem <strong>Parteitag</strong> Rederecht.<br />

2. Der <strong>Parteitag</strong> ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten<br />

Delegierten anwesend ist.<br />

3. Die Beschlüsse des <strong>Parteitag</strong>es werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt, soweit<br />

das Statut der Partei nichts anderes vorschreibt.<br />

4. Die Redezeit für Diskussionsbeiträge beträgt fünf Minuten.<br />

5. Die Diskussionsredner/Diskussionsrednerinnen erhalten in der Reihenfolge ihrer<br />

Wortmeldungen das Wort. Die Wortmeldungen sind schriftlich einzureichen.<br />

6. Berichterstatter/Berichterstatterinnen können außerhalb der Reihenfolge der<br />

Wortmeldungen das Wort erhalten.<br />

7. Die Berichterstatter/Berichterstatterinnen der Antragskommission haben die Stellungnahme<br />

der Antragskommission zu begründen. Erhält der Sprecher/die Sprecherin<br />

der Antragskommission nach Schluß der Debatte nochmals das Wort, und<br />

äußert er/sie sich zur Sache, ist damit die Debatte erneut eröffnet.<br />

8. Anträge aus der Mitte des <strong>Parteitag</strong>es (Initiativanträge) werden behandelt, soweit<br />

der <strong>Parteitag</strong> dem zustimmt. Die Anträge müssen von 40 Stimmberechtigten aus<br />

fünf Bezirken unterstützt werden.<br />

9. Wesentliche und umfangreiche Änderungen vorliegender Anträge müssen schriftlich<br />

rechtzeitig vor der Abstimmung eingebracht werden. Die Entscheidung darüber,<br />

welcher Änderungsantrag als wesentlich und umfangreich zu qualifizieren<br />

ist, trifft das <strong>Parteitag</strong>spräsidium.<br />

10. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden.<br />

Die Antragsteller erhalten außerhalb der Reihenfolge der Diskussionsredner/<br />

Diskussionsrednerinnen das Wort. Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten<br />

beträgt fünf Minuten.<br />

11. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je ein<br />

Redner/eine Rednerin für und gegen den Antrag gesprochen hat.<br />

12. Persönliche Anmerkungen sind nur am Schluß der Debatte zulässig.<br />

13. Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen während einer Rede oder eines Debattenbeitrags<br />

sollen kurz und präzise sein und von einem Saalmikrophon gestellt<br />

werden, wenn der Redner/die Rednerin dies zugelassen hat. Der amtierende Präsident<br />

kann im Anschluß an einen Debattenbeitrag eine Zwischenbemerkung von<br />

höchstens zwei Minuten zulassen, auf die der Redner/die Rednerin kurz antworten<br />

darf.<br />

6 PROTOKOLL PARTEITAG BONN 1999 ■

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