Protokoll Parteitag Bonn Verantwortung - SPD
Protokoll Parteitag Bonn Verantwortung - SPD
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Geschäftsordnung<br />
1. Stimmberechtigte Mitglieder sind laut § 15 Organisationsstatut die von den Bezirken<br />
gewählten Delegierten und die Mitglieder des Parteivorstandes. Die Mitglieder<br />
des Gewerkschaftsrates haben auf dem <strong>Parteitag</strong> Rederecht.<br />
2. Der <strong>Parteitag</strong> ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten<br />
Delegierten anwesend ist.<br />
3. Die Beschlüsse des <strong>Parteitag</strong>es werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt, soweit<br />
das Statut der Partei nichts anderes vorschreibt.<br />
4. Die Redezeit für Diskussionsbeiträge beträgt fünf Minuten.<br />
5. Die Diskussionsredner/Diskussionsrednerinnen erhalten in der Reihenfolge ihrer<br />
Wortmeldungen das Wort. Die Wortmeldungen sind schriftlich einzureichen.<br />
6. Berichterstatter/Berichterstatterinnen können außerhalb der Reihenfolge der<br />
Wortmeldungen das Wort erhalten.<br />
7. Die Berichterstatter/Berichterstatterinnen der Antragskommission haben die Stellungnahme<br />
der Antragskommission zu begründen. Erhält der Sprecher/die Sprecherin<br />
der Antragskommission nach Schluß der Debatte nochmals das Wort, und<br />
äußert er/sie sich zur Sache, ist damit die Debatte erneut eröffnet.<br />
8. Anträge aus der Mitte des <strong>Parteitag</strong>es (Initiativanträge) werden behandelt, soweit<br />
der <strong>Parteitag</strong> dem zustimmt. Die Anträge müssen von 40 Stimmberechtigten aus<br />
fünf Bezirken unterstützt werden.<br />
9. Wesentliche und umfangreiche Änderungen vorliegender Anträge müssen schriftlich<br />
rechtzeitig vor der Abstimmung eingebracht werden. Die Entscheidung darüber,<br />
welcher Änderungsantrag als wesentlich und umfangreich zu qualifizieren<br />
ist, trifft das <strong>Parteitag</strong>spräsidium.<br />
10. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden.<br />
Die Antragsteller erhalten außerhalb der Reihenfolge der Diskussionsredner/<br />
Diskussionsrednerinnen das Wort. Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten<br />
beträgt fünf Minuten.<br />
11. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je ein<br />
Redner/eine Rednerin für und gegen den Antrag gesprochen hat.<br />
12. Persönliche Anmerkungen sind nur am Schluß der Debatte zulässig.<br />
13. Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen während einer Rede oder eines Debattenbeitrags<br />
sollen kurz und präzise sein und von einem Saalmikrophon gestellt<br />
werden, wenn der Redner/die Rednerin dies zugelassen hat. Der amtierende Präsident<br />
kann im Anschluß an einen Debattenbeitrag eine Zwischenbemerkung von<br />
höchstens zwei Minuten zulassen, auf die der Redner/die Rednerin kurz antworten<br />
darf.<br />
6 PROTOKOLL PARTEITAG BONN 1999 ■