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PDF-Fassung - Hochschul-Informations-System GmbH

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Exkurs: Kennzeichen der <strong>Hochschul</strong>medizin 11<br />

mittelbare Krankenversorgung kommt in der Regel ohne den direkten Kontakt zum Patienten<br />

aus. Teilweise wirken klinisch-theoretische Institute im Rahmen ihrer diagnostischen Tätigkeiten<br />

auch an der unmittelbaren Krankenversorgung mit. Ein wesentliches Kennzeichen ist jedoch,<br />

dass es sich in der Regel nicht um bettenführende Abteilungen handelt.<br />

c) Die klinischen Abteilungen sind geprägt durch die unmittelbare Versorgung von Patienten.<br />

Hiermit verbunden ist das Vorhalten stationärer Krankenbetten bzw. das Betreiben von Ambulanzen.<br />

Typische klinische Abteilungen – häufig werden sie auch als Kliniken bezeichnet – sind<br />

die Chirurgie und die Innere Medizin. Nur am Rande werden neben Diagnose und Therapie im<br />

eigenen Fachgebiet Dienstleistungen im Rahmen der mittelbaren Krankenversorgung erbracht.<br />

Dem gegenüber gehören die Lehre „am Krankenbett“ und das gesamte Spektrum der medizinischen<br />

Forschung zu den Kernaufgaben der klinischen Abteilungen.<br />

Die Zuordnung der Fachgebiete zu theoretischen Instituten, klinisch-theoretischen Instituten oder<br />

klinischen Abteilungen ist nicht an allen <strong>Hochschul</strong>standorten deckungsgleich. Ursachen dafür sind<br />

zum einen abweichende Verwendungen der Fachgebietsbezeichnungen und zum anderen Unterschiede<br />

bei der Aufgabenzuordnung. In der Regel gehören die theoretischen Institute zur Fakultät,<br />

während die klinischen Abteilungen Teil des Universitätsklinikums sind. Für die Einrichtungen der<br />

klinisch-theoretischen Medizin lässt sich dagegen keine feste Zuordnung angeben.<br />

Leitungsstrukturen<br />

Aus der Zugehörigkeit der medizinischen Fakultäten zum <strong>Hochschul</strong>system und der Universitätsklinika<br />

zum Gesundheitswesen resultieren nicht nur mehrere Finanzierungsquellen – hier die steuerfinanzierten<br />

Etats der Wissenschaftsministerien der Länder und des Bundes, dort die beitragsfinanzierten<br />

Budgets der Krankenkassen –, sondern auch sich teilweise widersprechende<br />

Anforderungen an die Leitungsstruktur. Aufgrund der grundgesetzlichen Freiheit der Forschung<br />

sind <strong>Hochschul</strong>organisationen zumindest für die <strong>Hochschul</strong>lehrer durch individuelle Freiheitsräume,<br />

Selbstverwaltung und Entscheidungspartizipation geprägt. Dagegen verlangt das Gesundheitssystem<br />

auch von den Universitätskliniken zunehmend kosteneffizientes Wirtschaften, wozu<br />

sich am ehesten hierarchisch strukturierte, unternehmensähnliche Führungsorganisationen eignen.<br />

Um sowohl den Ansprüchen des Gesundheits- als auch des <strong>Hochschul</strong>systems besser gerecht zu<br />

werden, wurden die Organisationsstrukturen an den meisten Standorten in den letzten Jahren<br />

grundlegend reformiert (vgl. Sandberger 2002).<br />

Als Organisationsstruktur wurde mehrheitlich das sogenannte „Kooperationsmodell“ eingeführt,<br />

in dessen Mittelpunkt die rechtliche Verselbständigung des jeweiligen Universitätsklinikums, zumeist<br />

in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts, steht. Als Geschäftsführungsorgan wird in der Regel<br />

ein Vorstand vorgesehen, dem mindestens ein ärztlicher Direktor, ein kaufmännischer Direktor<br />

und in den meisten Fällen ein Pflegedirektor angehören. Kontrolliert wird der Vorstand durch einen<br />

Aufsichtsrat, der durch die Anstaltsträger besetzt wird. Im Gegensatz zum Universitätsklinikum<br />

bleibt die medizinische Fakultät ein rechtlich unselbständiger Teil der jeweiligen Universität. Ihre<br />

Leitung obliegt dem Dekan und den Prodekanen, die aus dem Kreis der <strong>Hochschul</strong>lehrer gewählt<br />

werden. Dem Koordinationsbedarf zwischen Forschung und Lehre einerseits und der Krankenversorgung<br />

andererseits wird im Kooperationsmodell durch personelle Verflechtungen zwischen Fakultätsleitung<br />

und Klinikumsvorstand Rechnung getragen. In der Regel gehört der Dekan zumindest<br />

beratend dem Klinikumsvorstand an, während der ärztliche und der kaufmännische Direktor<br />

des Klinikums zur Fakultätsleitung gehören. Das vom Wissenschaftsrat favorisierte „Integrationsmodell“,<br />

nach dem Klinik und Fakultät in einer Rechtsform unter dem Dach einer gemeinsamen<br />

Leitung zusammengefasst und rechtlich verselbständigt werden, ist dagegen lediglich an drei<br />

Standorten (Hannover, Göttingen und Hamburg) zu finden. Allerdings werden im Kontext der Zusammenlegung<br />

der hochschulmedizinischen Einrichtungen in Berlin wieder integrative Organisationsmodelle<br />

diskutiert (vgl. Grund 2003, Schubert 2003).<br />

Medizinische Forschungszentren HIS <strong>GmbH</strong>

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