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PDF-Fassung - Hochschul-Informations-System GmbH

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3 Raumanforderungen 45<br />

der Auswertungsgeräte immer geringere Konzentrationen der eingesetzten Radionuklide. Zum Teil<br />

fallen die Experimente damit sogar unter die Freigrenzen der aktuellen Strahlenschutzverordnung,<br />

sodass sie in Standardlaboren durchgeführt werden dürfen.<br />

Dennoch wird die biomedizinische Forschung in absehbarer Zukunft in geringem Umfang Radionuklidlabore<br />

benötigen. Erstens werden die Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung nur unterschritten,<br />

wenn in den Standardlaboren lediglich die für ein einzelnes Experiment benötigten Radionuklide<br />

vorhanden sind. Dies macht ein Radionuklidlabor zur zentralen Lagerung der radioaktiven<br />

Isotope erforderlich. Zweitens sind die Freigrenzen des in der biomedizinischen Forschung<br />

häufig verwendeten Phosphor 32 bei der Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Gegensatz<br />

zu anderen Radinukliden deutlich verschärft worden. Solange Phosphor 32 nicht durch andere<br />

Phosphorisotope oder Alternativverfahren ersetzt werden kann, ist auch für solche Versuche ein<br />

Radionuklidlabor erforderlich.<br />

Gewöhnlich decken ein bis zwei Radionuklidlabore zusammen mit den erforderlichen Funktionsräumen<br />

den Bedarf eines medizinischen Forschungszentrums ab. Unter Umständen reicht auch<br />

der Zugang zu einem in der Nähe liegenden Isotopenlabor einer anderen <strong>Hochschul</strong>einrichtung.<br />

Medizinische Forschungszentren HIS <strong>GmbH</strong>

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