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PDF-Fassung - Hochschul-Informations-System GmbH

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3 Raumanforderungen 43<br />

Bei Laboren der Sicherheitsstufe 3 handelt es sich um abgeschlossene Bereiche, die nur über<br />

Personenschleusen zu betreten und zum Aufrechterhalten eines permanenten Unterdrucks sowie<br />

zum Desinfizieren gasdicht sein müssen. Unter den zusätzlichen Sicherheitsanforderungen ist die<br />

Filterung der Abluft, die Sterilisation der Abwässer, die Aufstellung von Autoklaven im Laborbereich<br />

und das Verbot hervorzuheben, Laborgeräte auch in anderen Laboren zu verwenden.<br />

Die Sicherheitsstufe 4 fordert zusätzlich eine hermetisch Abschottung. Die Labore sind dazu mit<br />

einem eigenen Lüftungssystem, Rückflusssicherungen in allen Ver- und Entsorgungsleitungen,<br />

Dreikammerschleusen für Personen und Durchreicheautoklaven für Materialen auszustatten. Außerdem<br />

haben die Experimentatoren besondere Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen.<br />

Da die Sicherheitsanforderungen der GenTSchV an die Auslegung der lokalen Genehmigungsbehörde<br />

gebunden sind, lassen sich keine allgemeingültigen Empfehlungen für die Laborplanung zusammenstellen.<br />

Beispielsweise wird die Vorgabe für die Sicherheitsstufe 2, dass Oberflächen<br />

leicht zu reinigen und beständig gegenüber den eingesetzten Desinfektionsmitteln sein müssen, in<br />

einigen Bundesländern als Verbot offener Decken interpretiert. Demgegenüber sehen andere Genehmigungsbehörden<br />

die leichte Reinigungsfähigkeit und Desinfizierbarkeit durch offene Decken<br />

besser als durch nicht gasdichte Deckenabhängungen gewährleistet. Darüber hinaus beziehen die<br />

verschiedenen Behörden in unterschiedlichem Ausmaß andere Rechtsgebiete, beispielsweise den<br />

Brandschutz, in die Genehmigungsverfahren ein. Eine gewisse Orientierung für die Gestaltung<br />

mikrobiologischer Labore bietet die DIN EN 12128.<br />

In der <strong>Hochschul</strong>praxis spielt die Trennlinie zwischen den Sicherheitsstufen S 1 und S 2 einerseits<br />

und S 3 und S 4 andererseits eine besondere Rolle. Zwar ist der überwiegende Teil der gentechnischen<br />

Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 zuzuordnen. − eine Schätzung des Bayerischen Staatsministeriums<br />

für Landesentwicklung und Umweltfragen (o. J.) geht von 70 % aus − Da die Erforschung<br />

von Alltagskrankheiten wie Masern oder Tetanus mit molekularbiologischen Methoden die<br />

Einstufung in S 2 nach sich zieht, können biomedizinische Forscher sich jedoch nicht dauerhaft auf<br />

Experimente der Sicherheitsstufe 1 beschränken. Entsprechend fällt mindestens ein Fünftel der<br />

gentechnischen Arbeiten in der Molekularen Medizin in die Sicherheitsstufe 2. Dagegen werden<br />

Forschungsaktivitäten der Sicherheitsstufe 3 an <strong>Hochschul</strong>en nur in Einzelfällen durchgeführt. Eine<br />

Ausnahme bilden lediglich Forschungseinrichtungen, die schwerpunktmäßig lebensbedrohliche Infektionskrankheiten,<br />

z. B. HIV, erforschen. Forschungsaktivitäten der Sicherheitsstufe 4 werden an<br />

<strong>Hochschul</strong>en nicht durchgeführt. Zwar hat der Bioterrorismus mit Antrax-Sporen und die Atemwegserkrankung<br />

SARS einen verstärkten Analyse- und Forschungsbedarf in der Sicherheitsstufe 4<br />

entstehen lassen. Die Übernahme entsprechender hoheitlicher Aufgaben durch <strong>Hochschul</strong>en, die<br />

in einigen Bundesländern angedacht wird, sprengt aber den Rahmen der Ressourcenplanung für<br />

den normalen Forschungsbetrieb.<br />

Aufgrund der beschriebenen Bedarfssituation erscheint es zweckmäßig, biomedizinische Standardlabore<br />

bei Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen von vorneherein für die Anforderungen der<br />

Sicherheitsstufe 2 auszulegen. Dafür spricht auch, dass seit der Novelle des Gentechnik-Gesetzes<br />

zum 16.08.2002 die Errichtung und der Betrieb von S 2-Laboren, ebenso wie bereits zuvor der von<br />

S 1-Laboren, nur noch anmeldepflichtig ist. Genehmigungspflichtig ist dagegen die Errichtung und<br />

der Betrieb von S 3- und S 4-Laboren.<br />

Abgesehen von standortspezifischen Schwerpunkten führen biomedizinische Forscher nur in geringem<br />

Umfang Experimente der Sicherheitsstufe 3 durch. Aufgrund der aufwendigen organisatorischen<br />

Sicherheitsmaßnahmen wählen sie – sofern möglich – alternative Untersuchungskonzepte,<br />

sodass vorhandene S 3-Labore häufig nur zweckentfremdet genutzt werden. Bei Neubau- und Sanierungsplanungen<br />

sollten daher – wenn überhaupt – nur kleinere S 3-Bedarfslaborbereiche vorgesehen<br />

werden.<br />

Medizinische Forschungszentren HIS <strong>GmbH</strong>

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