PDF-Fassung - Hochschul-Informations-System GmbH
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3 Raumanforderungen 43<br />
Bei Laboren der Sicherheitsstufe 3 handelt es sich um abgeschlossene Bereiche, die nur über<br />
Personenschleusen zu betreten und zum Aufrechterhalten eines permanenten Unterdrucks sowie<br />
zum Desinfizieren gasdicht sein müssen. Unter den zusätzlichen Sicherheitsanforderungen ist die<br />
Filterung der Abluft, die Sterilisation der Abwässer, die Aufstellung von Autoklaven im Laborbereich<br />
und das Verbot hervorzuheben, Laborgeräte auch in anderen Laboren zu verwenden.<br />
Die Sicherheitsstufe 4 fordert zusätzlich eine hermetisch Abschottung. Die Labore sind dazu mit<br />
einem eigenen Lüftungssystem, Rückflusssicherungen in allen Ver- und Entsorgungsleitungen,<br />
Dreikammerschleusen für Personen und Durchreicheautoklaven für Materialen auszustatten. Außerdem<br />
haben die Experimentatoren besondere Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen.<br />
Da die Sicherheitsanforderungen der GenTSchV an die Auslegung der lokalen Genehmigungsbehörde<br />
gebunden sind, lassen sich keine allgemeingültigen Empfehlungen für die Laborplanung zusammenstellen.<br />
Beispielsweise wird die Vorgabe für die Sicherheitsstufe 2, dass Oberflächen<br />
leicht zu reinigen und beständig gegenüber den eingesetzten Desinfektionsmitteln sein müssen, in<br />
einigen Bundesländern als Verbot offener Decken interpretiert. Demgegenüber sehen andere Genehmigungsbehörden<br />
die leichte Reinigungsfähigkeit und Desinfizierbarkeit durch offene Decken<br />
besser als durch nicht gasdichte Deckenabhängungen gewährleistet. Darüber hinaus beziehen die<br />
verschiedenen Behörden in unterschiedlichem Ausmaß andere Rechtsgebiete, beispielsweise den<br />
Brandschutz, in die Genehmigungsverfahren ein. Eine gewisse Orientierung für die Gestaltung<br />
mikrobiologischer Labore bietet die DIN EN 12128.<br />
In der <strong>Hochschul</strong>praxis spielt die Trennlinie zwischen den Sicherheitsstufen S 1 und S 2 einerseits<br />
und S 3 und S 4 andererseits eine besondere Rolle. Zwar ist der überwiegende Teil der gentechnischen<br />
Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 zuzuordnen. − eine Schätzung des Bayerischen Staatsministeriums<br />
für Landesentwicklung und Umweltfragen (o. J.) geht von 70 % aus − Da die Erforschung<br />
von Alltagskrankheiten wie Masern oder Tetanus mit molekularbiologischen Methoden die<br />
Einstufung in S 2 nach sich zieht, können biomedizinische Forscher sich jedoch nicht dauerhaft auf<br />
Experimente der Sicherheitsstufe 1 beschränken. Entsprechend fällt mindestens ein Fünftel der<br />
gentechnischen Arbeiten in der Molekularen Medizin in die Sicherheitsstufe 2. Dagegen werden<br />
Forschungsaktivitäten der Sicherheitsstufe 3 an <strong>Hochschul</strong>en nur in Einzelfällen durchgeführt. Eine<br />
Ausnahme bilden lediglich Forschungseinrichtungen, die schwerpunktmäßig lebensbedrohliche Infektionskrankheiten,<br />
z. B. HIV, erforschen. Forschungsaktivitäten der Sicherheitsstufe 4 werden an<br />
<strong>Hochschul</strong>en nicht durchgeführt. Zwar hat der Bioterrorismus mit Antrax-Sporen und die Atemwegserkrankung<br />
SARS einen verstärkten Analyse- und Forschungsbedarf in der Sicherheitsstufe 4<br />
entstehen lassen. Die Übernahme entsprechender hoheitlicher Aufgaben durch <strong>Hochschul</strong>en, die<br />
in einigen Bundesländern angedacht wird, sprengt aber den Rahmen der Ressourcenplanung für<br />
den normalen Forschungsbetrieb.<br />
Aufgrund der beschriebenen Bedarfssituation erscheint es zweckmäßig, biomedizinische Standardlabore<br />
bei Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen von vorneherein für die Anforderungen der<br />
Sicherheitsstufe 2 auszulegen. Dafür spricht auch, dass seit der Novelle des Gentechnik-Gesetzes<br />
zum 16.08.2002 die Errichtung und der Betrieb von S 2-Laboren, ebenso wie bereits zuvor der von<br />
S 1-Laboren, nur noch anmeldepflichtig ist. Genehmigungspflichtig ist dagegen die Errichtung und<br />
der Betrieb von S 3- und S 4-Laboren.<br />
Abgesehen von standortspezifischen Schwerpunkten führen biomedizinische Forscher nur in geringem<br />
Umfang Experimente der Sicherheitsstufe 3 durch. Aufgrund der aufwendigen organisatorischen<br />
Sicherheitsmaßnahmen wählen sie – sofern möglich – alternative Untersuchungskonzepte,<br />
sodass vorhandene S 3-Labore häufig nur zweckentfremdet genutzt werden. Bei Neubau- und Sanierungsplanungen<br />
sollten daher – wenn überhaupt – nur kleinere S 3-Bedarfslaborbereiche vorgesehen<br />
werden.<br />
Medizinische Forschungszentren HIS <strong>GmbH</strong>