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4 Versuchstierhaltung 51<br />
SPF-Tiere von SPF-Weibchen geboren und gesäugt werden, um die Weitergabe von Keimen<br />
zu verhindern. Versuchstierstämme mit kontaminiertem oder unbekanntem Hygienestatus können<br />
daher lediglich durch einen Embryotransfer in einen SPF-Status überführt werden.<br />
c) SPF-naher-Status<br />
Nachdem SPF-Tiere aufgrund reduzierter Hygienemaßnahmen nicht vollständig kontrollierten<br />
Umweltbedingungen ausgesetzt waren, kann nicht mehr mit Sicherheit ausgeschlossen werden,<br />
dass sie von einigen der spezifizierten Mikroorganismen besiedelt wurden. Auch bei geringer<br />
Kontaminationswahrscheinlichkeit kann der Hygienestatus daher nur noch als SPF-nah<br />
charakterisiert werden.<br />
Für viele Experimente kann eine geringe Kontaminationswahrscheinlichkeit in Kauf genommen<br />
werden, wie sie sich z. B. durch den Verzicht auf das Einschleusen von Experimentatoren und<br />
Material in den Tierraum ergibt. Die Rückführung SPF-naher Tiere in ihren SPF-Ursprungsbestand<br />
ist allerdings ausgeschlossen.<br />
d) Nicht kontrollierter Hygienestatus<br />
Da nicht kontrolliert wird, mit welchen Keimen die Tiere in Berührung kommen bzw. gekommen<br />
sind, können die Tiere während des Versuches mit verschiedensten Mikroorganismen besiedelt<br />
sein, sofern diese keine für den Versuch relevanten Krankheiten auslösen.<br />
Bei Schweinen und Schafen kann in der Regel auf die Kontrolle des Hygienestatus verzichtet<br />
werden, da für operative Experimente der experimentellen Chirurgie der Einsatz von Tieren<br />
ohne erkennbare Krankheiten zumeist eine genügende Standardisierung bietet.<br />
Gentechnisch veränderte Mäuse werden weltweit zwischen Forschungseinrichtungen ausgetauscht.<br />
Ihr Hygienestatus ist daher oftmals nicht sichergestellt, sodass sie nicht zusammen mit<br />
SPF-Mäusen gehalten werden können. Sofern die Versuche einen SPF-Status voraussetzen,<br />
müssen zunächst die entsprechenden mikrobiologischen Untersuchungen durchgeführt werden.<br />
Falls eine Kontamination festgestellt wird, muss der gentechnisch veränderte Tierstamm<br />
mittels Embryotransfer in den SPF-Status überführt werden.<br />
e) Infektiöser Status<br />
Von infektiösen Tieren ist bekannt, dass sie mit einem Krankheitserreger infiziert und daher für<br />
andere Tiere, unter Umständen auch für Menschen eine Ansteckungsgefahr darstellen.<br />
In der Regel ergibt sich der infektiöse Status durch den Einsatz von SPF-Mäusen in einem Infektionsexperiment,<br />
unter Umständen kann er auch die Folge einer unkontrollierten Ansteckung<br />
der Versuchstiere sein.<br />
Zur Sicherstellung der verschiedenen hygienischen Anforderungen erfordert die Haltung eines<br />
Tierbestandes in unterschiedlichem Umfang bauliche, gebäudetechnische und organisatorische<br />
Maßnahmen, um die Einschleppung von Krankheitserregern durch Tiere, Personen und über die<br />
Luft zu vermeiden. Idealtypisch lassen sich folgende Tierhaltungsformen unterscheiden:<br />
1) Isolator-Haltung<br />
Ein Isolator ist ein geschlossener Behälter zur keimdichten Abriegelung von Versuchstieren mit<br />
standardisiertem Binnenklima und Hochleistungsschwebstofffiltern für Zu- und Abluft, der je<br />
nach Bedarf mit Über- oder Unterdruck betrieben werden kann. Zum Ein- und Ausbringen von<br />
Tieren und Materialien besitzt der Isolator verschiedene Desinfektionsschleusen, zum Arbeiten<br />
an den Tieren Handschuheingriffe.<br />
Isolatoren werden zum Züchten, Halten und Experimentieren von bzw. mit gnotobiologischen<br />
Kleinnagern genutzt.<br />
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