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Arbeitsmarkt Kultur - Kupf

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... Katharina Siegl<br />

Gottschall/Betzelt exemplarisch Sozial-, Erziehungs-, Gesundheits- und Assistenzberufe –<br />

haben eher den Charakter des weiblichen Zuverdienstes und werden in Abhängigkeit von den<br />

familiären Gegebenheiten mit Unterbrechungen oder zeitlich reduziert ausgeübt.<br />

Dementsprechend ist ihre Ausbildung von geringerem Rang und geringerer Spezifität (vgl.<br />

Gottschall/Betzelt 2005: 210). Von dieser Gruppe unterscheiden sich die<br />

AlleindienstleisterInnen durch ihre hohe Qualifikation, durch subtilere netzwerkorientierte<br />

Regulationsmechanismen und durch die geringe Genderspezifität. Während klassische<br />

Professionen, Semi-Professionen und der Typus Verberuflichte/r ArbeitnehmerIn vor allem<br />

durch staatliche oder parastaatliche Systeme reguliert sind, sind AlleindienstleisterInnen<br />

wesentlich stärker den Marktmechanismen ausgesetzt (vgl. Gottschall/Betzelt 2005: 212).<br />

AlleindienstleisterIn zu sein bedeutet ein Zusammenfallen von Arbeitskraft und Betrieb in<br />

einer Person, womit sie die tayloristische Trennung von Person und Arbeitskraft auflösen und<br />

als entgrenzte Erwerbsperson gedeutet werden können:<br />

„Sie selbst sind der Betrieb – d.h. mit der institutionellen Entgrenzung des Erwerbsverhältnisses<br />

ist auch die herkömmliche Regulierung von Arbeit nicht mehr gegeben, woraus (...) weitere Ent-<br />

grenzungserscheinungen in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher sowie sinnhafter Hinsicht fol-<br />

gen.“ (Egbringhoff 2005: 152)<br />

Die Konsequenzen der Entgrenzung sind auch eine stärkere Marktdurchdringung der<br />

persönlichen Lebenswelt: Erfordert es die Auftragslage, sind nahezu alle Zeitkontingente<br />

disponibel und die räumliche Arbeitssituation wird den Erfordernissen angepasst. Die Balance<br />

von Existenzsicherung, Autonomiegewinn und Selbstverwirklichung in der Erwerbsarbeit<br />

erfordert darüber eine flexibilisierte Sinn-Definitionen von Arbeit in Relation zum Privatleben<br />

(vgl. Egbringhoff 2005: 154). Statt der Bindung an eine Organisation erfolgen Bindungen an<br />

KundInnen und PartnerInnen, der Betrieb als sozialer Zusammenhang wird durch selbst-<br />

gewählte Beziehungen zu freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen ersetzt, wodurch sich die<br />

Grenze von beruflichen und privaten Kontakten auflöst (Henninger/Gottschall 2005: 159).<br />

Die Zuordnung zu den AlleindienstleisterInnen entspricht vielen Erwerbstätigen im<br />

<strong>Kultur</strong>bereich: Mit dieser Bezeichnung werden Gottschall/Betzelt nicht nur den ausschließlich<br />

selbständig Tätigen gerecht, sondern auch den vielen Formen mehr oder weniger abhängiger<br />

Beschäftigung, wie sehr kurz befristeten Anstellungen (z.B. im Theater- und Filmbereich),<br />

freien Dienstverhältnissen oder mehreren gleichzeitig ausgeübten Erwerbsformen. Allerdings<br />

griffe eine Generalisierung zu weit: Neben den vielen eingangs kurz charakterisierten, relativ

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