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mødet onsdag i den 13. marts 2002 sitzung am mittwoch i, 13. märz ...

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80 13-03-<strong>2002</strong><br />

We have also generally sought to have the Commission, advised by the Securities Committee, take account of different<br />

securities and issuers including small business. Therefore, the disclosure requirements will be tailored to particular<br />

circumstances. This leads me to a further compromise <strong>am</strong>endment, which would allow a national authority, if it wanted, to<br />

exempt companies with a market capitalisation of less than EUR 350 million from the EU requirement, so long as they are<br />

not marketing outside that Member State. This seems likes a large <strong>am</strong>ount, but I would merely point out that there are a<br />

number of quoted companies currently meeting the small and medium-sized enterprise definition that would actually be<br />

covered by this. For ex<strong>am</strong>ple, the British Technology Group employs just 182 people and has a turnover of EUR 22<br />

million and a balance sheet of EUR 32 million. It is an SME, but has a market capitalisation currently of EUR 1.6 billion.<br />

Small companies can have vast values, and it only takes one or two Nobel scientists on board to ensure that that happens. It<br />

seems to me that, as an investor-protection measure, it is better to have these enterprises included within the scope.<br />

Let me finally explain why I think issuer choice of regulatory authority is important. We want regulators to cooperate and<br />

they are increasingly doing so. We also want to give them an incentive to do so. By allowing issuers to choose between<br />

their regulatory authorities, largely as they do now, for ex<strong>am</strong>ple, on all securities except equities in a domestic market, we<br />

can ensure that that cooperation proceeds and that we gradually put in place the foundation for a single regulatory<br />

authority across the Union.<br />

3-230<br />

Lehne (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberaten<strong>den</strong> Ausschusses für Recht und Binnenmarkt. - Herr<br />

Präsi<strong>den</strong>t! Ich vertrete <strong>den</strong> Ausschuss für Recht und Binnenmarkt als Berichterstatter zu der Richtlinie über <strong>den</strong><br />

Marktmissbrauch. Wir haben im Wesentlichen natürlich versucht, bei unseren Beratungen darauf zu achten, dass das, was<br />

dabei herauskommt, möglichst dafür sorgt, dass die Richtlinie rechtlich korrekt ist. Das Hauptproblem, mit dem wir<br />

konfrontiert waren, war die Frage der Komitologie. Der ursprüngliche Entwurf der Richtlinie hat eine sehr allgemeine<br />

Definition des Marktmissbrauchs vorgesehen und darüber hinaus die Masse der Details, die eigentlichen Definitionen, in<br />

<strong>den</strong> Anhang verbannt und der Komitologie zugänglich gemacht. Nach unserer Überzeugung kann Strafrecht - und hier<br />

geht es um Strafrecht - nur vom Gesetzgeber selbst beschlossen wer<strong>den</strong> und nicht in einem Komitologieverfahren.<br />

Wir sind deshalb zunächst einmal sehr dankbar dafür, dass der Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Währung<br />

und auch der Wirtschaftsausschuss in seiner Ges<strong>am</strong>theit entsprechende Anpassungen vorgenommen haben, die auch in die<br />

Richtung dessen gehen, was der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt gewollt hat.<br />

Der zweite rechtliche Aspekt, um <strong>den</strong> es uns im Wesentlichen geht, ist, dass wir zwar Verständnis dafür gehabt haben,<br />

dass die Kommission einen ergebnisorientierten und keinen verschul<strong>den</strong>sorientierten Ansatz gesucht hat, aber wir haben<br />

nun einmal das Problem, und das ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass ohne Verschul<strong>den</strong> auch keine Strafsanktionen<br />

angesetzt wer<strong>den</strong> können. Würde man das tun, würde man gegen alle Grundrechtsbestimmungen verstoßen, die sich in der<br />

althergebrachten Ordnung unserer Mitgliedstaaten entwickelt haben, und auch gegen die Regeln, die in der<br />

Grundrechtscharta von Nizza festgelegt wor<strong>den</strong> sind. Also, ganz ohne Verschul<strong>den</strong> wird man solche Sanktionen nicht<br />

machen können!<br />

Wir haben uns auch mit dem Grad des Verschul<strong>den</strong>s befasst. Unseres Erachtens ist der Marktmissbrauch ein Delikt, das<br />

anderen Vermögensdelikten wie beispielsweise dem Betrug sehr ähnlich ist. Fahrlässigen Betrug oder so etwas wie<br />

fahrlässigen Diebstahl gibt es aber nicht. So etwas kann man nur vorsätzlich, also willentlich begehen. Aus diesem Grunde<br />

war es einer der Wünsche des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, dass vom Grundsatz her auch Vorsatz verlangt<br />

wird.<br />

Wir sind dem Berichterstatter sehr dankbar, dass er im Sinne eines Kompromisses bereit ist, diese Überlegungen des<br />

Ausschusses für Recht und Binnenmarkt mit in sein Konzept zu integrieren. Wir haben jetzt nur noch zuletzt einen Appell<br />

an <strong>den</strong> Rat zu richten, der bei seiner Beschlussfassung bitte auch darauf achten möge, die Grundrechte zu achten. Dieser<br />

Appell richtet sich aus gutem Grund besonders an die Finanzminister, die dafür Verantwortung tragen!<br />

(Beifall)<br />

3-231<br />

Radwan (PPE-DE). - Herr Präsi<strong>den</strong>t, Herr Kommissar! Besten Dank an <strong>den</strong> Berichterstatter und insbesondere an die<br />

Kommission. Wir haben in dem Bericht von Wogau über die Komitologie auch <strong>den</strong> Bereich der Marktteilnehmer<br />

eingeführt, und wir haben jetzt in dem Bereich, in dem ich Schattenberichterstatter für die Finanzkonglomerate war,<br />

glaube ich, sehr gut zwischen Kommission, Rat, Marktteilnehmern und Parl<strong>am</strong>ent zus<strong>am</strong>mengearbeitet, und zwar im<br />

Vorfeld. Das ist eigentlich ein Appell an die Kommission, diese guten Erfahrungen zwischen Marktteilnehmern, Parl<strong>am</strong>ent<br />

und Kommission weiterzuführen, um im Vorfeld bereits Irritationen und mögliche Fehlinterpretationen aus dem Weg zu<br />

räumen. Das ist uns relativ gut gelungen, und ich <strong>den</strong>ke, so können wir für die Zukunft marktgerecht zus<strong>am</strong>menarbeiten.<br />

Es wird hier immer wieder davon geredet, dass es sich um einen technischen Bericht handelt, der so komplex sei.<br />

Letztendlich hat er auch große Auswirkungen. Ich komme dem Wunsch des Präsi<strong>den</strong>ten natürlich nach, mich jetzt sehr<br />

kurz zu fassen, aber ein bzw. zwei Punkte möchte ich schon ansprechen, insbesondere <strong>den</strong> immer wieder erwähnten Fall

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