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Studie zur Markt- und Preissituation bei Naturfasern - nova-Institut ...

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Rechtliche Situation <strong>und</strong> Bedeutung der Nutzung von Hanfsamen im Nahrungs- <strong>und</strong><br />

Futtermittelbereich in Deutschland <strong>und</strong> anderen EU-Ländern<br />

Beide Themen, die sachlich miteinander nichts zu tun haben, sind in der<br />

Praxis oft miteinander verflochten. An sich könnte ja das Problem einer<br />

eventuellen ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigung der Hanflebensmittel-Konsumenten<br />

durch entsprechende THC-Grenzwerte leicht gelöst<br />

werden. Kommt es aber dennoch in einigen Ländern zu Totalverboten<br />

von Hanflebensmitteln, so ist dies eher ideologisch als wissenschaftlich<br />

begründet.<br />

Überblick über die aktuelle rechtliche Lage in der EU<br />

1997 wurde im ständigen Lebensmittelausschuss der Europäischen<br />

Union auf Antrag einiger Mitgliedsländer darüber diskutiert, ob Hanflebensmittel<br />

als „neuartige Lebensmittel“ (novel food) einzustufen sind. In<br />

diesem Fall hätten zunächst alle Hanflebensmittel vom <strong>Markt</strong> genommen<br />

werden <strong>und</strong> sich dann einer aufwendigen Zulassungsprozedur unterziehen<br />

müssen. Entscheidend für die novel-food-Einstufung war die Frage,<br />

ob Hanflebensmittel bereits zum Stichtag 15. Mai 1997 in relevanter<br />

Menge am europäischen <strong>Markt</strong> verfügbar waren. Nachdem Unternehmen<br />

<strong>und</strong> Verbände dies nachweisen konnten, beschloss der Lebensmittelausschuss<br />

der EU am 17.12.97, Hanflebensmittel nicht als novel food<br />

einzustufen.<br />

Auf europäischer Ebene existieren bis heute keine THC-Grenzwerte<br />

für Lebensmittel <strong>und</strong> auch keine entsprechenden Empfehlungen. Nach<br />

langen <strong>und</strong> kontroversen Diskussionen im Lebensmittelausschuss der EU<br />

wurde das Problem <strong>zur</strong>ück an die Mitgliedsländer gegeben, da eine<br />

EU-weite Einigung nicht in Sicht sei. KLEPSCH 1998, ein Vertreter des<br />

Lebensmittelausschusses, sah 1998 keine relevanten Aktivitäten mehr für<br />

eine EU-weite Regelung <strong>und</strong> empfahl den Mitgliedsländern, nationale<br />

Regelungen auf Basis ihrer Lebensmittelüberwachungs-<strong>Institut</strong>ionen. So<br />

ist es bis heute geblieben.<br />

... <strong>und</strong> in den Mitgliedsstaaten<br />

Die EU-Mitgliedsstaaten haben das Thema Hanflebensmittel sehr unterschiedlich<br />

<strong>und</strong> zum Teil unklar geregelt. Es gibt Länder, in denen Hanflebensmittel<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zugelassen sind, wie z. B. Frankreich,<br />

Griechenland, Schweden oder Dänemark. Aber auch hier gibt es Unterschiede.<br />

So gibt es in Dänemark in der Praxis doch an manchen Orten<br />

Hanflebensmittel zu kaufen <strong>und</strong> in Frankreich <strong>und</strong> Griechenland existie-<br />

Gülzow, 30. November 1995 59

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