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Studie zur Markt- und Preissituation bei Naturfasern - nova-Institut ...

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Erar<strong>bei</strong>tung von Diskussionsvorschlägen zu Rahmenbedingungen, die eine weitere<br />

sachgerechte Entwicklung des Naturfasermarktes gewährleisten<br />

Diskussion <strong>und</strong> Analyse der Reformvorschläge der Kommission<br />

Die folgenden Textabschnitte (kursiv) sind dem zentralen Papier der<br />

EU-Kommission <strong>zur</strong> Reform der Flachs- <strong>und</strong> Hanf<strong>bei</strong>hilfe vom November<br />

1999 entnommen (EU 1999a).<br />

Das neue Beihilfesystem:<br />

Flächen<strong>bei</strong>hilfe: Ankopplung an die Höhe der Öllein<strong>bei</strong>hilfe <strong>und</strong><br />

stufenweise Absenkung auf Getreideniveau (bis 2002/03).<br />

Verar<strong>bei</strong>tungs<strong>bei</strong>hilfe:<br />

a) Kurzfaserflachs <strong>und</strong> Hanf: 40 /t produzierte Fasern<br />

(2000/01-2004/05 <strong>und</strong> dann Wegfall)<br />

b) Langfaserflachs: 60 /t (2000/01), 120 /t (2001/02), 180 /t<br />

(2002/03-2004/05), 200 /t (ab 2005/06)<br />

Gr<strong>und</strong> für die Verar<strong>bei</strong>tungs<strong>bei</strong>hilfe auf Basis produzierter Fasern<br />

ist: „Eine Hektar<strong>bei</strong>hilfe fördert nicht die Produktivität <strong>und</strong> wird<br />

unabhängig von den jeweiligen Absatzmärkten gezahlt. Durch eine<br />

mengenabhängige Beihilfe wird die Prämienjagd verhindert; sie<br />

erfordert aber eine strengere Kontrolle der betreffenden Mengen. Da<br />

die Absatzwege von Stroh schwerer zu verfolgen sind als die der<br />

daraus hergestellten Fasern, muß die Beihilfe dem Verar<strong>bei</strong>ter<br />

entsprechend der Erzeugung von Fasern mit bestimmten Merkmalen<br />

gewährt werden.“<br />

Verar<strong>bei</strong>tungs<strong>bei</strong>hilfe wird nur gewährt „für kurze Flachsfasern <strong>und</strong><br />

Hanffasern, die höchstens 5 % Unreinheiten <strong>und</strong> Schäben<br />

enthalten...“<br />

In einem späteren Papier führt die Kommission diesen Punkt noch<br />

aus: „So könne z. B. die direkte Gewinnung eines anderen Erzeugnisses<br />

als Hanfstroh durch andere Verfahren als die Trennung der Faser<br />

<strong>und</strong> der holzigen Stengelteile nicht mehr gefördert werden, da die<br />

5 %-Grenze offenbar überschritten werde.“<br />

Unterscheidung Lang- <strong>und</strong> Kurzfasern sowie Beihilfehöhe<br />

Unserer Einschätzung nach ist der Vorschlag nicht geeignet, eine sachgerechte<br />

Entwicklung der Naturfasermärkte zu gewährleisten, insbesondere<br />

nicht für Fasern aus der Gesamtfaserlinie <strong>und</strong> ihrer technischen<br />

Märkte.<br />

Zunächst führt das geplante Beihilfesystem zu einer starken Verzerrung<br />

der Lang- <strong>und</strong> Kurzfaser-Beihilfen. Bis zum Wirtschaftsjahr 2005/06<br />

fällt die Beihilfe für Flachs-Kurzfasern <strong>und</strong> Hanffasern auf ca. 350 /ha<br />

Gülzow, 30. November 1995 83

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