Studie zur Markt- und Preissituation bei Naturfasern - nova-Institut ...
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<strong>Studie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Markt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preissituation</strong> <strong>bei</strong> <strong>Naturfasern</strong> (Deutschland <strong>und</strong> EU)<br />
ren Bemühungen, Hanfsamen <strong>und</strong> Hanföl als Lebensmittel künftig zuzulassen.<br />
In anderen EU-Ländern können Hanflebensmittel ohne relevante Einschränkungen<br />
verkauft werden. Hierzu zählen z. B. die Niederlande,<br />
Spanien, Österreich <strong>und</strong> auch Deutschland. Zwar kann es auch hier<br />
immer wieder zu Beschlagnahmungen durch unk<strong>und</strong>ige Polizisten oder<br />
Staatsanwälte kommen; in der Regel werden die Produkte aber nach kurzer<br />
Prüfung wieder freigegeben.<br />
Die meisten anderen EU-Länder bewegen sich zwischen diesen <strong>bei</strong>den<br />
Polen, so z. B. Italien, wo zum Teil der Import von Hanflebensmitteln<br />
unmöglich ist, aber gleichzeitig in Geschäften Hanflebensmittel unbehelligt<br />
verkauft werden, die doch irgendwie den Import geschafft haben.<br />
Die rechtliche Unsicherheit ist für Hanfsamen-Produzenten, Weiterverar<strong>bei</strong>ter<br />
<strong>und</strong> auch den Endkonsumenten unbefriedigend. Vor allem<br />
wird das Erschließen größerer Märkte hierdurch behindert. Große<br />
Lebensmittelkonzerne, die vom ernährungsphysiologischen Wert, dem<br />
Geschmack (insbesondere von geschälten Hanfsamen) <strong>und</strong> dem Marketing-Image<br />
angetan sind, schrecken aufgr<strong>und</strong> der rechtlichen Unsicherheit<br />
immer noch davor <strong>zur</strong>ück, erste Massenprodukte mit Hanfsamen am<br />
<strong>Markt</strong> zu platzieren. Bislang werden daher Hanflebensmittel fast ausschließlich<br />
von kleinen <strong>und</strong> mittleren, oft nur regional tätigen Unternehmen<br />
produziert.<br />
Deutschland<br />
Um die Unsicherheiten am deutschen <strong>Markt</strong> zu reduzieren, hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Ges<strong>und</strong>heit Ende 1999 gegenüber dem Innenministerium<br />
erklärt (BMG 1999):<br />
„Zusammenfassend kann somit <strong>bei</strong> der Kontrolle von Produkten im<br />
Sinne von Nr. 1 bis 3 (,1. Lebensmittel, die Nutzhanf (außer Hanfsamen)<br />
enthalten, 2. Andere Erzeugnisse mit Nutzhanf (außer Hanfsamen)<br />
<strong>und</strong> 3. Erzeugnisse, die als Hanfbestandteile nur Hanfsamen<br />
enthalten’) gr<strong>und</strong>sätzlich davon ausgegangen werden, daß es sich um<br />
gesetzmäßige Produkte handelt, die unter die Ausnahmeregelungen<br />
des BtMG fallen.”<br />
Derzeit werden von der Senatskommission <strong>zur</strong> Beurteilung der ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Unbedenklichkeit von Lebensmitteln (SKLM) THC-Grenzwertvorschläge<br />
erar<strong>bei</strong>tet, die im Frühjahr 2000 dem B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Ges<strong>und</strong>heit vorgelegt werden sollen. Leider waren für die vorlie-