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Studie zur Markt- und Preissituation bei Naturfasern - nova-Institut ...

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<strong>Studie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Markt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Preissituation</strong> <strong>bei</strong> <strong>Naturfasern</strong> (Deutschland <strong>und</strong> EU)<br />

ren Bemühungen, Hanfsamen <strong>und</strong> Hanföl als Lebensmittel künftig zuzulassen.<br />

In anderen EU-Ländern können Hanflebensmittel ohne relevante Einschränkungen<br />

verkauft werden. Hierzu zählen z. B. die Niederlande,<br />

Spanien, Österreich <strong>und</strong> auch Deutschland. Zwar kann es auch hier<br />

immer wieder zu Beschlagnahmungen durch unk<strong>und</strong>ige Polizisten oder<br />

Staatsanwälte kommen; in der Regel werden die Produkte aber nach kurzer<br />

Prüfung wieder freigegeben.<br />

Die meisten anderen EU-Länder bewegen sich zwischen diesen <strong>bei</strong>den<br />

Polen, so z. B. Italien, wo zum Teil der Import von Hanflebensmitteln<br />

unmöglich ist, aber gleichzeitig in Geschäften Hanflebensmittel unbehelligt<br />

verkauft werden, die doch irgendwie den Import geschafft haben.<br />

Die rechtliche Unsicherheit ist für Hanfsamen-Produzenten, Weiterverar<strong>bei</strong>ter<br />

<strong>und</strong> auch den Endkonsumenten unbefriedigend. Vor allem<br />

wird das Erschließen größerer Märkte hierdurch behindert. Große<br />

Lebensmittelkonzerne, die vom ernährungsphysiologischen Wert, dem<br />

Geschmack (insbesondere von geschälten Hanfsamen) <strong>und</strong> dem Marketing-Image<br />

angetan sind, schrecken aufgr<strong>und</strong> der rechtlichen Unsicherheit<br />

immer noch davor <strong>zur</strong>ück, erste Massenprodukte mit Hanfsamen am<br />

<strong>Markt</strong> zu platzieren. Bislang werden daher Hanflebensmittel fast ausschließlich<br />

von kleinen <strong>und</strong> mittleren, oft nur regional tätigen Unternehmen<br />

produziert.<br />

Deutschland<br />

Um die Unsicherheiten am deutschen <strong>Markt</strong> zu reduzieren, hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Ges<strong>und</strong>heit Ende 1999 gegenüber dem Innenministerium<br />

erklärt (BMG 1999):<br />

„Zusammenfassend kann somit <strong>bei</strong> der Kontrolle von Produkten im<br />

Sinne von Nr. 1 bis 3 (,1. Lebensmittel, die Nutzhanf (außer Hanfsamen)<br />

enthalten, 2. Andere Erzeugnisse mit Nutzhanf (außer Hanfsamen)<br />

<strong>und</strong> 3. Erzeugnisse, die als Hanfbestandteile nur Hanfsamen<br />

enthalten’) gr<strong>und</strong>sätzlich davon ausgegangen werden, daß es sich um<br />

gesetzmäßige Produkte handelt, die unter die Ausnahmeregelungen<br />

des BtMG fallen.”<br />

Derzeit werden von der Senatskommission <strong>zur</strong> Beurteilung der ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Unbedenklichkeit von Lebensmitteln (SKLM) THC-Grenzwertvorschläge<br />

erar<strong>bei</strong>tet, die im Frühjahr 2000 dem B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Ges<strong>und</strong>heit vorgelegt werden sollen. Leider waren für die vorlie-

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