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<strong>Leistungsf</strong>örderndes Entgelt im Handwerksbetrieb Seite 13<br />

3. Ziele des Betriebs<br />

Das leistungsfördernde Entgeltsystem ist ein Mittel zum Zweck; es geht sicher nicht<br />

darum, „Wohltaten zu verteilen“, oder „modern zu sein“ oder auch „das Letzte heraus-<br />

zuholen. Es geht darum, Ziele zu erreichen, und diese müssen zunächst einmal formuliert<br />

werden. In erster Linie geht es selbstverständlich immer um die „Sicherung der Existenz“<br />

des Betriebes - damit die weiteren Überlegungen jedoch auf einer tragfähigen<br />

Basis aufbauen, muß die Formulierung der Ziele höheren Ansprüchen genügen. Solche<br />

Ansprüche an die wirksame Formulierung betrieblicher Ziele können mit dem Akronym<br />

SMART eingeleitet werden: 12<br />

• Spezifische Formulierung (klare Definition, Verständlichkeit)<br />

• Messbarkeit (Klärung der Messgröße und des Meßverfahrens)<br />

• Akzeptierbarkeit / Akzeptanz<br />

• Realitätsnähe/Realisierbarbarkeit<br />

• Terminierung (Klärung der Rahmenbedingungen)<br />

In der Praxis wird den Berater/die Beraterin die Frage „Was wollen Sie mit dem leistungsfördernden<br />

Entgeltsystem eigentlich erreichen?“ möglicherweise schnell zu der<br />

weiteren, offeneren Fragestellung „Welche Ziele hat Ihr Betrieb eigentlich?“ führen. Und<br />

nicht selten wird diese Frage zunächst unbeantwortet bleiben, weil der Gesprächspartner,<br />

auch wenn er der Inhaber/die Inhaberin des Handwerksbetriebs ist, üblicherweise<br />

keine expliziten Ziele formuliert. In solch einem Fall ist von der Einführung eines LES<br />

allerdings zunächst einmal abzuraten; es fehlt die Grundlage für die Ableitung bzw. Begründung<br />

von Leistungskriterien. LES können nur funktionieren, wenn bestimmte<br />

Voraussetzungen im Betrieb erfüllt sind, dazu gehört die ausdrückliche Formulierung<br />

von überprüfbaren, d. h. messbaren Sollvorstellungen. Zur Überprüfbarkeit gehört<br />

außer der Messbarkeit natürlich auch die Formulierung eines Anspruchsniveaus –<br />

absolut oder relativ zu einem Ist-Wert. Beispiele für entsprechende Formulierungen<br />

wären etwa:<br />

• „Erhöhung des Umsatzes im Geschäftsfeld Party-Service auf einen Betrag von<br />

mindestens 75.000 € netto im 2. Halbjahr 2004“<br />

• „Steigerung der Umsatzrentabilität des gesamten Metallbaubetriebs um<br />

mindestens 1 % im Jahr 2004“<br />

12 Vgl. leicht abweichend BREISIG, Entgelt nach Leistung und Erfolg, 2003, S. 216, wobei der hier<br />

zitierte Autor vermutlich auch nicht der „Erfinder“ ist - dieser ist aber leider derzeit nicht bekannt.

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