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<strong>Leistungsf</strong>örderndes Entgelt im Handwerksbetrieb Seite 13<br />
3. Ziele des Betriebs<br />
Das leistungsfördernde Entgeltsystem ist ein Mittel zum Zweck; es geht sicher nicht<br />
darum, „Wohltaten zu verteilen“, oder „modern zu sein“ oder auch „das Letzte heraus-<br />
zuholen. Es geht darum, Ziele zu erreichen, und diese müssen zunächst einmal formuliert<br />
werden. In erster Linie geht es selbstverständlich immer um die „Sicherung der Existenz“<br />
des Betriebes - damit die weiteren Überlegungen jedoch auf einer tragfähigen<br />
Basis aufbauen, muß die Formulierung der Ziele höheren Ansprüchen genügen. Solche<br />
Ansprüche an die wirksame Formulierung betrieblicher Ziele können mit dem Akronym<br />
SMART eingeleitet werden: 12<br />
• Spezifische Formulierung (klare Definition, Verständlichkeit)<br />
• Messbarkeit (Klärung der Messgröße und des Meßverfahrens)<br />
• Akzeptierbarkeit / Akzeptanz<br />
• Realitätsnähe/Realisierbarbarkeit<br />
• Terminierung (Klärung der Rahmenbedingungen)<br />
In der Praxis wird den Berater/die Beraterin die Frage „Was wollen Sie mit dem leistungsfördernden<br />
Entgeltsystem eigentlich erreichen?“ möglicherweise schnell zu der<br />
weiteren, offeneren Fragestellung „Welche Ziele hat Ihr Betrieb eigentlich?“ führen. Und<br />
nicht selten wird diese Frage zunächst unbeantwortet bleiben, weil der Gesprächspartner,<br />
auch wenn er der Inhaber/die Inhaberin des Handwerksbetriebs ist, üblicherweise<br />
keine expliziten Ziele formuliert. In solch einem Fall ist von der Einführung eines LES<br />
allerdings zunächst einmal abzuraten; es fehlt die Grundlage für die Ableitung bzw. Begründung<br />
von Leistungskriterien. LES können nur funktionieren, wenn bestimmte<br />
Voraussetzungen im Betrieb erfüllt sind, dazu gehört die ausdrückliche Formulierung<br />
von überprüfbaren, d. h. messbaren Sollvorstellungen. Zur Überprüfbarkeit gehört<br />
außer der Messbarkeit natürlich auch die Formulierung eines Anspruchsniveaus –<br />
absolut oder relativ zu einem Ist-Wert. Beispiele für entsprechende Formulierungen<br />
wären etwa:<br />
• „Erhöhung des Umsatzes im Geschäftsfeld Party-Service auf einen Betrag von<br />
mindestens 75.000 € netto im 2. Halbjahr 2004“<br />
• „Steigerung der Umsatzrentabilität des gesamten Metallbaubetriebs um<br />
mindestens 1 % im Jahr 2004“<br />
12 Vgl. leicht abweichend BREISIG, Entgelt nach Leistung und Erfolg, 2003, S. 216, wobei der hier<br />
zitierte Autor vermutlich auch nicht der „Erfinder“ ist - dieser ist aber leider derzeit nicht bekannt.