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<strong>Leistungsf</strong>örderndes Entgelt im Handwerksbetrieb Seite 62<br />
- der Steigerung (Progression) des Entgelts in Abhängigkeit von der Leistung (z.<br />
B. Art der Prämienfunktion) 65 ,<br />
- dem Zeitpunkt, zu dem die Ansprüche der Mitarbeiter auf leistungsbezogenes<br />
Entgelt entstehen sowie dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechenden Beträge<br />
ausgezahlt werden. 66<br />
� Vertragliche Regelungen<br />
Besteht ein Betriebsrat, so kann mit diesem als Vertreter der Mitarbeiter/-innen eine<br />
Betriebsvereinbarung geschlossen werden. 67 Weiterhin besteht die Möglichkeit, LES im<br />
Arbeitsvertrag jedes einzelnen Mitarbeiters/jeder einzelnen Mitarbeiterin zu formulieren.<br />
In diesem Fall werden die Bedingungen des LES zunächst einseitig vom Arbeitgeber<br />
formuliert. 68 Jedoch ist im Sinne eines erfolgsorientierten Veränderungs- bzw. Projektmanagement<br />
die Einbeziehung der Mitarbeiter/-innen und ihrer Interessen anzustreben.<br />
Wegen der Komplexität der Materie und den möglicherweise weitreichenden Konsequenzen<br />
sollte der Betrieb vor dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung bzw. einer<br />
Vielzahl von Einzelverträgen in aller Regel eine spezialisierte juristische Beratung in<br />
Anspruch nehmen. Auf die Formulierung einer Checkliste für Berater/-innen zu diesem<br />
Abschnitt wird deshalb an dieser Stelle verzichtet.<br />
65 Vgl. im einzelnen SCHANG, Mitbestimmung des Betriebsrats, 2002, S. 62 ff.<br />
66 Vgl. BREISIG, Entgelt nach Leistung und Erfolg, 2003, S. 337<br />
67 Vgl. BREISIG, Entgelt nach Leistung und Erfolg, 2003, S. 345<br />
68 Vgl. BREISIG, Entgelt nach Leistung und Erfolg, 2003, S. 113