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<strong>Leistungsf</strong>örderndes Entgelt im Handwerksbetrieb Seite 36<br />

Im Prinzip ist der Handwerksbetrieb daran interessiert, möglichst viele Mitarbeiter/-innen<br />

der Kategorie der Kategorie A „echte Kundenorientierte“ zu beschäftigen. Wer im Aus-<br />

gangszustand schon ausschließlich oder überwiegend solche Mitarbeiter/-innen beschäftigt,<br />

benötigt vermutlich auch kein leistungsförderndes Entgeltsystem, weil die Leistungen<br />

ohnehin zufriedenstellen sind. Dieser „Idealzustand“ 38 wird jedoch in den Beratungsfällen<br />

nicht oder nur ganz selten gegeben sein.<br />

Ein leistungsorientiertes Entgeltsystem kann aber geeignet sein, Mitarbeiter/-innen, die<br />

im Ausgangszustand in der ungünstigsten Kategorie D „Kundenorientierungsmuffel“ zu<br />

platzieren wären, dazu zu bewegen, ihr Verhalten zu verändern, so dass sie zunächst<br />

im Rahmen der Systemwirkung immerhin der Kategorie B „Aufgesetzte“ zuzurechnen<br />

sind. Dies entspricht noch nicht der letztlich gewünschten Verinnerlichung einer kundenorientierten<br />

Einstellung, führt aber jedenfalls zu kundenorientiertem Verhalten.<br />

Eine weitere Verbesserung Richtung Kategorie A könnte aufgrund fortgesetzter Übung<br />

des gewünschten Verhaltens und möglicherweise auch aufgrund der Nachahmung des<br />

Verhaltens von Mitarbeitern/-innen der Kategorie A (das ja jetzt nicht nur „vorbildlich“ ist,<br />

sondern sich auch „lohnt“) erreicht werden.<br />

Problematisch sind bei der Einführung eines LES, das auf Kundenzufriedenheit beruht,<br />

allerdings Mitarbeiter/-innen der Kategorie C „Ungeschliffene“. Bei diesen Mitarbeitern/innen<br />

stimmt im Prinzip die Einstellung, allerdings zeigen sie im Ausgangszustand nicht<br />

das gewünschte kundenorientierte Verhalten. Es handelt sich hier um die im Dienstleistungshandwerk<br />

nicht ungewöhnliche Situation, dass Mitarbeiter z. B. nicht über die<br />

kommunikativen Fähigkeiten verfügen, um Kunden zu beraten, oder sich im direkten<br />

Kundenkontakt eben schlecht adäquat verhalten können und diesen manchmal sogar<br />

vermeiden. In solchen Fällen darf die Einführung des LES – dies sollte der Berater/die<br />

Beraterin unbedingt vermitteln – nicht isoliert durchgeführt werden, sondern muss mit<br />

den notwendigen Personalentwicklungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verknüpft<br />

werden. Bei der Einführung von LES ist allerdings gelegentlich zu beobachten, dass die<br />

Prämierung von Leistungen, die eben an Voraussetzungen bzw. bestimmte Fähigkeiten<br />

wie etwa Beratungskompetenz geknüpft ist, eine Art „Qualifizierungsschub“ auslöst, d.<br />

h. Mitarbeiter/-innen melden plötzlich ihr Interesse an Schulungen oder auch an der Ein-<br />

38 So auch STOCK, Kundenorientierte Mitarbeiter, 2003, S. 246

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