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<strong>Leistungsf</strong>örderndes Entgelt im Handwerksbetrieb Seite 60<br />

Entgelttarifverträge. 58 Leistungsorientiertes Entgelt ist derzeit nur in einigen wenigen für<br />

das Handwerk relevanten Tarifverträgen auch vorgesehen, so z. B. im Akkordtarifvertrag<br />

für das Fliesenlegerhandwerk. 59<br />

Eine vom Tarifvertrag abweichende Regelung ist auf betrieblicher oder einzelvertraglicher<br />

Ebene nur zulässig, wenn die Arbeitnehmer/-innen dadurch besser gestellt werden<br />

als der Tarifvertrag dies vorsieht (sogenanntes Günstigkeitsprinzip). 60 Daraus leitet<br />

sich ab, dass LES im Handwerk ganz überwiegend nur oberhalb der Grenzen eingesetzt<br />

werden können, die durch die tariflich vorgesehenen Festentgelte gebildet werden.<br />

� Mitbestimmungsregelungen<br />

In Betrieben mit regelmäßig mehr als 5 Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden.<br />

Wenn dies auch für Handwerksbetriebe eher untypisch ist, kann doch in größeren<br />

Betrieben auch ein Betriebsrat vorhanden sein, der im Zusammenhang mit der Einführung<br />

und der Gestaltung von LES spezifische Mitbestimmungsrechte ausüben kann.<br />

Der Gesetzgeber sieht in diesem Bereich, der Arbeitnehmerinteressen intensiv berührt,<br />

eine recht umfassende Mitbestimmung mit einigen schwachen, aber auch echten<br />

Mitbestimmungsrechten vor. Ein echtes Mitbestimmungsrecht bedeutet, dass eine<br />

Einigung in der betreffenden Sache bzw. die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich<br />

ist; im Fall der Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle 61 oder letztlich ein Arbeitsgericht.<br />

Eine einseitige Einführung eines LES mit dem strittigen Inhalt durch den Arbeitgeber<br />

ist in Fällen der Nichteinigung unwirksam und muss ggf. rückgängig gemacht<br />

werden.<br />

58 Vgl. BUNDESMINSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT, Verzeichnis der für allgemeinverbindlich<br />

erklärten Tarifverträge, Stand 1. April 2004, Download von www.bmwa.bund.de im April<br />

2004<br />

59 Vgl. BUNDESMINSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT, Verzeichnis der für allgemeinverbindlich<br />

erklärten Tarifverträge, Stand 1. April 2004, Download von www.bmwa.bund.de im April<br />

2004, S. 21<br />

60 Vgl. BREISIG, Entgelt nach Leistung und Erfolg, 2003, S. 330<br />

61 Vgl. REICHMANN, Entgeltflexibilisierung, 2002, S. 119

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