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<strong>Leistungsf</strong>örderndes Entgelt im Handwerksbetrieb Seite 60<br />
Entgelttarifverträge. 58 Leistungsorientiertes Entgelt ist derzeit nur in einigen wenigen für<br />
das Handwerk relevanten Tarifverträgen auch vorgesehen, so z. B. im Akkordtarifvertrag<br />
für das Fliesenlegerhandwerk. 59<br />
Eine vom Tarifvertrag abweichende Regelung ist auf betrieblicher oder einzelvertraglicher<br />
Ebene nur zulässig, wenn die Arbeitnehmer/-innen dadurch besser gestellt werden<br />
als der Tarifvertrag dies vorsieht (sogenanntes Günstigkeitsprinzip). 60 Daraus leitet<br />
sich ab, dass LES im Handwerk ganz überwiegend nur oberhalb der Grenzen eingesetzt<br />
werden können, die durch die tariflich vorgesehenen Festentgelte gebildet werden.<br />
� Mitbestimmungsregelungen<br />
In Betrieben mit regelmäßig mehr als 5 Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden.<br />
Wenn dies auch für Handwerksbetriebe eher untypisch ist, kann doch in größeren<br />
Betrieben auch ein Betriebsrat vorhanden sein, der im Zusammenhang mit der Einführung<br />
und der Gestaltung von LES spezifische Mitbestimmungsrechte ausüben kann.<br />
Der Gesetzgeber sieht in diesem Bereich, der Arbeitnehmerinteressen intensiv berührt,<br />
eine recht umfassende Mitbestimmung mit einigen schwachen, aber auch echten<br />
Mitbestimmungsrechten vor. Ein echtes Mitbestimmungsrecht bedeutet, dass eine<br />
Einigung in der betreffenden Sache bzw. die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich<br />
ist; im Fall der Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle 61 oder letztlich ein Arbeitsgericht.<br />
Eine einseitige Einführung eines LES mit dem strittigen Inhalt durch den Arbeitgeber<br />
ist in Fällen der Nichteinigung unwirksam und muss ggf. rückgängig gemacht<br />
werden.<br />
58 Vgl. BUNDESMINSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT, Verzeichnis der für allgemeinverbindlich<br />
erklärten Tarifverträge, Stand 1. April 2004, Download von www.bmwa.bund.de im April<br />
2004<br />
59 Vgl. BUNDESMINSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT, Verzeichnis der für allgemeinverbindlich<br />
erklärten Tarifverträge, Stand 1. April 2004, Download von www.bmwa.bund.de im April<br />
2004, S. 21<br />
60 Vgl. BREISIG, Entgelt nach Leistung und Erfolg, 2003, S. 330<br />
61 Vgl. REICHMANN, Entgeltflexibilisierung, 2002, S. 119