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<strong>Leistungsf</strong>örderndes Entgelt im Handwerksbetrieb Seite 42<br />
4.6 Sonstige Kriterien<br />
� Unternehmenserfolg<br />
Eine weitere Möglichkeit, das Leistungskriterium für ein LES zu definieren, besteht<br />
sicherlich in der unmittelbaren Heranziehung des Unternehmenserfolgs. Dies bezieht<br />
sich auf das „Basiskriterium“ der persönlichen Gewinnmaximierung, das nach gängiger<br />
Darstellung auch den Unternehmer motiviert 40 .<br />
In einigen gängigen Ratgebern zur Variabilisierung des Entgelts wird üblicherweise eine<br />
Aufteilung von 70 : 20 : 10 empfohlen: 41<br />
• 70 % des Entgelts sollen fest sein,<br />
• 20 % des Entgelts sollen Mitarbeiter/-innen über individuelle oder Teamleistungsprämien<br />
erzielen können und<br />
• 10 % des Entgelts sollen in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg gezahlt<br />
werden.<br />
Eine Beteiligung am Unternehmenserfolg ist über eine „echte“ Beteiligung am Unternehmen,<br />
etwa in Form einer stillen Teilhaberschaft 42 möglich, oder auch über Prämien,<br />
die in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn gezahlt werden, ohne dass die Mitarbeiter/-innen<br />
unmittelbar am Unternehmen beteiligt wären.<br />
Die unmittelbare Beteiligung am Unternehmenserfolg hat dabei als LES eine Reihe von<br />
Vorteilen, aber auch Nachteile, die aus der folgenden Tabelle hervorgehen:<br />
40 Die Motivationsstruktur des Unternehmers im Handwerk ist, wie Berater/Beraterinnen im Handwerk<br />
vermutlich bestätigen werden, um einiges komplexer. Sehr oft dürfte die Gewinnerzielung hier nicht<br />
das primäre Motiv sein; es geht eher um die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit (z. B. im Goldschmiedehandwerk,<br />
das viele Unternehmer nach den Angaben in Betriebsvergleichen aus betriebswirtschaftlicher<br />
Sicht eigentlich gar nicht betreiben dürften), um die Fortführung einer (Familien-)Tradition<br />
oder um die Existenzsicherung im Rahmen einer gegebenen Lebenssituation.<br />
41 Es stellt sich ganz massiv die Frage, ob diese in der Literatur beliebte und häufig wiedergegebene<br />
Empfehlung realistisch ist, d. h. ob sie im Rahmen der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
realisierbar ist (siehe dazu 7.), den Überlegungen der Betriebsinhaber/-innen gerecht wird (siehe<br />
dazu 5.) ist und den Mitarbeiterinteressen entspricht (siehe dazu 6.).<br />
42 In Wirtschaftsspiegel 2000, Nr. 12, S. 14, wird das Modell der stillen Beteiligung am Beispiel der 7<br />
Mitarbeiter zählenden IGP GmbH, Dülmen, beschrieben. Nach 18 Monaten Betriebszugehörigkeit<br />
kann ein Mitarbeiter auf eigenen Wunsch eine stille Beteiligung erwerben, durch Einsatz von privatem<br />
Vermögen oder aus Entgeltbestandteilen. Beim Erwerb erhalten Mitarbeiter einen Zuschuss<br />
vom Unternehmen. Die stillen Teilhaber sind dann nur am Gewinn, nicht jedoch an eventuellen<br />
Verlusten beteiligt. Allerdings erfolgen Auszahlungen im Rahmen dieses LES nur, wenn die Unternehmensrentabilität<br />
größer als 3 % ist.