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<strong>Leistungsf</strong>örderndes Entgelt im Handwerksbetrieb Seite 51<br />

Grundlage betriebswirtschaftlicher Controlling-Daten bzw. -kennzahlen 47 funktio-<br />

nieren, können somit ohne weiteres den Monat als Abrechnungszeitraum verwenden.<br />

Als Ausschüttungszeitraum spricht für den Monat auch, dass die Unsicherheit<br />

durch Schwankungen im Entgelt und mögliche Nachteile durch unterschiedliche<br />

Besteuerung auf diese Weise geringer ausfallen.<br />

• Problematisch sind Situationen, in denen die Ermittlung von Messwerten bei<br />

Leistungskriterien auf Monatsbasis nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Z. B.<br />

kann je nach Struktur der in einem Monat abzuwickelnden Aufträge die monatliche<br />

Ermittlung von Kundenzufriedenheitswerten nicht sinnvoll sein. In diesem Fall<br />

empfiehlt sich eine Ermittlung der entsprechenden Werte über längere Zeiträume,<br />

also Quartale. Halbjahre oder auch Jahre, und eine entsprechende monatliche<br />

Ausschüttung der leistungsfördernden Entgeltbestandteile, die auf die folgenden<br />

Monate verteilt geschieht. Wo immer möglich und sinnvoll, empfiehlt sich trotzdem<br />

eine Erhebung der aktuellen Werte/Trends bei den entscheidenden Zielgrößen<br />

und eine Kommunikation der entsprechenden Daten im Rahmen der Mitarbeiterführung.<br />

Die Tatsachen, dass es ein neues LES gibt und dass solche Daten nun<br />

systematisch erhoben werden, führt manchmal schon zu einer intensiven Diskussion<br />

im Betrieb, deren Ergebnis unter günstigen Umständen schon zu Resultatsverbesserungen<br />

führen kann.<br />

• Schließlich gibt es – dies insbesondere im Baubereich im weiteren Sinne – Situationen,<br />

in denen die Erhebung von LES-Kriterien wie Produktivität, Wirtschaftlichkeit,<br />

Qualität oder sogar Kundenzufriedenheit nur vorläufig durchgeführt werden<br />

kann, weil in manchen Fällen Mängel von den Kunden erst nach längerer Zeit<br />

reklamiert werden. Dies führt dann möglicherweise zu einer revidierten Betrachtung<br />

der Produktivität (aufgrund erforderlicher Nacharbeit), zu einer geringeren<br />

Wirtschaftlichkeit (wegen zusätzlicher Kosten durch die Nacharbeit oder zusätzlichen<br />

Materialeinsatz), zu schlechteren Qualitätswerten etc. Im Rahmen des LES<br />

kann man den Mitarbeitern/-innen jedoch nicht einmal gewährte leistungsfördernde<br />

Entgeltbestandteile „wieder wegnehmen“, indem man in folgenden<br />

Monaten z. B. das Festentgelt kürzt – dies ist rechtlich nicht möglich. Aber auch<br />

das „Wegnehmen“ aktuell verdienter leistungsabhängiger Entgeltbestandteile<br />

47 Auf Ausführungen zum Controlling bzw. zu betriebswirtschaftlichen Auswertungen o. ä. wird im<br />

Rahmen dieses spezifischen Leitfadens verzichtet; es gibt zu diesem Thema zahlreiche einschlägige<br />

Veröffentlichungen, auch in spezifischer Aufbereitung für Handwerksbetriebe. Zu personalwirtschaftlich<br />

relevanten Kennzahlen vgl. vielleicht auch SCHULTE, Personal-Controlling, 2002.

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