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Altstadt-Wernigerode - Volksstimme

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Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept <strong>Altstadt</strong>-<strong>Wernigerode</strong><br />

1.5 Sanierungsziele und Satzungen<br />

Städtebauliche Rahmenplanung (1997 / 2001)<br />

Erklärtes Sanierungsziel ist es, die stadtbildprägende und kulturhistorisch<br />

bedeutsame Bausubstanz zu erhalten und die historische Innenstadt als<br />

attraktiven Wohnstandort zu sichern. Neben der baulichen Erhaltung, der<br />

Um- und Neugestaltung der Bausubstanz war 1997 / 2001 noch die Neuordnung<br />

der technischen Infrastruktur ein weiterer Schwerpunkt. Besonders die<br />

überwiegend aus den 1930er Jahren stammenden Straßenbeläge galt es zu<br />

erneuern und die öffentlichen Plätze und Platzräume attraktiver zu gestalten.<br />

Dies wurde inzwischen weitgehend umgesetzt.<br />

Die 1997 bzw. 2001 in der städtebaulichen Rahmenplanung formulierten<br />

allgemeinen Sanierungsziele haben im Ergebnis der Untersuchungen<br />

im Kern auch heute noch Bestand:<br />

� Die <strong>Altstadt</strong> ist als Flächendenkmal zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />

Voraussetzungen sind zu schaffen, um die Funktion der <strong>Altstadt</strong> als regionales<br />

Zentrum zu erfüllen.<br />

� Die gewachsene Nutzungsmischung ist zu wahren. Die Bedingungen<br />

für das Wohnen, den Handel und das Gewerbe sind zu verbessern,<br />

Gemengelagen zu entflechten und Konfliktnutzungen zu verlagern. Anlagen<br />

für Kunst und Kultur sind zu erhalten und zu entwickeln, Ausstattungen<br />

für den Tourismus zu fördern.<br />

� Nahezu die gesamte Bausubstanz ist Instand zusetzen und zu modernisiere.<br />

Baulücken sind zu schließen. In stark überbauten Bereichen<br />

sind Belichtung und Belüftung zu verbessern. 18<br />

� Die stadttechnische Ver- und Entsorgung soll ökologisch umgebaut und<br />

die Wärmeversorgung dem Technikstand angepasst werden. Straßen-<br />

und ruhender Verkehr sind unter Einbindung des ÖPNV neu zu ordnen.<br />

Der <strong>Altstadt</strong>kern soll flächenhaft verkehrsberuhigt werden. 19<br />

� Öffentliche Grünflächen sind in das Nutzungsgefüge einzubinden. Die<br />

Ausstattung mit Kinderspielplätzen zu verbessern.<br />

Erhaltungssatzung (1991/2001)<br />

Die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB wurde am 13. 06. 1991 erstmals<br />

durch den Stadtrat beschlossen und zuletzt am 10. 05. 2001 geändert. Das<br />

Erhaltungsgebiet umfasst neben der Alt- und Neustadt sowie Nöschenrode<br />

auch den Bereich um das Schloss inklusive Teilen des Lustgartens. Die<br />

genaue Abgrenzung kann der folgenden Abbildung entnommen werden. Die<br />

Erhaltungssatzung begründet eine erweiterte Genehmigungspflicht gemäß §<br />

172 Abs. 1 BauGB für Rückbau, Errichtung und Änderungen sowie Nutzungsänderungen<br />

von baulichen Anlagen im Erhaltungsgebiet.<br />

Sanierungsgebietssatzung (1993)<br />

Am 31.03.1993 erfolgte der Beschluss gemäß § 136 BauGB u.f. zur förmlichen<br />

Festlegung des ca. 110 ha großen Sanierungsgebietes unter Anwendung<br />

der besonderen Verfahrensvorschriften der §§ 152-156 BauGB.<br />

18 Dieses Ziel der Rahmenplanung wurde inzwischen weitgehend erreicht. Jedoch ist es für<br />

einzelne besonders große, seit Jahren leerstehende Gebäude sowie einzelne Baulücken<br />

nach wie vor aktuell.<br />

19 Auch dieses Ziel der Rahmenplanung ist inzwischen weitgehend erreicht, die Sanierung<br />

einzelner Straßenzüge bleibt jedoch ebenso aktuell wie ergänzende Maßnahmen zu den<br />

Stellplätzen.<br />

StadtBüro Hunger, Stadtforschung und –entwicklung GmbH 22

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