Altstadt-Wernigerode - Volksstimme
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Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept <strong>Altstadt</strong>-<strong>Wernigerode</strong><br />
1.5 Sanierungsziele und Satzungen<br />
Städtebauliche Rahmenplanung (1997 / 2001)<br />
Erklärtes Sanierungsziel ist es, die stadtbildprägende und kulturhistorisch<br />
bedeutsame Bausubstanz zu erhalten und die historische Innenstadt als<br />
attraktiven Wohnstandort zu sichern. Neben der baulichen Erhaltung, der<br />
Um- und Neugestaltung der Bausubstanz war 1997 / 2001 noch die Neuordnung<br />
der technischen Infrastruktur ein weiterer Schwerpunkt. Besonders die<br />
überwiegend aus den 1930er Jahren stammenden Straßenbeläge galt es zu<br />
erneuern und die öffentlichen Plätze und Platzräume attraktiver zu gestalten.<br />
Dies wurde inzwischen weitgehend umgesetzt.<br />
Die 1997 bzw. 2001 in der städtebaulichen Rahmenplanung formulierten<br />
allgemeinen Sanierungsziele haben im Ergebnis der Untersuchungen<br />
im Kern auch heute noch Bestand:<br />
� Die <strong>Altstadt</strong> ist als Flächendenkmal zu erhalten und weiterzuentwickeln.<br />
Voraussetzungen sind zu schaffen, um die Funktion der <strong>Altstadt</strong> als regionales<br />
Zentrum zu erfüllen.<br />
� Die gewachsene Nutzungsmischung ist zu wahren. Die Bedingungen<br />
für das Wohnen, den Handel und das Gewerbe sind zu verbessern,<br />
Gemengelagen zu entflechten und Konfliktnutzungen zu verlagern. Anlagen<br />
für Kunst und Kultur sind zu erhalten und zu entwickeln, Ausstattungen<br />
für den Tourismus zu fördern.<br />
� Nahezu die gesamte Bausubstanz ist Instand zusetzen und zu modernisiere.<br />
Baulücken sind zu schließen. In stark überbauten Bereichen<br />
sind Belichtung und Belüftung zu verbessern. 18<br />
� Die stadttechnische Ver- und Entsorgung soll ökologisch umgebaut und<br />
die Wärmeversorgung dem Technikstand angepasst werden. Straßen-<br />
und ruhender Verkehr sind unter Einbindung des ÖPNV neu zu ordnen.<br />
Der <strong>Altstadt</strong>kern soll flächenhaft verkehrsberuhigt werden. 19<br />
� Öffentliche Grünflächen sind in das Nutzungsgefüge einzubinden. Die<br />
Ausstattung mit Kinderspielplätzen zu verbessern.<br />
Erhaltungssatzung (1991/2001)<br />
Die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB wurde am 13. 06. 1991 erstmals<br />
durch den Stadtrat beschlossen und zuletzt am 10. 05. 2001 geändert. Das<br />
Erhaltungsgebiet umfasst neben der Alt- und Neustadt sowie Nöschenrode<br />
auch den Bereich um das Schloss inklusive Teilen des Lustgartens. Die<br />
genaue Abgrenzung kann der folgenden Abbildung entnommen werden. Die<br />
Erhaltungssatzung begründet eine erweiterte Genehmigungspflicht gemäß §<br />
172 Abs. 1 BauGB für Rückbau, Errichtung und Änderungen sowie Nutzungsänderungen<br />
von baulichen Anlagen im Erhaltungsgebiet.<br />
Sanierungsgebietssatzung (1993)<br />
Am 31.03.1993 erfolgte der Beschluss gemäß § 136 BauGB u.f. zur förmlichen<br />
Festlegung des ca. 110 ha großen Sanierungsgebietes unter Anwendung<br />
der besonderen Verfahrensvorschriften der §§ 152-156 BauGB.<br />
18 Dieses Ziel der Rahmenplanung wurde inzwischen weitgehend erreicht. Jedoch ist es für<br />
einzelne besonders große, seit Jahren leerstehende Gebäude sowie einzelne Baulücken<br />
nach wie vor aktuell.<br />
19 Auch dieses Ziel der Rahmenplanung ist inzwischen weitgehend erreicht, die Sanierung<br />
einzelner Straßenzüge bleibt jedoch ebenso aktuell wie ergänzende Maßnahmen zu den<br />
Stellplätzen.<br />
StadtBüro Hunger, Stadtforschung und –entwicklung GmbH 22