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Altstadt-Wernigerode - Volksstimme

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Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept <strong>Altstadt</strong>-<strong>Wernigerode</strong><br />

<strong>Altstadt</strong>satzung (1991/2001)<br />

Die <strong>Altstadt</strong>satzung zur Gestaltung baulicher Anlagen wurde 1991 vom<br />

Stadtrat beschlossen und 2001 ebenfalls durch Stadtratsbeschluss geändert.<br />

Die Satzung regelt eine grundsätzliche Genehmigungspflicht von baulichen<br />

Maßnahmen im Geltungsbereich durch die Stadt. Sie definiert in verschiedenen<br />

Kategorien Maßgaben zur Gestaltung der Gebäude:<br />

� Jedes Gebäude ist als ein individuelles Bauwerk und eine in sich gestaltete<br />

Einheit auszubilden, das sich in das historisch gewachsene Gesamtbild<br />

einfügt.<br />

� Bauteile von wissenschaftlicher, handwerklicher, künstlerischer oder<br />

heimatgeschichtlicher Bedeutung sind an ihrem Standort zu erhalten<br />

und zu pflegen.<br />

� Die kleinteilige, überwiegend traufständige Dachlandschaft soll erhalten<br />

bleiben und Gauben sich in den Bestand integrieren. Antennen und ähnliche<br />

Einrichtungen sollen dabei vermieden bzw. minimiert werden. Auch<br />

Sonnenkollektoren u.ä. sind auf Dächern, wenn sie von öffentlichen Flächen<br />

aus einsehbar sind unzulässig.<br />

� Es sind ortsübliche Baumaterialien zu verwenden. Das Fachwerk ist<br />

deutlich durch die Farbwahl herauszuarbeiten – Putzflächen hell, Fachwerk<br />

dunkel bzw. in historisch nachgewiesenen Farbgebungen. Fachwerk<br />

ist sichtbar zu erhalten (keine Verkleidung).<br />

� Fenster und Türen müssen sich in ihrer Ausführung in die Gesamtgestaltung<br />

des Hauses einfügen und an historischen Vorbildern orientieren.<br />

Fenster müssen stehende rechteckige Formate aufweisen und aus<br />

Holz sein.<br />

� Bäume und Gehölze sollen Architekturformen und ortsbildprägende<br />

Straßen- und Platzräume nicht beeinträchtigen oder verdecken. Es sollen<br />

bevorzugt heimische Laubbäume und -sträucher verwendet werden,<br />

in öffentlichen Bereichen zwingend.<br />

In allen Bereichen sind erheblich konkretere Details festlegt als in dieser<br />

Zusammenfassung aufgeführt werden konnten.<br />

Werbeanlagensatzung (1997/2001)<br />

Die Werbeanlagensatzung wurde erstmals 1991 durch den Stadtrat beschlossen<br />

und am 25. September 1997 sowie zuletzt am 21. Juni 2001 geändert.<br />

Der Geltungsbereich ist enger auf die historischen Bereiche in Alt-<br />

und Neustadt sowie Nöschenrode beschränkt als bei der Sanierungs- und<br />

Erhaltungssatzung.<br />

Die Werbeanlagensatzung schreibt in zahlreichen Details eine grundsätzlich<br />

sehr dezente und sich in das historische Stadtbild einfügende Gestaltung<br />

von Werbeanlagen jeglicher Art vor. Warenautomaten werden dabei ganz<br />

ausgeschlossen, Werbung ist nur an der Stätte der Herstellung zulässig und<br />

Hinweisschilder sind nur innerhalb des städtischen Leitsystems erlaubt. Für<br />

die Gestaltung der Anlagen werden Höchstmaße für Schilder, Schriftgrößen,<br />

Bautiefen und weitere Details festgelegt. Grundsätzlich bleibt es aber möglich,<br />

dass Betriebe eine Werbung auf der Grundlage dieser Satzung anbringen.<br />

Die heute erlebbaren Gestaltqualitäten der erfolgten Sanierungen können zu<br />

großen Teilen auf die Satzungen zurückgeführt werden, die gekoppelt mit<br />

einer intensiven Beratung und Begleitung eine hohe Wirksamkeit entfaltet.<br />

Mit der Bekanntmachung des Stadtratsbeschlusses am 18.12.2010 im<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Wernigerode</strong> wurden die <strong>Altstadt</strong>satzung und die Werbeanlagensatzung<br />

um weitere 5 Jahre entsprechend der Bauordnung des<br />

Landes Sachsen-Anhalt verlängert.<br />

StadtBüro Hunger, Stadtforschung und –entwicklung GmbH 23

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