Altstadt-Wernigerode - Volksstimme
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Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept <strong>Altstadt</strong>-<strong>Wernigerode</strong><br />
<strong>Altstadt</strong>satzung (1991/2001)<br />
Die <strong>Altstadt</strong>satzung zur Gestaltung baulicher Anlagen wurde 1991 vom<br />
Stadtrat beschlossen und 2001 ebenfalls durch Stadtratsbeschluss geändert.<br />
Die Satzung regelt eine grundsätzliche Genehmigungspflicht von baulichen<br />
Maßnahmen im Geltungsbereich durch die Stadt. Sie definiert in verschiedenen<br />
Kategorien Maßgaben zur Gestaltung der Gebäude:<br />
� Jedes Gebäude ist als ein individuelles Bauwerk und eine in sich gestaltete<br />
Einheit auszubilden, das sich in das historisch gewachsene Gesamtbild<br />
einfügt.<br />
� Bauteile von wissenschaftlicher, handwerklicher, künstlerischer oder<br />
heimatgeschichtlicher Bedeutung sind an ihrem Standort zu erhalten<br />
und zu pflegen.<br />
� Die kleinteilige, überwiegend traufständige Dachlandschaft soll erhalten<br />
bleiben und Gauben sich in den Bestand integrieren. Antennen und ähnliche<br />
Einrichtungen sollen dabei vermieden bzw. minimiert werden. Auch<br />
Sonnenkollektoren u.ä. sind auf Dächern, wenn sie von öffentlichen Flächen<br />
aus einsehbar sind unzulässig.<br />
� Es sind ortsübliche Baumaterialien zu verwenden. Das Fachwerk ist<br />
deutlich durch die Farbwahl herauszuarbeiten – Putzflächen hell, Fachwerk<br />
dunkel bzw. in historisch nachgewiesenen Farbgebungen. Fachwerk<br />
ist sichtbar zu erhalten (keine Verkleidung).<br />
� Fenster und Türen müssen sich in ihrer Ausführung in die Gesamtgestaltung<br />
des Hauses einfügen und an historischen Vorbildern orientieren.<br />
Fenster müssen stehende rechteckige Formate aufweisen und aus<br />
Holz sein.<br />
� Bäume und Gehölze sollen Architekturformen und ortsbildprägende<br />
Straßen- und Platzräume nicht beeinträchtigen oder verdecken. Es sollen<br />
bevorzugt heimische Laubbäume und -sträucher verwendet werden,<br />
in öffentlichen Bereichen zwingend.<br />
In allen Bereichen sind erheblich konkretere Details festlegt als in dieser<br />
Zusammenfassung aufgeführt werden konnten.<br />
Werbeanlagensatzung (1997/2001)<br />
Die Werbeanlagensatzung wurde erstmals 1991 durch den Stadtrat beschlossen<br />
und am 25. September 1997 sowie zuletzt am 21. Juni 2001 geändert.<br />
Der Geltungsbereich ist enger auf die historischen Bereiche in Alt-<br />
und Neustadt sowie Nöschenrode beschränkt als bei der Sanierungs- und<br />
Erhaltungssatzung.<br />
Die Werbeanlagensatzung schreibt in zahlreichen Details eine grundsätzlich<br />
sehr dezente und sich in das historische Stadtbild einfügende Gestaltung<br />
von Werbeanlagen jeglicher Art vor. Warenautomaten werden dabei ganz<br />
ausgeschlossen, Werbung ist nur an der Stätte der Herstellung zulässig und<br />
Hinweisschilder sind nur innerhalb des städtischen Leitsystems erlaubt. Für<br />
die Gestaltung der Anlagen werden Höchstmaße für Schilder, Schriftgrößen,<br />
Bautiefen und weitere Details festgelegt. Grundsätzlich bleibt es aber möglich,<br />
dass Betriebe eine Werbung auf der Grundlage dieser Satzung anbringen.<br />
Die heute erlebbaren Gestaltqualitäten der erfolgten Sanierungen können zu<br />
großen Teilen auf die Satzungen zurückgeführt werden, die gekoppelt mit<br />
einer intensiven Beratung und Begleitung eine hohe Wirksamkeit entfaltet.<br />
Mit der Bekanntmachung des Stadtratsbeschlusses am 18.12.2010 im<br />
Amtsblatt der Stadt <strong>Wernigerode</strong> wurden die <strong>Altstadt</strong>satzung und die Werbeanlagensatzung<br />
um weitere 5 Jahre entsprechend der Bauordnung des<br />
Landes Sachsen-Anhalt verlängert.<br />
StadtBüro Hunger, Stadtforschung und –entwicklung GmbH 23