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Altstadt-Wernigerode - Volksstimme

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Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept <strong>Altstadt</strong>-<strong>Wernigerode</strong><br />

�<br />

Städtebauliches Aufwertungskonzept<br />

Die bisherigen Aufwertungsstrategien der Stadtentwicklungsplanung für die<br />

<strong>Altstadt</strong> sowie der städtebaulichen Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet<br />

haben sich vom Grundsatz her als wirksam bestätigt. Sie werden im<br />

Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes zum städtebaulichen<br />

Aufwertungskonzept zusammengeführt, das sich auf das gesamte<br />

Sanierungs- und Erhaltungsgebiet bezieht und in der folgenden Plandarstellung<br />

verankert ist. Die konkreten Aufwertungsmaßnahmen sind in den folgenden<br />

sektoralen Handlungsfeldern dargestellt.<br />

Ziele<br />

� Die stadtbildprägenden öffentlichen Räume (Straßen, Gassen, Plätze)<br />

sollen weiter aufgewertet werden.<br />

� Die historische Quartiersrandbebauung in der <strong>Altstadt</strong> soll erhalten und<br />

weiter aufgewertet werden.<br />

� Baulücken in der historischen Quartiersrandbebauung sollen über Neubau<br />

geschlossen werden.<br />

� Brachen und untergenutzte Baupotenzialflächen sollen bedarfsorientiert<br />

einer Entwicklung zugeführt werden. Für Übergangsphasen bieten sich<br />

Zwischennutzungen an.<br />

� Nutzungszonierungen im Altbaubestand sowie konsequente Wohnumfeldaufwertungen<br />

sollen in den stark lärmbeeinträchtigten Wohnlagen<br />

verstärkt Anwendung finden.<br />

� Die Wohnumfeldqualitäten, unter Einschluss von verträglichen Lösungen<br />

für den ruhenden Verkehr sind in den Innenhöfen der <strong>Altstadt</strong>quartiere<br />

weiter zu verbessern.<br />

� Die Aufwertung des prägenden Stadtgrüns ist fortzuführen. Am westlichen<br />

<strong>Altstadt</strong>rand sollten neue öffentliche Grünanlagen entwickelt werden.<br />

� Die Schulstandorte inklusive der Schulsportanlagen und Freiflächen<br />

bedürfen einer umfangreichen Aufwertung.<br />

� Herausgehobene stadtbildprägende und denkmalgeschützte Bausubstanz<br />

- Marstall, Palmenhaus, Schloss und Kirchen – bedürfen erheblicher<br />

Sanierungen und sollten mit Priorität aufgewertet werden.<br />

Zur Sicherung der Fortsetzung einer qualitativ hochwertigen Sanierung in<br />

der <strong>Altstadt</strong> wurden die Gestaltungssatzung (<strong>Altstadt</strong>satzung), die Werbeanlagensatzung<br />

sowie die Stellplatzsatzung zum 15. März 2011 in ihrer<br />

Rechtswirksamkeit erneuert. Gemäß Landesrecht bedarf es aller fünf Jahre<br />

einer Erneuerung der Satzungsbeschlüsse. Zur wirksamen Umsetzung der<br />

Satzungsziele sind weiterhin ausreichende Ressourcen zur Beratung der<br />

Bauherren und Maßnahmenbegleitung vorzuhalten.<br />

StadtBüro Hunger, Stadtforschung und –entwicklung GmbH 51

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