Geschäftsbericht 2011 - VPV
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106 ·<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG<br />
nettoein Sammelpostengebildet worden, der jährlich mit einem Fünftel gewinnmindernd<br />
aufzulösen ist. Vorrätewerden mit den Anschaffungskostenbewertet.<br />
Der Posten „AndereVermögensgegenstände“, der den Mehrbestand der Kapitalanlagen<br />
für Rechnung und Risikovon Inhabern vonLebensversicherungen enthält,<br />
istzuAnschaffungskosten bilanziert.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Passiva<br />
Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.<br />
Disagiobeträge werden über die aktiveRechnungsabgrenzung auf die Mindestlaufzeit<br />
(Festzinsperiode) verteilt.<br />
Die Beitragsüberträge sind für jede Versicherung unter Berücksichtigung des genauen<br />
Beginntermins der Versicherung einzeln berechnet.<br />
Die Deckungsrückstellung für das selbstabgeschlossene Versicherungsgeschäft, die<br />
Ansprüche für geleistete,rechnungsmäßig gedeckte Abschlusskostenund der Fonds<br />
für Schlussüberschussanteileinnerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
sind für den Altbestand nach den vonder Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplänen<br />
berechnet. Beim Neubestand erfolgt die Berechnung nach den anerkannten<br />
Regeln der Versicherungsmathematik. Die Deckungsrückstellungen sind für den<br />
gesamten Bestand –mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherungen –nach der<br />
prospektiven Methode und mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten<br />
berechnet. Einmalige Abschlusskostensind nach dem Zillmerverfahren in den einzelnen<br />
Deckungsrückstellungen nur insoweit verrechnet, als sich dadurch keine negativen<br />
Werteergeben bzw.die in §169 Abs. 3und 5VVG genannten Rückkaufswertenicht<br />
unterschritten werden.<br />
AlleLeistungen der Versicherungsverträge sind dem Grundsatz der Vorsicht<br />
entsprechend berücksichtigt. Diese Leistungen umfassen dabei auch garantierte<br />
Rückkaufswerte, beitragsfreie Versicherungsleistungen sowie Erhöhungen der<br />
Versicherungsleistungen durch Überschussanteile, auf die die Versicherungsnehmer<br />
bereits einen Anspruch haben (ausgenommen verzinslich angesammelte<br />
Überschussanteile).<br />
Die technische Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Jahreist in der<br />
Deckungsrückstellung enthalten.<br />
Die Deckungsrückstellung bei der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung<br />
(<strong>VPV</strong> Invest-Plus, <strong>VPV</strong> Sorglos-Renteund <strong>VPV</strong> Power-Produkte) istfür jeden einzelnen<br />
Vertrag nach der retrospektiven Methode ermittelt. Sie entspricht dem Zeitwert der<br />
zum Bilanzstichtag auf die Versicherungen entfallenden Fondsanteile.<br />
Bei der <strong>VPV</strong> Invest-Plus, der <strong>VPV</strong> Zulagen-Rente, der <strong>VPV</strong> Sorglos-Renteund den<br />
<strong>VPV</strong> Power-Produkten handelt es sich um ungezillmerteTarife.<br />
Aufgrund der Anpassung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) im März <strong>2011</strong><br />
wirdabdem Geschäftsjahr <strong>2011</strong> eine Zinszusatzreservegestellt, um dem Kapitalmarktzinsrisikozubegegnen.<br />
Der verwendeteReferenzzins wirdgemäß §5Abs. 3DeckRV<br />
ermittelt und beträgt für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> 3,92 %. Dieser Zins wirdmit dem<br />
höchsteninden nächsten15Jahren für einen Vertrag maßgeblichen Rechnungszins<br />
verglichen. Istder Referenzzins kleiner als der höchste maßgebliche Rechnungszins,<br />
wirdder einzelvertraglichen Berechnung der Deckungsrückstellung für den Zeitraum<br />
der nächsten15Jahrejeweils das Minimum aus dem für das jeweilige Jahr maßgeblichen<br />
Rechnungszins und dem Referenzzins zugrunde gelegt.