Geschäftsbericht 2011 - VPV
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68 ·<strong>VPV</strong> Holding AG<br />
Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands<br />
(§ 285 Satz 1Nr. 9a)und b) HGB)<br />
An den Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr Vergütungen in Höhe von13.566,00 EUR<br />
geleistet.<br />
Die Vergütung des Vorstands bei der <strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG(Vorjahr: Vereinigte<br />
Postversicherung VVaG) gilt zugleich als Entgelt für die Tätigkeit bei der <strong>VPV</strong> Holding<br />
AG.Für das Jahr <strong>2011</strong> hat die <strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AGgemäß dem Kostenumlagevertrag<br />
vom27.12.<strong>2011</strong> hierfür unserer Gesellschaft 30.034,80 EUR weiterbelastet.<br />
An frühere Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene wurden Pensionszahlungen<br />
und Übergangsgelder in Höhe von 866.473,15 EUR geleistet. Die<br />
Rückstellungen für Anwartschaften und laufende Renten für diesen Personenkreis<br />
betragen 8.000.600,74 EUR. Aufgrund der Inanspruchnahme der Übergangsvorschrift<br />
nach Artikel 67 Abs. 1Satz 1EGHGB werden Rückstellungen in Höhe von<br />
3.116.332,26 EUR nicht ausgewiesen.<br />
Vorschüsse und KrediteanMitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands<br />
(§ 285 Satz 1Nr. 9c)HGB)<br />
Es bestanden am 31.12.<strong>2011</strong> keine Forderungen aus Vorschüssen und Krediten an<br />
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands.<br />
Zum 31.12.<strong>2011</strong> bestehen keine Darlehen an ehemalige Vorstandsmitglieder.<br />
Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands<br />
(§ 285 Satz 1Nr. 10 HGB)<br />
Die Besetzung der Gesellschaftsorgane Aufsichtsrat und Vorstand istauf der Seite51<br />
aufgeführt.<br />
Konzernabschluss<br />
(§ 285 Satz 1Nr. 14 HGB)<br />
Das gezeichnete Kapital der <strong>VPV</strong> Holding AG befindet sich vollständig im Besitz der<br />
Vereinigten Postversicherung VVaG, Stuttgart. Diese erstellt einen gemäß §291 HGB<br />
befreienden Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss<br />
wird imelektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
Gesamthonorar des Abschlussprüfers<br />
(§ 285 Satz 1Nr. 17 HGB)<br />
Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind im Anhang des Konzernabschlusses<br />
<strong>2011</strong> der Vereinigten Postversicherung VVaG ausgewiesen.