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Geschäftsbericht 2011 - VPV

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68 ·<strong>VPV</strong> Holding AG<br />

Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands<br />

(§ 285 Satz 1Nr. 9a)und b) HGB)<br />

An den Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr Vergütungen in Höhe von13.566,00 EUR<br />

geleistet.<br />

Die Vergütung des Vorstands bei der <strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG(Vorjahr: Vereinigte<br />

Postversicherung VVaG) gilt zugleich als Entgelt für die Tätigkeit bei der <strong>VPV</strong> Holding<br />

AG.Für das Jahr <strong>2011</strong> hat die <strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AGgemäß dem Kostenumlagevertrag<br />

vom27.12.<strong>2011</strong> hierfür unserer Gesellschaft 30.034,80 EUR weiterbelastet.<br />

An frühere Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene wurden Pensionszahlungen<br />

und Übergangsgelder in Höhe von 866.473,15 EUR geleistet. Die<br />

Rückstellungen für Anwartschaften und laufende Renten für diesen Personenkreis<br />

betragen 8.000.600,74 EUR. Aufgrund der Inanspruchnahme der Übergangsvorschrift<br />

nach Artikel 67 Abs. 1Satz 1EGHGB werden Rückstellungen in Höhe von<br />

3.116.332,26 EUR nicht ausgewiesen.<br />

Vorschüsse und KrediteanMitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands<br />

(§ 285 Satz 1Nr. 9c)HGB)<br />

Es bestanden am 31.12.<strong>2011</strong> keine Forderungen aus Vorschüssen und Krediten an<br />

Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands.<br />

Zum 31.12.<strong>2011</strong> bestehen keine Darlehen an ehemalige Vorstandsmitglieder.<br />

Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands<br />

(§ 285 Satz 1Nr. 10 HGB)<br />

Die Besetzung der Gesellschaftsorgane Aufsichtsrat und Vorstand istauf der Seite51<br />

aufgeführt.<br />

Konzernabschluss<br />

(§ 285 Satz 1Nr. 14 HGB)<br />

Das gezeichnete Kapital der <strong>VPV</strong> Holding AG befindet sich vollständig im Besitz der<br />

Vereinigten Postversicherung VVaG, Stuttgart. Diese erstellt einen gemäß §291 HGB<br />

befreienden Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss<br />

wird imelektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Gesamthonorar des Abschlussprüfers<br />

(§ 285 Satz 1Nr. 17 HGB)<br />

Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind im Anhang des Konzernabschlusses<br />

<strong>2011</strong> der Vereinigten Postversicherung VVaG ausgewiesen.

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