Geschäftsbericht 2011 - VPV
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(2): DieAnteile der Überschussguthaben, die aus den im Jahre1988 umgebuchten<br />
Anwartschaftsbarwerten für Versicherungen mit Ablauf der tariflichen Beitragszahlungsdauer<br />
bis spätestens 31.12.1994 erwachsen sind, werden bei der Schlussüberschussbeteiligung<br />
berücksichtigt.<br />
(3): Bei den Tarifen K1, K2 und K1ST Zugang bis 30.9.1980, bei Tarif K2V Zugang bis<br />
31.12.1985.<br />
(4): Zu Beginn des Versicherungsjahres, Zins-, Risiko- und Zusatzüberschussanteil<br />
frühestens ein Jahr nach Beginn der Versicherung.<br />
(5): 61,75 ‰der Versicherungssumme bei Versicherungen mit Zugang bis 31.12.1967<br />
bei männlichen versicherten Personen und 32,25 ‰der Versicherungssumme bei<br />
Versicherungen mit Zugang ab 1.1.1968 bei männlichen versicherten Personen.<br />
(6): 72,55 ‰der Versicherungssumme bei Versicherungen mit Zugang bis 31.12.1967<br />
bei weiblichen versicherten Personen und 43,05 ‰der Versicherungssumme bei<br />
Versicherungen mit Zugang ab 1.1.1968 bei weiblichen versicherten Personen.<br />
(7): Bei tariflich beitragsfrei gestellten Versicherungen wirddieser Satz in<br />
Abhängigkeit vomBeitragsfreistellungsdatum gekürzt.<br />
(8): Sofern vereinbart, wirddieser Überschussanteil mit den Beiträgen verrechnet<br />
(ausgenommen vermögenswirksame Versicherungen).<br />
(9): In ‰der überschussberechtigten Versicherungssumme.<br />
(10): Bei den Tarifen V2, V3, A2 und A3 in ‰der überschussberechtigten<br />
Erlebensfallsumme, bei den übrigen Tarifen in ‰der überschussberechtigten<br />
Versicherungssumme.<br />
(11): Nicht bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag.<br />
(12): Die zugewiesenen Überschussanteilewerden verzinslich angesammelt.<br />
(13): Zu Beginn des Versicherungsjahres, erstmalig zu Beginn des 4. Versicherungsjahres.<br />
(14): In %des Risikobeitrags.<br />
(15): In ‰der Risikosumme.<br />
(16): Beitragspflichtigen und tariflich beitragsfreien Versicherungen wirdbei Fälligkeit<br />
eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Abhängigkeit vomvollendeten<br />
Lebensalter gewährt: 90 ‰der Versicherungssumme bis 71 Lebensjahre, 100 ‰der<br />
Versicherungssumme von72bis 79 Lebensjahre, 110 ‰der Versicherungssumme ab<br />
80 Lebensjahre.<br />
(17): In ‰der Versicherungssumme bei Ablauf im Jahr 2012. Bei Fälligkeit einer<br />
Versicherung durch Todvor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, durch Heirat oder bei<br />
Rückkauf wirdeine reduzierteMindestbeteiligung erbracht.<br />
(18): Bei Verträgen mit dynamischer Anpassung vonBeitrag und Leistung wirdder<br />
Schlussüberschussunter Berücksichtigung des Zugangsjahres einer jeden<br />
Anpassung ermittelt.<br />
(19): Bei Verträgen mit dynamischer Anpassung vonBeitrag und Leistung wirddie<br />
Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven unter Berücksichtigung des<br />
Zugangsjahres einer jeden Anpassung ermittelt.<br />
WeitereAngaben zum Anhang<br />
Anlage 4<br />
<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG ·139