03.10.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2011 - VPV

Geschäftsbericht 2011 - VPV

Geschäftsbericht 2011 - VPV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(2): DieAnteile der Überschussguthaben, die aus den im Jahre1988 umgebuchten<br />

Anwartschaftsbarwerten für Versicherungen mit Ablauf der tariflichen Beitragszahlungsdauer<br />

bis spätestens 31.12.1994 erwachsen sind, werden bei der Schlussüberschussbeteiligung<br />

berücksichtigt.<br />

(3): Bei den Tarifen K1, K2 und K1ST Zugang bis 30.9.1980, bei Tarif K2V Zugang bis<br />

31.12.1985.<br />

(4): Zu Beginn des Versicherungsjahres, Zins-, Risiko- und Zusatzüberschussanteil<br />

frühestens ein Jahr nach Beginn der Versicherung.<br />

(5): 61,75 ‰der Versicherungssumme bei Versicherungen mit Zugang bis 31.12.1967<br />

bei männlichen versicherten Personen und 32,25 ‰der Versicherungssumme bei<br />

Versicherungen mit Zugang ab 1.1.1968 bei männlichen versicherten Personen.<br />

(6): 72,55 ‰der Versicherungssumme bei Versicherungen mit Zugang bis 31.12.1967<br />

bei weiblichen versicherten Personen und 43,05 ‰der Versicherungssumme bei<br />

Versicherungen mit Zugang ab 1.1.1968 bei weiblichen versicherten Personen.<br />

(7): Bei tariflich beitragsfrei gestellten Versicherungen wirddieser Satz in<br />

Abhängigkeit vomBeitragsfreistellungsdatum gekürzt.<br />

(8): Sofern vereinbart, wirddieser Überschussanteil mit den Beiträgen verrechnet<br />

(ausgenommen vermögenswirksame Versicherungen).<br />

(9): In ‰der überschussberechtigten Versicherungssumme.<br />

(10): Bei den Tarifen V2, V3, A2 und A3 in ‰der überschussberechtigten<br />

Erlebensfallsumme, bei den übrigen Tarifen in ‰der überschussberechtigten<br />

Versicherungssumme.<br />

(11): Nicht bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag.<br />

(12): Die zugewiesenen Überschussanteilewerden verzinslich angesammelt.<br />

(13): Zu Beginn des Versicherungsjahres, erstmalig zu Beginn des 4. Versicherungsjahres.<br />

(14): In %des Risikobeitrags.<br />

(15): In ‰der Risikosumme.<br />

(16): Beitragspflichtigen und tariflich beitragsfreien Versicherungen wirdbei Fälligkeit<br />

eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Abhängigkeit vomvollendeten<br />

Lebensalter gewährt: 90 ‰der Versicherungssumme bis 71 Lebensjahre, 100 ‰der<br />

Versicherungssumme von72bis 79 Lebensjahre, 110 ‰der Versicherungssumme ab<br />

80 Lebensjahre.<br />

(17): In ‰der Versicherungssumme bei Ablauf im Jahr 2012. Bei Fälligkeit einer<br />

Versicherung durch Todvor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, durch Heirat oder bei<br />

Rückkauf wirdeine reduzierteMindestbeteiligung erbracht.<br />

(18): Bei Verträgen mit dynamischer Anpassung vonBeitrag und Leistung wirdder<br />

Schlussüberschussunter Berücksichtigung des Zugangsjahres einer jeden<br />

Anpassung ermittelt.<br />

(19): Bei Verträgen mit dynamischer Anpassung vonBeitrag und Leistung wirddie<br />

Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven unter Berücksichtigung des<br />

Zugangsjahres einer jeden Anpassung ermittelt.<br />

WeitereAngaben zum Anhang<br />

Anlage 4<br />

<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG ·139

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!