Geschäftsbericht 2011 - VPV
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244 ·Vereinigte Postversicherung VVaG Konzern<br />
fahren in den einzelnen Deckungsrückstellungen nur insoweit verrechnet, als sich<br />
dadurch keine negativen Werteergeben bzw.die in §169 Abs. 3und 5VVG genannten<br />
Rückkaufswerte nicht unterschritten werden.<br />
Alle Leistungen der Versicherungsverträge sind dem Grundsatz der Vorsicht<br />
entsprechend berücksichtigt. Diese Leistungen umfassen dabei auch garantierte<br />
Rückkaufswerte, beitragsfreie Versicherungsleistungen sowie Erhöhungen der<br />
Versicherungsleistungen durch Überschussanteile, auf die die Versicherungsnehmer<br />
bereits einen Anspruch haben (ausgenommen verzinslich angesammelte<br />
Überschussanteile).<br />
Die technische Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Jahre ist in der<br />
Deckungsrückstellung enthalten.<br />
Die Deckungsrückstellung bei der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung<br />
(<strong>VPV</strong> Invest-Plus, <strong>VPV</strong> Sorglos-Rente und <strong>VPV</strong> Power-Produkte) ist für jeden einzelnen<br />
Vertrag nach der retrospektiven Methode ermittelt. Sie entspricht dem Zeitwert<br />
der zum Bilanzstichtag auf die Versicherungen entfallenden Fondsanteile.<br />
Bei der <strong>VPV</strong> Invest-Plus, der <strong>VPV</strong> Zulagen-Rente, der <strong>VPV</strong> Sorglos-Rente und den<br />
<strong>VPV</strong> Power-Produkten handelt es sich um ungezillmerte Tarife.<br />
Aufgrund der Anpassung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) im März<br />
<strong>2011</strong> wird abdem Geschäftsjahr <strong>2011</strong> eine Zinszusatzreserve gestellt, um dem<br />
Kapitalmarktzinsrisiko zubegegnen. Der verwendete Referenzzins wird gemäß<br />
§5Abs. 3DeckRV ermittelt und beträgt für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> 3,92 %. Dieser<br />
Zins wirdmit dem höchsteninden nächsten15Jahren für einen Vertrag maßgeblichen<br />
Rechnungszins verglichen. Ist der Referenzzins kleiner als der höchste maßgebliche<br />
Rechnungszins, wird der einzelvertraglichen Berechnung der Deckungsrückstellung<br />
für den Zeitraum der nächsten 15Jahre jeweils das Minimum aus dem für das<br />
jeweilige Jahr maßgeblichen Rechnungszins und dem Referenzzins zugrunde gelegt.<br />
Der Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wird nach den<br />
Regelungen in den Rückversicherungsverträgen ermittelt.<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des Lebensversicherungsgeschäfts<br />
ist für die zum Bilanzstichtag eingetretenen und bis zum<br />
Bestandsfeststellungszeitpunkt bekannt gewordenen Fälleeinzelvertraglich ermittelt.<br />
Für diejenigen Fälle, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten, aber erst nach der<br />
Bestandsfeststellung bekannt geworden sind, ist eine pauschale Spätschadenrückstellung<br />
gebildet. Diese ergibt sich als Mittelwert aus den einzelvertraglich ermittelten<br />
Risikosummen der Spätschadenfälleder letzten drei Jahre. Ferner istfür Aufwendungen<br />
der Schadenregulierung noch ein pauschal nach den steuerlichen Richtlinien ermittelter<br />
Betrag im Rahmen dieser Position passiviert.<br />
Bei dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft der Lebensversicherung<br />
sind die versicherungstechnischen Rückstellungen nach den Angaben<br />
des Zedenten bilanziert. Die Anteile der Retrozessionäre andiesen Rückstellungen<br />
entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen. Die Bilanzierung erfolgt gemäß der<br />
Rückversicherungsabrechnung ein Jahr zeitversetzt.<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen<br />
Versicherungsgeschäfts inder Schaden- und Unfallversicherung ist<br />
nach dem voraussichtlichen Aufwand für jeden Einzelschaden gebildet.