Geschäftsbericht 2011 - VPV
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Der Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wirdnach den<br />
Regelungen in den Rückversicherungsverträgen ermittelt.<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelteVersicherungsfälleist für die zum<br />
Bilanzstichtag eingetretenen und bis zum Bestandsfeststellungszeitpunkt bekannt<br />
gewordenen Fälleeinzelvertraglich ermittelt. Für diejenigen Fälle, die bis zum<br />
Bilanzstichtag eingetreten, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt geworden<br />
sind, isteine pauschaleSpätschadenrückstellung gebildet. Diese ergibt sich als<br />
Mittelwert aus den einzelvertraglich ermittelten Risikosummen der Spätschadenfälle<br />
der letzten drei Jahre. Ferner istfür Aufwendungen der Schadenregulierung noch ein<br />
pauschal nach den steuerlichen Richtlinien ermittelter Betrag im Rahmen dieser<br />
Position passiviert.<br />
Bei dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft sind die versicherungstechnischenRückstellungen<br />
nach den Angaben des Zedenten bilanziert. Die<br />
Anteileder Retrozessionäreandiesen Rückstellungen entsprechen den vertraglichen<br />
Vereinbarungen. Die Bilanzierung erfolgt gemäß der Rückversicherungsabrechnung<br />
ein Jahr zeitversetzt.<br />
Der in der Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung<br />
für den Neu- und Altbestand zu reservierende Schlussüberschussanteilfonds<br />
wirdeinzelvertraglich für den Neubestand gemäß §28Abs. 7RechVersV mit<br />
einem Zinssatz von4,5 %ermittelt; die Höhe dieses Zinssatzes istunter Berücksichtigung<br />
vonTod und Storno festgelegt. Für den Altbestand istder Zinssatz in Höhe von<br />
4,0 %geschäftsplanmäßig festgelegt.<br />
Die Bewertung der nichtversicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt gemäß<br />
§253 Abs. 1HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen<br />
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit vonmehr als 1Jahr<br />
sind gemäß §253 Abs. 2HGB mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.<br />
Hieraus resultierende Zuführungs- bzw.Auflösungsbeträge werden in den sonstigen<br />
Aufwendungen bzw.sonstigen Erträgen ausgewiesen. Die Auflösungsbeträge des<br />
Vorjahres wurden dagegen mit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes<br />
(BilMoG) gemäß Artikel 67 Abs. 1und 3EGHGB unmittelbar in die Gewinnrücklagen<br />
eingestellt.<br />
Die Berechnung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt<br />
nach der Projected Unit Credit Methode (PUC) unter Verwendung der Richttafeln 2005 G<br />
vonProf. Dr.Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von5,14 %(Vorjahr: 5,15 %).<br />
Bei den arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen wurde ein Gehaltstrend von2,5 %p.a.<br />
und ein Rententrend von2,0 %p.a.für die Zeit ab Rentenbeginn bzw.von 2,5 %p.a.<br />
für Vorstandsmitglieder oder im Falleeiner wertgesicherten Rentezugrunde gelegt.<br />
Für Neueintritteab2004 istein Rententrend von1,0 %p.a.angesetzt. Die Fluktuation<br />
wurde für die allgemeine Belegschaft entsprechend den 2010 veröffentlichten,<br />
alters- und dienstzeitabhängigen Standard-Fluktuationswahrscheinlichkeiten von<br />
Prof.Dr. Klaus Heubeck berücksichtigt (Vorjahr: Altersabhängige Fluktuation von<br />
durchschnittlich 5,5 %).<br />
Bei den Pensionszusagenaus Entgeltumwandlung ohne Rückdeckungsversicherungsanspruch<br />
wurde ein Rententrend von1,0 %p.a.beachtet.<br />
Die Pensionszusagen aus Entgeltumwandlung, denen Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen<br />
gegenüberstehen, wurden mit dem Aktivwert der entsprechenden<br />
Rückdeckungsversicherung bewertet.<br />
Anhang<br />
<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG ·107