Geschäftsbericht 2011 - VPV
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Die versicherungsmathematische Berechnung der Renten-Deckungsrückstellung<br />
erfolgt unter Zugrundelegung der Basistafel DAV 2006 HUR mit Trend der Tafel<br />
DAV2004 R-B20. Der Rechnungszins istmit 2,25 %entsprechend dem Höchstzinssatz<br />
der Deckungsrückstellungsverordnung angesetzt.<br />
Für am Bilanzstichtag nicht bekannte Schadenfälle wird aufgrund der Erfahrungen<br />
der Vergangenheit eine Spätschadenrückstellung gebildet.<br />
Die Berechnung der Rückstellung für Schadenregulierungskosten erfolgt nach<br />
Maßgabe des Schreibens des Bundesministers der Finanzen vom 2.Februar 1973.<br />
Die von der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst<br />
abgeschlossenen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts abgesetzten Rückversicherungsanteile<br />
werden entsprechend den Rückversicherungsverträgen ermittelt.<br />
Der in der Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung<br />
für den Neu- und Altbestand zu reservierende Schlussüberschussanteilfonds<br />
wirdeinzelvertraglich für den Neubestand gemäß §28Abs. 7RechVersV mit einem<br />
Zinssatz von4,5 %ermittelt; die Höhe dieses Zinssatzes istunter Berücksichtigung von<br />
Todund Storno festgelegt. Für den Altbestand istder Zinssatz in Höhe von 4,0 %<br />
geschäftsplanmäßig festgelegt.<br />
Die Schwankungsrückstellung ist gemäß §341 hHGB in Verbindung mit<br />
§29RechVersV ermittelt.<br />
Die Stornorückstellung für das selbst abgeschlossene Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft<br />
ist inHöhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet. Das Bewertungsverfahren<br />
entspricht den tatsächlichen Stornierungen für Vorjahre.<br />
Die Bewertung der nichtversicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt gemäß<br />
§253 Abs. 1HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen<br />
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als<br />
1Jahr sind gemäß §253 Abs. 2HGB mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz<br />
abgezinst. Hieraus resultierende Zuführungs- bzw. Auflösungsbeträge werden in<br />
den sonstigen Aufwendungen bzw.sonstigen Erträgen ausgewiesen. Die Auflösungsbeträge<br />
des Vorjahres wurden dagegen mit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes<br />
(BilMoG) gemäß Artikel 67 Abs. 1und 3EGHGB unmittelbar in die<br />
Gewinnrücklagen eingestellt.<br />
Die Berechnung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie<br />
für Übergangsgelder ehemaliger Vorstandsmitglieder erfolgt nach der Projected<br />
Unit Credit Methode (PUC) unter Verwendung der Richttafeln 2005 Gvon Prof. Dr.<br />
Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 5,14 %(Vorjahr: 5,15 %).<br />
Bei den arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen wurde ein Gehaltstrend von<br />
2,5 %p.a.und ein Rententrend von 2,0 %p.a.für die Zeit ab Rentenbeginn bzw.<br />
von 2,5 %p.a.für Vorstandsmitglieder oder im Falle einer wertgesicherten Rente<br />
zugrunde gelegt. Für Neueintritte ab2004 ist ein Rententrend von 1,0 %p.a.angesetzt.<br />
Die Fluktuation wurde für die allgemeine Belegschaft entsprechend den<br />
2010 veröffentlichten, alters- und dienstzeitabhängigen Standard-Fluktuationswahrscheinlichkeiten<br />
von Prof. Dr. Klaus Heubeck berücksichtigt (Vorjahr: Altersabhängige<br />
Fluktuation von durchschnittlich 5,5 %).<br />
Für Übergangsgelder ehemaliger Vorstandsmitglieder wurde eine Anpassungsrate<br />
von 2,5 %p.a.angewendet.<br />
Konzernanhang<br />
Vereinigte Postversicherung VVaG Konzern · 245