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Geschäftsbericht 2011 - VPV

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246 ·Vereinigte Postversicherung VVaG Konzern<br />

Bei den Pensionszusagen aus Entgeltumwandlung ohne Rückdeckungsversicherungsanspruch<br />

wurde ein Rententrend von 1,0 %p.a.beachtet.<br />

Die Pensionszusagen aus Entgeltumwandlung, denen Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen<br />

gegenüberstehen, wurden mit dem Aktivwert der entsprechenden<br />

Rückdeckungsversicherung bewertet.<br />

Die Rückstellungen für Jubiläumsaufwendungen sind unter der Verwendung der<br />

Richttafeln 2005 Gvon Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 5,14 %<br />

(Vorjahr: 5,15 %) und einem Gehaltstrend von 2,5 %p.a.berechnet. Die Fluktuation<br />

wurde entsprechend den 2010 veröffentlichten, alters- und dienstzeitabhängigen<br />

Standard-Fluktuationswahrscheinlichkeiten vonProf. Dr.Klaus Heubeck berücksichtigt<br />

(Vorjahr: Altersabhängige Fluktuation von durchschnittlich 5,5 %).<br />

In der Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeit sind alle Mitarbeiter der Gesellschaft<br />

berücksichtigt, die bereits ein Altersteilzeitverhältnis vereinbart haben.<br />

Die Berechnungen erfolgen unter Anwendung der Richttafeln 2005 Gvon Prof. Dr.<br />

Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 5,14 %(Vorjahr: 5,15 %) und einem<br />

Gehaltstrend von 2,5 %p.a.<br />

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.<br />

Bilanzierung vonlatenten Steuern<br />

In den Einzelabschlüssen erfolgte eine Saldierung von aktiv und passiv latenten<br />

Steuern, die sich aus Bewertungsunterschieden zwischen den Handels- und<br />

Steuerbilanzansätzen ergeben haben. Das Wahlrecht nach §274 Abs. 1Satz 2HGB<br />

wurde jeweils so ausgeübt, dass keine aktiv latenten Steuern gebucht werden.<br />

Die umfangreichsten Abweichungen zwischen den handels- und steuerrechtlichen<br />

Wertansätzen ergaben sich bei den Bilanzpositionen Schadenrückstellungen,<br />

Pensionsrückstellungen und Finanzanlagen, die zu aktiv latenten Steuern führen,<br />

bzw.bei der Bilanzposition der Kapitalanlagen, die zu passiv latenten Steuern führen.<br />

In der Konzernbilanz wurden passive latente Steuern gemäß §306 Satz 1HGB<br />

gebildet, die ausschließlich aus Wertabweichungen bei den Investmentanteilen und<br />

Beteiligungen resultieren. Die Ermittlung und Bewertung ist unter den weiteren<br />

Angaben auf Seite 258 erläutert.<br />

Die passiv latenten Steuern sind gesondert unter der Position „J. Passive latente<br />

Steuern“ ausgewiesen.

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