Geschäftsbericht 2011 - VPV
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Forderungen sind mit den Nennbeträgen nach Abzug vonWertberichtigungen bilanziert.<br />
Bei Rückdeckungsversicherungen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen<br />
wurden und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen<br />
dienen, erfolgt die Bewertung gemäß §341 jAbs. 1Satz 1HGB in Verbindung<br />
mit §341 bAbs. 2HGB sowie §253 Abs. 1Satz 4HGB mit dem steuerlichen<br />
Aktivwert. Das Saldierungsgebot gemäß §341 jAbs. 1Satz 1HGB in Verbindung mit<br />
§341 aAbs. 2HGB sowie §246 Abs. 2Satz 2HGB wurde angewandt, wodurch eine<br />
partielle Verrechnung mit der entsprechenden Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen<br />
erfolgte.<br />
Im Lebensversicherungsgeschäft sind die Posten fällige Ansprüche und noch nicht<br />
fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer als gebuchtebzw.berechneteForderungsbeträge<br />
nach Absetzung der Pauschalwertberichtigung für Beitragsaußenstände<br />
bzw.der Pauschalwertberichtigung zu den noch nicht fälligen Ansprüchen eingestellt.<br />
In der Schaden- und Unfallversicherung ist von den Forderungen an Versicherungsnehmer,<br />
die mit den Nennbeträgen angesetzt sind, wegen des allgemeinen Ausfallrisikos<br />
neben Einzelwertberichtigungen eine Pauschalwertberichtigung abgesetzt.<br />
Bei den Sachanlagen und Vorräten ist die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu<br />
den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen linearen<br />
Abschreibungen bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von §6Abs. 2<br />
EStG, deren Anschaffungskosten den Betrag von 410 EUR netto nicht übersteigt,<br />
werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für Sachanlagen aus den<br />
Anschaffungsjahren 2009 und 2008 istbei Anschaffungskostenoberhalb von150 EUR<br />
bis 1.000 EUR nettoein Sammelpostengebildet worden, der jährlich mit einem Fünftel<br />
gewinnmindernd aufzulösen ist. Vorrätewerden mit den Anschaffungskostenbewertet.<br />
Der Posten „Andere Vermögensgegenstände“, der den Mehrbestand der Kapitalanlagen<br />
für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungen enthält,<br />
ist zuAnschaffungskosten bilanziert.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Passiva<br />
Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.<br />
Disagiobeträge werden über die aktiveRechnungsabgrenzung auf die Mindestlaufzeit<br />
(Festzinsperiode) verteilt.<br />
Die Beitragsüberträge des Lebensversicherungsgeschäftssind für jede Versicherung<br />
unter Berücksichtigung des genauen Beginntermins der Versicherung einzeln berechnet.<br />
Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft in der<br />
Schaden- und Unfallversicherung sind vertragsweise nach dem pro-rata-temporis-<br />
Verfahren berechnet. Bei der Ermittlung der nicht übertragsfähigen Beitragsteile<br />
wird das Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 30. April 1974 beachtet.<br />
Vonden Beitragsüberträgen istder proportionaleRückversicherungsanteil abgesetzt.<br />
Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft,<br />
die Ansprüche für geleistete, rechnungsmäßig gedeckte Abschlusskosten und der<br />
Fonds für Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
sind für den Altbestand nach den von der Aufsichtsbehörde genehmigten<br />
Geschäftsplänen berechnet. Beim Neubestand erfolgt die Berechnung nach den<br />
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Die Deckungsrückstellungen<br />
sind für den gesamten Bestand –mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherungen<br />
–nach der prospektiven Methode und mit impliziter Berücksichtigung der<br />
künftigen Kosten berechnet. Einmalige Abschlusskosten sind nach dem Zillmerver-<br />
Konzernanhang<br />
Vereinigte Postversicherung VVaG Konzern · 243