Geschäftsbericht 2011 - VPV
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252 ·Vereinigte Postversicherung VVaG Konzern<br />
Aufgrund der Änderung der Bilanzierungsmethode hat sich das Ergebnis der normalen<br />
Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr um 173 TEUR verbessert.<br />
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfteund Haftungsverhältnisse<br />
(§ 341 jHGB i. V. m. §314 Abs. 1Satz 1Nr. 2HGB i. V. m. §285 Satz 1Nr. 3HGB und<br />
§251 HGB i. V. m. §51Abs. 3RechVersV i. V. m. §285 Satz 1Nr. 27 HGB)<br />
Das in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen Vereinigte Post. Die<br />
Makler-AG stellt unter genau bestimmten Voraussetzungen die ihr angeschlossenen<br />
Makler von allen Haftungsansprüchen Dritter aus erlaubter beruflicher Tätigkeit<br />
als Versicherungsmakler frei, welche sich ausschließlich daraus ergeben, dass die<br />
<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AGinihren Modellrechnungen zu den <strong>VPV</strong> Power-Produkten<br />
keine Standard-Hochrechnungen mit Zinssätzen 3-6-9vom Hundert durchführt,<br />
sondern stattdessen in der Modellrechnung eine selbst entwickelte und mit einem<br />
Prüfsiegel versehene Systematik mit eigens dafür berechneten Zinssätzen, den<br />
sogenannten Ertragssicherheitswerten, verwendet. Mit dem Prüfsiegel wird die<br />
Ertragssicherheit von Prof. Dr. Heinrich Schradin, Institut für Versicherungswissenschaft<br />
an der Universität zu Köln, bestätigt. Es besagt, dass auf Basis anerkannter<br />
finanzmathematischer Methoden die zu erwartenden künftigen Renditeergebnisse<br />
der Anlagebeiträge konsistent und fachgerecht errechnet wurden. Die Haftungsfreistellung<br />
erhalten nur diejenigen Makler, die sich bei der <strong>VPV</strong> zum „Power-Vorsorgespezialisten“<br />
qualifiziert haben. Aufgrund dieser Qualifizierungsmaßnahme<br />
und den klar definierten Haftungsvoraussetzungen ist das Haftungsrisiko als sehr<br />
gering einzustufen. Die Haftungsfreistellungsvereinbarung wurde erstmals im April<br />
<strong>2011</strong> erklärt. Haftungsfälle sind bisher keine eingetreten.<br />
Sonstige finanzielleVerpflichtungen<br />
(§ 341 jHGB i. V. m. §314 Abs. 1Satz 1Nr. 2a HGB)<br />
Bei den sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach §314 Abs. 1Satz 1Nr. 2a HGB betragen<br />
die Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen 5,1 Mio. EUR.<br />
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus zugesagten, aber noch nicht ausgezahlten<br />
Darlehen und Grundschuldforderungen belaufen sich auf 9,2 Mio. EUR.<br />
Davon resultieren 2,9 Mio. EUR aus dem Abschluss von Zinssicherungsdarlehen<br />
(Forward-Darlehen), von denen vereinbarungsgemäß 0,7 Mio. EUR im Jahr 2012,<br />
1,9 Mio. EUR 2013 und 0,3 Mio. EUR 2014 ausgezahlt werden.<br />
Gegenüber der Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin, haben wir uns verpflichtet,<br />
auf Anforderung eine weitereEinzahlung vonEigenmitteln bis zur Höhe von71,0 Mio. EUR<br />
vorzunehmen.<br />
Gemäß der Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer<br />
(SichLVFinV) sind wir zur Mitgliedschaft verpflichtet. Dieser Fonds kann<br />
zusätzlich zur Beitragsverpflichtung Sonderbeiträge bis zur Höhe von 1Promille aus<br />
der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben. Bezogen<br />
auf die gesamte Sollbeteiligung besteht für unsere Gesellschaft zum Stichtag<br />
31.12.<strong>2011</strong> keine weitere Beitragsverpflichtung. Die möglichen Sonderbeiträge, die<br />
zusätzlich erhoben werden können, betragen 8,3 Mio. EUR.<br />
Gegenüber der im Vorjahr gegründeten <strong>VPV</strong> Invest VerwaltungsgesellschaftS.à.r.l.,<br />
Strassen (Luxemburg), besteht gemäß der Zeichnungsvereinbarung vom<br />
20.12./23.12.2010 eine Verpflichtung, innerhalb von acht Jahren Anteile andem Teilfonds<br />
<strong>VPV</strong> Invest FCP-FIS in Höhe von 300,0 Mio. EUR zu zeichnen. Zum 31.12.<strong>2011</strong><br />
beträgt diese Zeichnungsverpflichtung noch 239,2 Mio. EUR.