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Geschäftsbericht 2011 - VPV

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242 ·Vereinigte Postversicherung VVaG Konzern<br />

im Berichtsjahr Wertaufholungen auf die aktuellen Beteiligungswerte gemäß<br />

§341 jAbs. 1Satz 1HGB in Verbindung mit §341 bAbs. 2HGB sowie §253 Abs. 5<br />

Satz 1HGB vorgenommen.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche Wertpapiere sind, soweit<br />

diese dem Anlagevermögen zugeordnet sind, mit den Anschaffungskosten, im Falle<br />

einer dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.<br />

Für Investmentanteile, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen wurden<br />

und ausschließlichder Erfüllung vonSchulden aus Altersversorgungsverpflichtungen<br />

dienen, erfolgt die Bewertung gemäß §341 jAbs. 1Satz 1HGB in Verbindung mit<br />

§341 bAbs. 2HGB sowie §253 Abs. 1Satz 4HGB mit dem beizulegenden Zeitwert.<br />

Das Saldierungsgebot gemäß §341 jAbs. 1Satz 1HGB in Verbindung mit §341 a<br />

Abs. 2HGB sowie §246 Abs. 2Satz 2HGB wurde angewandt, wodurch eine vollständige<br />

Verrechnung mit der entsprechenden Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtung<br />

erfolgte.<br />

Die dem Umlaufvermögen zugeordneten Wertpapiere sind mit den Anschaffungskosten<br />

bzw. mit den Börsenwerten oder Rücknahmepreisen ausgewiesen, falls<br />

letztere niedriger sind. Das Wertaufholungsgebot gemäß §341 jAbs. 1Satz 1HGB<br />

in Verbindung mit §341 bAbs. 2HGB sowie §253 Abs. 5Satz 1HGB ist beachtet.<br />

Bei den Inhaberschuldverschreibungen, die nach den Regeln des Anlagevermögens<br />

bewertet sind, werden die Buchwerte über pari ratierlich über die Laufzeit auf den<br />

Nennwert aufgelöst und als Abgang dargestellt.<br />

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden seit dem 01.01.<strong>2011</strong><br />

nicht mehr mit dem Nennwert, sondern gemäß §341 cHGB mit den fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bilanziert. Wertberichtigungen sind, soweit wegen der Bonität<br />

erforderlich, von der jeweiligen Summe der Forderungen abgesetzt. Die Einzelwertberichtigungen<br />

auf Hypothekenforderungen sind unter Berücksichtigung der<br />

Ertragswerte der beliehenen Objekte sowie der Dauer von bestehenden Zinsrückständen<br />

der Darlehensnehmer ermittelt.<br />

Bei den sonstigen Ausleihungen werden Namensschuldverschreibungen mit dem<br />

Nennbetrag angesetzt und Agio-/Disagiobeträge durch Rechnungsabgrenzung auf<br />

die Laufzeit verteilt. Unter den sonstigen Ausleihungen sind auch die Darlehen und<br />

Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sowie die übrigen Ausleihungen zum<br />

Nennwert angesetzt. In den übrigen Ausleihungen sind die Beitragsumlagen an den<br />

Protektor Sicherungsfonds für die Lebensversicherer enthalten. Schuldscheinforderungen<br />

und Darlehen werden seit dem 01.01.<strong>2011</strong> nicht mehr mit dem Nennwert,<br />

sondern gemäß §341 cHGB analog der Zero-Papiere mit den fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bilanziert. Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag<br />

wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit<br />

verteilt.<br />

Einlagen bei Kreditinstituten, Depotforderungen und laufende Guthaben bei Kreditinstituten,<br />

Schecks und Kassenbestand sind mit den Nennbeträgen angesetzt. Die<br />

anderen Kapitalanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen<br />

nach dem gemilderten Niederstwertprinzip, bewertet.<br />

Kapitalanlagen für Rechnung und Risikovon Inhabern vonLebensversicherungen, für<br />

die ein Anlagestock nach §54bVAG zu bilden ist, sind mit dem Zeitwert bewertet.

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