Geschäftsbericht 2011 - VPV
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242 ·Vereinigte Postversicherung VVaG Konzern<br />
im Berichtsjahr Wertaufholungen auf die aktuellen Beteiligungswerte gemäß<br />
§341 jAbs. 1Satz 1HGB in Verbindung mit §341 bAbs. 2HGB sowie §253 Abs. 5<br />
Satz 1HGB vorgenommen.<br />
Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />
und andere festverzinsliche Wertpapiere sind, soweit<br />
diese dem Anlagevermögen zugeordnet sind, mit den Anschaffungskosten, im Falle<br />
einer dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.<br />
Für Investmentanteile, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen wurden<br />
und ausschließlichder Erfüllung vonSchulden aus Altersversorgungsverpflichtungen<br />
dienen, erfolgt die Bewertung gemäß §341 jAbs. 1Satz 1HGB in Verbindung mit<br />
§341 bAbs. 2HGB sowie §253 Abs. 1Satz 4HGB mit dem beizulegenden Zeitwert.<br />
Das Saldierungsgebot gemäß §341 jAbs. 1Satz 1HGB in Verbindung mit §341 a<br />
Abs. 2HGB sowie §246 Abs. 2Satz 2HGB wurde angewandt, wodurch eine vollständige<br />
Verrechnung mit der entsprechenden Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtung<br />
erfolgte.<br />
Die dem Umlaufvermögen zugeordneten Wertpapiere sind mit den Anschaffungskosten<br />
bzw. mit den Börsenwerten oder Rücknahmepreisen ausgewiesen, falls<br />
letztere niedriger sind. Das Wertaufholungsgebot gemäß §341 jAbs. 1Satz 1HGB<br />
in Verbindung mit §341 bAbs. 2HGB sowie §253 Abs. 5Satz 1HGB ist beachtet.<br />
Bei den Inhaberschuldverschreibungen, die nach den Regeln des Anlagevermögens<br />
bewertet sind, werden die Buchwerte über pari ratierlich über die Laufzeit auf den<br />
Nennwert aufgelöst und als Abgang dargestellt.<br />
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden seit dem 01.01.<strong>2011</strong><br />
nicht mehr mit dem Nennwert, sondern gemäß §341 cHGB mit den fortgeführten<br />
Anschaffungskosten bilanziert. Wertberichtigungen sind, soweit wegen der Bonität<br />
erforderlich, von der jeweiligen Summe der Forderungen abgesetzt. Die Einzelwertberichtigungen<br />
auf Hypothekenforderungen sind unter Berücksichtigung der<br />
Ertragswerte der beliehenen Objekte sowie der Dauer von bestehenden Zinsrückständen<br />
der Darlehensnehmer ermittelt.<br />
Bei den sonstigen Ausleihungen werden Namensschuldverschreibungen mit dem<br />
Nennbetrag angesetzt und Agio-/Disagiobeträge durch Rechnungsabgrenzung auf<br />
die Laufzeit verteilt. Unter den sonstigen Ausleihungen sind auch die Darlehen und<br />
Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sowie die übrigen Ausleihungen zum<br />
Nennwert angesetzt. In den übrigen Ausleihungen sind die Beitragsumlagen an den<br />
Protektor Sicherungsfonds für die Lebensversicherer enthalten. Schuldscheinforderungen<br />
und Darlehen werden seit dem 01.01.<strong>2011</strong> nicht mehr mit dem Nennwert,<br />
sondern gemäß §341 cHGB analog der Zero-Papiere mit den fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bilanziert. Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag<br />
wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit<br />
verteilt.<br />
Einlagen bei Kreditinstituten, Depotforderungen und laufende Guthaben bei Kreditinstituten,<br />
Schecks und Kassenbestand sind mit den Nennbeträgen angesetzt. Die<br />
anderen Kapitalanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen<br />
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip, bewertet.<br />
Kapitalanlagen für Rechnung und Risikovon Inhabern vonLebensversicherungen, für<br />
die ein Anlagestock nach §54bVAG zu bilden ist, sind mit dem Zeitwert bewertet.