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Geschäftsbericht 2011 - VPV

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c) Wardie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur auf Beitragsbefreiung abgeschlossen,<br />

so werden nach Eintritt der Berufsunfähigkeit die nach dem vorhergehenden<br />

Absatz zugrunde liegenden Zinsüberschussanteileverzinslich angesammeltund<br />

bei Beendigung der Zusatzversicherung ausgezahlt.<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Versicherungsbeginn 1.1.1995<br />

bis 31.12.2002 zu Hauptversicherungen nach den Tarifen A2, A6G, A8R und A8S<br />

(ohne Kollektivtarife)<br />

a) Für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen wirdabVersicherungsbeginn<br />

ein Überschussanteil in Höhe von15%des tariflichen Zusatzbeitrags<br />

ohne Risikozuschlag bei männlichen versicherten Personen bzw.0%des tariflichen<br />

Zusatzbeitrags ohne Risikozuschlag bei weiblichen versicherten Personen gewährt.<br />

Die Überschussanteilewerden verzinslich angesammelt und bei Beendigung der<br />

Zusatzversicherung ausgezahlt. Werden bei der zugehörigen Hauptversicherung die<br />

Überschussanteileganz oder teilweise mit den Beiträgen verrechnet, so werden auch<br />

die laufenden Überschussanteileder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit den<br />

Beiträgen verrechnet.<br />

Darüber hinaus wirdbei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit ein<br />

SchlussüberschussinHöhe von0%der Summe der tariflichen Zusatzbeiträge ohne<br />

Risikozuschläge gezahlt.<br />

b) Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten wirdmit einer Wartezeit voneinem Jahr<br />

eine ZusatzrenteinProzent der im vorangegangenen Versicherungsjahr erreichten<br />

Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Barrenteinkl. Beitragsbefreiungsleistung)<br />

für die Dauer der Berufsunfähigkeit gewährt. Bei Versicherungsbeginn<br />

der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vordem 30.6.2000 erhöht sich die<br />

Renteum0%und bei Versicherungsbeginn ab 1.7.2000 um 0,25 %.<br />

c) Wardie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur auf Beitragsbefreiung abgeschlossen,<br />

so werden nach Eintritt der Berufsunfähigkeit die nach dem vorhergehenden<br />

Absatz zugrunde liegenden Zinsüberschussanteileverzinslich angesammeltund<br />

bei Beendigung der Zusatzversicherung ausgezahlt.<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Versicherungsbeginn 1.1.1995 bis<br />

31.12.2002 zu Hauptversicherungen nach Tarif A2X (nur Kollektivtarife)<br />

a) Für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen wirdabVersicherungsbeginn<br />

ein Überschussanteil in Höhe von15%des tariflichen Zusatzbeitrags<br />

ohne Risikozuschlag bei männlichen versicherten Personen bzw.0%des tariflichen<br />

Zusatzbeitrags ohne Risikozuschlag bei weiblichen versicherten Personen gewährt.<br />

Die Überschussanteilewerden verzinslich angesammelt und bei Beendigung der<br />

Zusatzversicherung ausgezahlt. Werden bei der zugehörigen Hauptversicherung die<br />

Überschussanteileganz oder teilweise mit den Beiträgen verrechnet, so werden auch<br />

die laufenden Überschussanteileder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit den<br />

Beiträgen verrechnet.<br />

Darüber hinaus wirdbei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit ein<br />

SchlussüberschussinHöhe von0%der Summe der tariflichen Zusatzbeiträge ohne<br />

Risikozuschläge gezahlt.<br />

WeitereAngaben zum Anhang<br />

Anlage 4<br />

<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG ·159

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