Geschäftsbericht 2011 - VPV
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158 ·<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG<br />
b) Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten wirdmit einer Wartezeit voneinem Jahr<br />
eine ZusatzrenteinHöhe von0,5 %der im vorangegangenen Versicherungsjahr<br />
erreichten Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Barrenteinkl.<br />
Beitragsbefreiungsleistung) für die Dauer der Berufsunfähigkeit gewährt.<br />
c) Wardie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur auf Beitragsbefreiung abgeschlossen,<br />
so werden nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Überschussanteilegemäß a)<br />
auch für die beitragsfreien Jahrezugewiesen und verzinslich angesammelt.<br />
d) Für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen wirdzum<br />
Ausgleich der Beitragsdifferenz zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit<br />
Versicherungsbeginn ab 1.1.1992 ein SchlussüberschussinProzent der Summe aller<br />
ab dem im Jahre1992 beginnenden Versicherungsjahr gezahlten tariflichen Zusatzbeiträge<br />
ohne Risikozuschläge gezahlt.<br />
Für weibliche versichertePersonen, jedoch nur bei einer Versicherungsdauer der<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bis zum Endalter 55 Jahre:<br />
Eintrittsalter bis 20 Jahre25%,<br />
Eintrittsalter bis 25 Jahre20%,<br />
Eintrittsalter bis 30 Jahre10%.<br />
Für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen in Verbindung mit Risikoversicherungen,<br />
falls eine Berufsunfähigkeitsrentemitversichert ist:<br />
Eintrittsalter Endalter der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
bis ... Jahre bis ... Jahre<br />
45 50 55 60<br />
30 30 % 25% 20 % 10%<br />
40 30 % 25% 15 % –<br />
45 – 25% 10 % –<br />
Die Bemessungsgrundlage istder tarifliche Zusatzbeitrag ohne Risikozuschläge aller<br />
Art.<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Versicherungsbeginn 1.1.1992 bis<br />
31.12.1994 zu Hauptversicherungen nach den Tarifen A2, A6G, A8R und A8S<br />
a) Für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen wirdabVersicherungsbeginn<br />
ein Überschussanteil in Höhe von15%des tariflichen Zusatzbeitrags<br />
ohne Risikozuschlag bei männlichen versicherten Personen bzw.0%des tariflichen<br />
Zusatzbeitrags ohne Risikozuschlag bei weiblichen versicherten Personen gewährt.<br />
Die Überschussanteilewerden verzinslich angesammelt und bei Beendigung der<br />
Zusatzversicherung ausgezahlt. Werden bei der zugehörigen Hauptversicherung die<br />
Überschussanteileganz oder teilweise mit den Beiträgen verrechnet, so werden auch<br />
die laufenden Überschussanteileder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit den<br />
Beiträgen verrechnet.<br />
Darüber hinaus wirdbei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit ein<br />
SchlussüberschussinHöhe von0%der Summe der tariflichen Zusatzbeiträge ohne<br />
Risikozuschläge gezahlt.<br />
b) Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten wirdmit einer Wartezeit voneinem Jahr<br />
eine ZusatzrenteinHöhe von0,0 %der im vorangegangenen Versicherungsjahr<br />
erreichten Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Barrenteinkl.<br />
Beitragsbefreiungsleistung) für die Dauer der Berufsunfähigkeit gewährt.