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Geschäftsbericht 2011 - VPV

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158 ·<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG<br />

b) Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten wirdmit einer Wartezeit voneinem Jahr<br />

eine ZusatzrenteinHöhe von0,5 %der im vorangegangenen Versicherungsjahr<br />

erreichten Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Barrenteinkl.<br />

Beitragsbefreiungsleistung) für die Dauer der Berufsunfähigkeit gewährt.<br />

c) Wardie Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur auf Beitragsbefreiung abgeschlossen,<br />

so werden nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Überschussanteilegemäß a)<br />

auch für die beitragsfreien Jahrezugewiesen und verzinslich angesammelt.<br />

d) Für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen wirdzum<br />

Ausgleich der Beitragsdifferenz zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit<br />

Versicherungsbeginn ab 1.1.1992 ein SchlussüberschussinProzent der Summe aller<br />

ab dem im Jahre1992 beginnenden Versicherungsjahr gezahlten tariflichen Zusatzbeiträge<br />

ohne Risikozuschläge gezahlt.<br />

Für weibliche versichertePersonen, jedoch nur bei einer Versicherungsdauer der<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bis zum Endalter 55 Jahre:<br />

Eintrittsalter bis 20 Jahre25%,<br />

Eintrittsalter bis 25 Jahre20%,<br />

Eintrittsalter bis 30 Jahre10%.<br />

Für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen in Verbindung mit Risikoversicherungen,<br />

falls eine Berufsunfähigkeitsrentemitversichert ist:<br />

Eintrittsalter Endalter der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

bis ... Jahre bis ... Jahre<br />

45 50 55 60<br />

30 30 % 25% 20 % 10%<br />

40 30 % 25% 15 % –<br />

45 – 25% 10 % –<br />

Die Bemessungsgrundlage istder tarifliche Zusatzbeitrag ohne Risikozuschläge aller<br />

Art.<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Versicherungsbeginn 1.1.1992 bis<br />

31.12.1994 zu Hauptversicherungen nach den Tarifen A2, A6G, A8R und A8S<br />

a) Für beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen wirdabVersicherungsbeginn<br />

ein Überschussanteil in Höhe von15%des tariflichen Zusatzbeitrags<br />

ohne Risikozuschlag bei männlichen versicherten Personen bzw.0%des tariflichen<br />

Zusatzbeitrags ohne Risikozuschlag bei weiblichen versicherten Personen gewährt.<br />

Die Überschussanteilewerden verzinslich angesammelt und bei Beendigung der<br />

Zusatzversicherung ausgezahlt. Werden bei der zugehörigen Hauptversicherung die<br />

Überschussanteileganz oder teilweise mit den Beiträgen verrechnet, so werden auch<br />

die laufenden Überschussanteileder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit den<br />

Beiträgen verrechnet.<br />

Darüber hinaus wirdbei Ablauf, Tod, Rückkauf oder Eintritt der Berufsunfähigkeit ein<br />

SchlussüberschussinHöhe von0%der Summe der tariflichen Zusatzbeiträge ohne<br />

Risikozuschläge gezahlt.<br />

b) Bei laufenden Berufsunfähigkeitsrenten wirdmit einer Wartezeit voneinem Jahr<br />

eine ZusatzrenteinHöhe von0,0 %der im vorangegangenen Versicherungsjahr<br />

erreichten Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Barrenteinkl.<br />

Beitragsbefreiungsleistung) für die Dauer der Berufsunfähigkeit gewährt.

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