Geschäftsbericht 2011 - VPV
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Für Erstkonsolidierungen abdem 01.01.2010 ist gemäß §301 Abs. 1Satz 2HGB die<br />
Neubewertungsmethode anzuwenden. Danach werden die Anschaffungskosten der<br />
Anteileanverbundenen Unternehmen mit dem Zeitwert der in den Konzernabschluss<br />
aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten<br />
des Tochterunternehmens verrechnet. Als Erstkonsolidierungszeitpunkt ist<br />
gemäß §301 Abs. 2HGB der Zeitpunkt maßgebend, zu dem das Unternehmen<br />
Tochterunternehmen geworden ist. Ein aus der Erstkonsolidierung resultierender<br />
aktiver Unterschiedsbetrag ist entsprechend §301 Abs. 3Satz 1HGB als Geschäftsoder<br />
Firmenwert auszuweisen. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes<br />
hat gemäß §309 Abs. 1HGB in Verbindung mit §246 Abs. 1Satz 4HGB sowie<br />
§253 Abs. 3Satz 1und 2HGB über seine voraussichtliche Nutzungsdauer zu erfolgen.<br />
Soweit ein passiver Unterschiedsbetrag entstanden ist, erfolgt der Ausweis gemäß<br />
§301 Abs. 3Satz 1HGB unter dem Posten „B. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“.<br />
In dieser Bilanzposition werden auch alle bisherigen passiven<br />
Unterschiedsbeträge ausgewiesen. Die durch die Verschmelzung mit der Kölner<br />
Postversicherung VVaG übernommenen Werte werden unverändert fortgeführt.<br />
Insbesondere wird die dort angewandte Methode der Kapitalkonsolidierung gemäß<br />
Artikel 27 EGHGB beibehalten.<br />
Bislang erfolgte noch keine weitere Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen,<br />
die eine Anwendung der Neubewertungsmethode erforderte.<br />
Im Rahmen der Schulden- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen zwischen den<br />
einbezogenen Gesellschaften eliminiert. Hierzu gehört das zwischen der Vereinigten<br />
Postversicherung VVaG und der <strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG betriebene 1%ige<br />
Mitversicherungsgeschäft sowie der von der <strong>VPV</strong> Allgemeinen Versicherungs-AG<br />
erworbene Anteil am Hybridkapital der <strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG. Außerdem<br />
werden konzernintern verrechneteAufwendungen zur Pensionsrückstellung eliminiert.<br />
Die von der <strong>VPV</strong> Holding AG phasengleich vereinnahmte Bardividende der<br />
<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG wird einseitig konsolidiert. Zu konsolidierende Rückversicherungsbeziehungen<br />
zwischen den Konzerngesellschaften bestehen nicht.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Aktiva<br />
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den<br />
Anschaffungskosten aktiviert und werden unter Berücksichtigung der steuerlich<br />
zulässigen Sätze linear abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen wurden zum Nennbetrag<br />
bilanziert.<br />
Die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechteund Bauten sind mit den Anschaffungsbzw.<br />
Herstellungskosten unter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen Abschreibungen<br />
angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §341 jAbs. 1<br />
Satz 1HGB in Verbindung mit §341 bAbs. 1HGB in Verbindung mit §253 Abs. 3<br />
Satz 3HGB werden berücksichtigt.<br />
Die Bewertung der Anteile anverbundenen Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss<br />
einbezogen werden, erfolgt durch Ansatz der Anschaffungskosten.<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss<br />
einbezogen werden, sind mit dem Nennwert angesetzt.<br />
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten. Bei den Beteiligungen<br />
an der Protektor Lebensversicherungs-AG sowie an der HUK-Coburg-Bausparkasse<br />
Aktiengesellschaft wurden, nach außerplanmäßigen Abschreibungen in den Vorjahren,<br />
Vereinigte Postversicherung VVaG Konzern · 241