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Geschäftsbericht 2011 - VPV

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Für Erstkonsolidierungen abdem 01.01.2010 ist gemäß §301 Abs. 1Satz 2HGB die<br />

Neubewertungsmethode anzuwenden. Danach werden die Anschaffungskosten der<br />

Anteileanverbundenen Unternehmen mit dem Zeitwert der in den Konzernabschluss<br />

aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten<br />

des Tochterunternehmens verrechnet. Als Erstkonsolidierungszeitpunkt ist<br />

gemäß §301 Abs. 2HGB der Zeitpunkt maßgebend, zu dem das Unternehmen<br />

Tochterunternehmen geworden ist. Ein aus der Erstkonsolidierung resultierender<br />

aktiver Unterschiedsbetrag ist entsprechend §301 Abs. 3Satz 1HGB als Geschäftsoder<br />

Firmenwert auszuweisen. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes<br />

hat gemäß §309 Abs. 1HGB in Verbindung mit §246 Abs. 1Satz 4HGB sowie<br />

§253 Abs. 3Satz 1und 2HGB über seine voraussichtliche Nutzungsdauer zu erfolgen.<br />

Soweit ein passiver Unterschiedsbetrag entstanden ist, erfolgt der Ausweis gemäß<br />

§301 Abs. 3Satz 1HGB unter dem Posten „B. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“.<br />

In dieser Bilanzposition werden auch alle bisherigen passiven<br />

Unterschiedsbeträge ausgewiesen. Die durch die Verschmelzung mit der Kölner<br />

Postversicherung VVaG übernommenen Werte werden unverändert fortgeführt.<br />

Insbesondere wird die dort angewandte Methode der Kapitalkonsolidierung gemäß<br />

Artikel 27 EGHGB beibehalten.<br />

Bislang erfolgte noch keine weitere Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen,<br />

die eine Anwendung der Neubewertungsmethode erforderte.<br />

Im Rahmen der Schulden- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen zwischen den<br />

einbezogenen Gesellschaften eliminiert. Hierzu gehört das zwischen der Vereinigten<br />

Postversicherung VVaG und der <strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG betriebene 1%ige<br />

Mitversicherungsgeschäft sowie der von der <strong>VPV</strong> Allgemeinen Versicherungs-AG<br />

erworbene Anteil am Hybridkapital der <strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG. Außerdem<br />

werden konzernintern verrechneteAufwendungen zur Pensionsrückstellung eliminiert.<br />

Die von der <strong>VPV</strong> Holding AG phasengleich vereinnahmte Bardividende der<br />

<strong>VPV</strong> Lebensversicherungs-AG wird einseitig konsolidiert. Zu konsolidierende Rückversicherungsbeziehungen<br />

zwischen den Konzerngesellschaften bestehen nicht.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Aktiva<br />

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den<br />

Anschaffungskosten aktiviert und werden unter Berücksichtigung der steuerlich<br />

zulässigen Sätze linear abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen wurden zum Nennbetrag<br />

bilanziert.<br />

Die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechteund Bauten sind mit den Anschaffungsbzw.<br />

Herstellungskosten unter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen Abschreibungen<br />

angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß §341 jAbs. 1<br />

Satz 1HGB in Verbindung mit §341 bAbs. 1HGB in Verbindung mit §253 Abs. 3<br />

Satz 3HGB werden berücksichtigt.<br />

Die Bewertung der Anteile anverbundenen Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss<br />

einbezogen werden, erfolgt durch Ansatz der Anschaffungskosten.<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss<br />

einbezogen werden, sind mit dem Nennwert angesetzt.<br />

Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten. Bei den Beteiligungen<br />

an der Protektor Lebensversicherungs-AG sowie an der HUK-Coburg-Bausparkasse<br />

Aktiengesellschaft wurden, nach außerplanmäßigen Abschreibungen in den Vorjahren,<br />

Vereinigte Postversicherung VVaG Konzern · 241

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