Geschäftsbericht 2011 - VPV
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SonstigeAngaben<br />
Angaben zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
(Artikel 67 Abs. 2EGHGB)<br />
Bei der <strong>VPV</strong> AllgemeinenVersicherungs-AGhat sich im Geschäftsjahr 2010 aufgrund<br />
der gemäß den Regelungen des BilMoG geänderten Bewertung der Rückstellungen<br />
für Pensionen ein noch erforderlicher Zuführungsbetrag in Höhe von insgesamt<br />
106.258,00 EUR ergeben. Hiervon wurde gemäß Artikel 67 Abs. 1Satz 1EGHGB<br />
der Mindestbetrag von 1/15 dieses Betrages, also 7.083,87 EUR, zugeführt. Die verbleibende<br />
Zuführungsdifferenz betrug am 31.12.2010 99.174,13 EUR.<br />
Dieser Differenzbetrag in Höhe von 99.174,13 EUR wurde im Berichtsjahr in voller<br />
Höhe den Rückstellungen für Pensionen zugeführt. Zum Stichtag 31.12.<strong>2011</strong> besteht<br />
somit keine Zuführungsdifferenz mehr.<br />
Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge<br />
(§ 51 Abs. 4Nr. 1i)RechVersV)<br />
<strong>2011</strong> 2010<br />
Stück Stück<br />
Unfallversicherung 160.810 157.335<br />
Haftpflichtversicherung 154.993 151.640<br />
Feuer- und Sachversicherung 306.286 306.507<br />
davon:<br />
a) Verbundene Hausratversicherung 171.162 173.887<br />
b) Verbundene Gebäudeversicherung 64.965 64.472<br />
c) Sonstige Sachversicherung 70.159 68.148<br />
Sonstige Versicherungen 311 334<br />
Gesamtes selbst abgeschlossenesVersicherungsgeschäft 622.400 615.816<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen<br />
(§ 277 Abs. 3Satz 1HGB)<br />
Im Geschäftsjahr wurden bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens außerplanmäßige<br />
Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen nach §253 Abs. 3Satz 3<br />
und 4HGB vorgenommen. Diese betreffen Inhaberschuldverschreibungen in Höhe<br />
von 214.412,76 EUR (Vorjahr: 64.689,42 EUR).<br />
Abweichungen vonBilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
(§ 284 Abs. 2Nr. 3HGB)<br />
Im Berichtsjahr wurde eine Ausweisänderung für noch nicht abgerechnete Mietnebenkosten<br />
vorgenommen. Die bisher in der Gewinn- und Verlustrechnung unter<br />
der Position „II. 1. a) aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten<br />
und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken“ ausgewiesenen<br />
Nebenkosten wurden zum Bilanzstichtag umgebucht und als Verbindlichkeiten aus<br />
Nebenkostenvorauszahlungen unter dem Posten „D. IV. Sonstige Verbindlichkeiten“<br />
passiviert. Gleichzeitig wurden die in der Gewinn- und Verlustrechnung in der<br />
Position „II. 2. a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen<br />
und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen“ enthaltenen<br />
umlagefähigen Betriebs- und Heizkosten sowie die in Position „II. 10. Sonstige<br />
Steuern“ enthaltene Grundsteuer als Forderungen aus noch nicht abgerechneten<br />
Anhang<br />
<strong>VPV</strong> Allgemeine Versicherungs-AG ·201